Chris Lee
Neuling
Thread Starter
- Mitglied seit
- 08.12.2004
- Beiträge
- 833
Hallo Redakteure der exorbitant genialen HWLuxx printed,
mir ist aufgefallen, dass Ihr leider einen nicht zu verachtenden Fehler in eurer aktuellen Ausgabe 4 / 2006 habt.
So schreibt Ihr: " Bei jeglicher Modifikation an der Hardware, wie z. B. den Austausch des Kühlkörpers geht die Gewährleistung verloren. "
So jetzt zu den, in besonders klugscheibenwischerischer Weise erzählten, Fehler.
Es geht keines Falls die Gewährleistung verloren, jedenfalls nicht so pauschal ausgedrückt, wie Ihr es darstellt.
Zur Verdeutlichung werde ich jetzt den Unterschied zw. Gewährleistung und Garantie darstellen:
Gewährleistung: ( Gesetzliche Regelung )
Gilt 2 Jahre und bedeutet, dass der HÄNDLER f. Mängel ( Fehler ) an der Kaufsache gerade stehen muss ( sofern diese schon beim Kauf bestanden ). Da der Händler in den ersten 6 Monaten verpflichtet ist, zu beweisen, dass der Fehler nicht bereits beim Kauf bestand, kann man hier davon ausgehen, dass der Händler Wohl oder Übel den "Zonk" hat.
Er wird parrieren müssen.
Garantie: ( Frewillige Leistung )
Ist eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS, sie kann von ihm frei gestaltet werden und ist nur bei Auszeichnung nach dem Kauf zwingend, d. h. das der Käufer Anspruch auf Garantie hat ( nach den AGB des HERSTELLERS ) , wenn diese ihm zum Kauf führten.
Sie kann z. B. erlischen, wenn man den Kühlkörper einer GraKa abmontiert, sofern dies auch der Hersteller deutlich kenntlich macht.
Der Fehler besteht darin, dass man keinesfalls die GEWÄHRLEISTUNG verliert, wenn man den GraKa-Kühler abmontiert, jedenfalls nicht auf den Chip bzw. den Kühler selbst, sofern man hier nichts beschädigt.
Natürlich ist sie nach den ersten 6 Monaten faktisch erloschen, da der Käufer i. d. Regel nicht beweisen wird können, dass der Mangel bereits bei Kauf bestand.
Zum Beispiel:
Nimmt man den Kühler ab und montiert einen neuen, so kann es passieren, dass die GraKa nach 2 Wochen "abschmiert". Jetzt wird der Händler sagen, dass die Gewährleistung erloschen ist, da man die GraKa ja modifiziert ( aufgeschraubt hat ) und deswegen sei es möglich, das der Fehler erst auf Grund dieser eintrat.
Möglich ist jedoch vieles, Spekulationen sind innerhalb der ersten 6 Monate nett, aber auch nicht mehr.
So wer sich jetzt fragt, woher ich das weiß:
Ich bin Industriekaufmann und muss sowas beten können, außerdem gibt es Gesetze:
§437 BGB " Rechte des Käufers "
§439 BGB " Nacherfüllung "
§440 BGB " Besondere Bestimmungen f. Rücktritt u. Schadensersatz "
§441 BGB " Minderung "
§476 BGB " Beweislastumkehr "
MfG Chris
mir ist aufgefallen, dass Ihr leider einen nicht zu verachtenden Fehler in eurer aktuellen Ausgabe 4 / 2006 habt.
So schreibt Ihr: " Bei jeglicher Modifikation an der Hardware, wie z. B. den Austausch des Kühlkörpers geht die Gewährleistung verloren. "
So jetzt zu den, in besonders klugscheibenwischerischer Weise erzählten, Fehler.
Es geht keines Falls die Gewährleistung verloren, jedenfalls nicht so pauschal ausgedrückt, wie Ihr es darstellt.
Zur Verdeutlichung werde ich jetzt den Unterschied zw. Gewährleistung und Garantie darstellen:
Gewährleistung: ( Gesetzliche Regelung )
Gilt 2 Jahre und bedeutet, dass der HÄNDLER f. Mängel ( Fehler ) an der Kaufsache gerade stehen muss ( sofern diese schon beim Kauf bestanden ). Da der Händler in den ersten 6 Monaten verpflichtet ist, zu beweisen, dass der Fehler nicht bereits beim Kauf bestand, kann man hier davon ausgehen, dass der Händler Wohl oder Übel den "Zonk" hat.
Er wird parrieren müssen.
Garantie: ( Frewillige Leistung )
Ist eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS, sie kann von ihm frei gestaltet werden und ist nur bei Auszeichnung nach dem Kauf zwingend, d. h. das der Käufer Anspruch auf Garantie hat ( nach den AGB des HERSTELLERS ) , wenn diese ihm zum Kauf führten.
Sie kann z. B. erlischen, wenn man den Kühlkörper einer GraKa abmontiert, sofern dies auch der Hersteller deutlich kenntlich macht.
Der Fehler besteht darin, dass man keinesfalls die GEWÄHRLEISTUNG verliert, wenn man den GraKa-Kühler abmontiert, jedenfalls nicht auf den Chip bzw. den Kühler selbst, sofern man hier nichts beschädigt.
Natürlich ist sie nach den ersten 6 Monaten faktisch erloschen, da der Käufer i. d. Regel nicht beweisen wird können, dass der Mangel bereits bei Kauf bestand.
Zum Beispiel:
Nimmt man den Kühler ab und montiert einen neuen, so kann es passieren, dass die GraKa nach 2 Wochen "abschmiert". Jetzt wird der Händler sagen, dass die Gewährleistung erloschen ist, da man die GraKa ja modifiziert ( aufgeschraubt hat ) und deswegen sei es möglich, das der Fehler erst auf Grund dieser eintrat.
Möglich ist jedoch vieles, Spekulationen sind innerhalb der ersten 6 Monate nett, aber auch nicht mehr.
So wer sich jetzt fragt, woher ich das weiß:
Ich bin Industriekaufmann und muss sowas beten können, außerdem gibt es Gesetze:
§437 BGB " Rechte des Käufers "
§439 BGB " Nacherfüllung "
§440 BGB " Besondere Bestimmungen f. Rücktritt u. Schadensersatz "
§441 BGB " Minderung "
§476 BGB " Beweislastumkehr "
MfG Chris