Ferienjob: Informationen!

Devon

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
29.04.2006
Beiträge
2.160
Ort
Nidderau
Hallo,

ich habe mal ne Frage an euch. Ich bin 16 Jahre alt und würde gerne mal wissen, was man alles so als Ferienjob machen kann. Wieviel darf man da höchstens verdienen und was würde in Frage kommen!?

Ich habe nämlich vor in den Ferien irgendwo arbeiten zu gehen um mir mal wieder was leisten zu können (Laptop wäre net schlecht).

Dieser Thread dient dazu alles zu sammeln, was man über einen Ferienjob wissen muss ...

Freue mich auf eure Antworten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Hallo,
du darfst bis zu 400 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. Wo du das machst ist an sich dir überlassen.

Mehr als 8 Stunden pro Tag aber nicht.

Möglichkeiten gibts unendlich viele. Baumarkt, Kleingärten, Kellnern, Flyer verteilen, aufm Bau...

Kleiner Tipp noch: 400 Euro pro Monat steuerfrei. Wenn du für 1000 arbeitest, dann kannst du deinen Boss bitten dir das in 3 Monaten 3*333 auszuzahlen. So musst du keine Steuern abgeben.

Gruß,
va1kyr
 
Moin

Ich hab schon mehrmals in den Ferien gearbeitet.

Sowohl bei der Gemeinde (Bauhof) als auch in Privatanlagen (Hotels) etc.

Also ich noch 16 war haben se immer genau darauf geachtet das nur 8Std.
Mit 18 konnte ich freiwillig im Hotel aber auch 10 oder mehr arbeiten.

Verdient habe ich 9-15€/std je nach Job.

Demnach musste ich Steuern zahlen. Da du aber noch Schüler bist bekommst du am Jahresende bzw Anfang des nächsten Jahres durch einen Lohnsteuerausgleich alles wieder.

Das ist kein großes Ding, brauchst nur zum Arbeiten eine Lohnsteuerkarte (kostet 10€ afaik) dann holt man sich die enstprechenden Unterlagen auf der Gemeinde (ich bekomme sie schon immer per Post zugeschickt) füllt diese aus, legt die Lohnsteuerkarte dazu (die der Arbeitgeber ausgefüllt haben muss) schickt das ganze ans Finanzamt und 2-3 Monate später hat man die Kohle die man vorher als Steuer abführen musste wieder am Konto.

Allerdings solltest du draufachten das du nicht mehr als (ich glaube) 3000€ im Jahr verdienst da deine Eltern sonst kein Kindergeld mehr bekommen (bin mir aber mit dem Betrag ned sicher, könnten auch 2k oder 4k sein)

Gruß

Worauf du achten solltest: Seriöse Arbeitgeber, geh möglichst nicht in Großbäckerein/Großküchen. Etliche Freunde haben das gemacht. Wurden schlecht bezahlt (5€/std) harte, lange Arbeit, kaum Pausen.
Und Arbeitsverträge (auch bei Ferienjobs) IMMER schriftlich abschließen.
Nie was mündlich machen.

Gut sind immer staatliche Sachen wie zb Bauhof (das sind die Männer mit den Orangenen Autos die in Parks Rasenmähen, Heckeschneiden etc..) Da war ich mehrmals. Ist sehr enstpannt, coole Leute, zwar harte aber ehrliche Arbeit, recht viel Pausen. Bauhof hat es in jedem Ort, gehe einfach mal aufs Rathaus, die helfen dir da sicher weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Sockelbetrag fürs Kindergeld liegt bei etwa 7700 Euro. Da besteht also keine Gefahr. Und wenn du die Lohnsteuerkarte vorm Arbeiten hast, dann zahlst du von Anfang an keine Steuern und musst dich nachher nicht ums Zurückholen kümmern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Sockelbetrag fürs Kindergeld liegt bei etwa 7700 Euro. Da besteht also keine Gefahr. Und wenn du die Lohnsteuerkarte vorm Arbeiten hast, dann zahlst du von Anfang an keine Steuern und musst dich nachher nicht ums Zurückholen kümmern.

Naja das passiert schneller als man glaubt.
Der Threadersteller muss nur eine Erbschaft von Oma/Opa haben das auf seinen Namen läuft aber seine Eltern zb verwalten oder sonst wer. Die Zinsen die man auf Konten bekommt zählen da ja dazu.

