Für eine legale Beschäftigung von Schülern ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Die Beschäftigung von Kindern in Deutschland ist grundsätzlich verboten (Kinder in diesem Sinne sind solche, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben bzw. noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen). Auch für die Beschäftigung von Jugendlichen gelten Einschränkungen, die allerdings für die zeitlich begrenzten Ferienjobs aufgehoben werden.