Und wenn du die Lohnsteuerkarte vorm Arbeiten hast, dann zahlst du von Anfang an keine Steuern und musst dich nachher nicht ums Zurückholen kümmern.

Sry aber was ist das denn für ein Quatsch? Du MUSST eine Lohnsteuerkarte haben wenn du mehr als 400€ verdienen wirst. Die musst du zu Arbeitsbeginn dem Arbeitgeber vorlegen. Dieser füllt die dann während/nach deiner Arbeit aus.
Steuern musst du trotzdem zahlen bzw du bekommst halt ein Gehalt von dem die Steuern bereits abgezogen sind.
Du zahlst IMMER Steuern wenn du mehr als 400€/monat verdienst. Und genau zu diesem Zweck ist die Lohnsteuerkarte da um die Steuern zu protokollieren.
Die Lohnsteuerkarte ist kein Steuer Freischein...
Und dann mit dieser Karte, kann man die Steuer eben wieder vom Finanzamt zurückholen.(Als Schüler alles, später wenn man "richtig" Arbeitet, bestimmte Teile)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin davon ausgegangen, dass er unter 400 Euro bleibt. Mehr erwarte ich bei Ferienjobs nicht. Darüber werden natürlich Steuern fällig und man verliert i.d.R. auch seine Familenkrankenversicherung. Ich arbeite seit ich 14 bin, kenn mich also schon etwas aus. ;)

Und Erbschaften werden einen kaum belasten, wenn man sich mal die Freibeträge anguckt. Zumal die Versteuerung dort seperat läuft. :hmm:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab auch schön öfters gearbeitet. ;)
Wie das mit der Versicherung ist weiss ich nicht, bin privat.

Aber ich glaube, da der Vertrag als Zeitarbeitsvertrag ausgelegt ist verliert man seine Versicherung nicht.

EDIT: Freitbeträge lagen bei ca 1200€. Wurden dieses Jahr auf gut 1000€ gekürzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da muss man jedenfalls arg aufpassen. Sonst kann es sehr teuer werden.
Man kann auch auf die Lohnsteuerkarte verzichten und sein Einkommen mit 2% Pauschal versteuern. Ich beziehe mich aber wieder auf <400 Euro!

Hab mal eben ein paar Urteile nachgelesen. Kindergeld ist nach größerer Erbschaft eh futsch, egal wieviel er verdient hat. Da droht also keine Gefahr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Info mit den Freibeträgen stammt von meinm Bank Berater ;)
Habe die Berträge ned exakt im Kopf aber so 1200 früher und 1000 jetzt waren es in etwa.

Muss ja ned nur Erbschaft sein, er kann ja auch einfach entsprechend viel von seinen Elter etc haben.. aber das nun zu sehr OT.

Mit der Krankenkasse gibt es keine Probleme wenn der Arbeitsvertrag als Kurzfristige Beschäftigung ausgelegt wird.
http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html das könnte ganz interessant sein.

Die Versicherungsfreiheit wegen kurzfristiger Beschäftigung kann nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen in Betracht kommen. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind Befristungen in vielen Fällen aber unzulässig, z.B. wenn kein ausreichender sachlicher Grund vorlag oder die Grenze von 2 Jahren für unbegründete Befristungen überschritten wurde. Diese Unwirksamkeit kann aber vom Arbeitnehmer nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende mit einer Klage beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Außerdem gilt: "die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform." Die arbeitsrechtliche Folge bei Verstößen ist ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis.

Somit ist man sozusagen Versicherungsfrei und kann seine alte Versicherung behalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun gut, ich denke wir wollen mal nicht auf den Tod eines Bekannten des Threaderstellers spekuieren. ;) Er sollte definitiv erstmal unter 7700 bleiben, die Lohnsteuerkarte beantragen und mit seiner Krankenkasse reden. :)
 
OK, ich bedanke mich erstmal bei euch ;)

Lohnsteuerkarte hab ich sowieso schon vom Zeitungsaustragen. Und unter 7700€ werde ich leider bestimmt bleiben :( ;)

Naja ... ich werden dann nächste Woche wenn ich meinen Füherschein habe, mal auf die Gemeinde fahren und da nachfragen. Mal sehen was sich so ergibt!

Bin für weitere Tipps und Vorschläge offen!
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh