rossi94
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Hallo,
ich würde das Thema im Titel gerne sachlich mit euch diskutieren. Ich habe in ein paar Threads immer wieder davon gelesen, dass Leute die Gewährleistung und Garantie verwechseln also möchte kurz vorab stellen:
Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers):
Gewährleistung (gesetzlich vorgeschriebene Endkunden Mängelhaftung für Verkäufer):
Manche sagen, dass Händler die Gewährleistung ausschließen könnten, weil die Seriennummer nicht lesbar ist und man nicht beweisen könne, dass man genau diese CPU dort gekauft hätte. Ich halte das für Blödsinn, wenn den Kunden sowieso keine Beweislast trifft. Es kann auch nicht davon ausgegangen würde, dass der Kunde betrügerisch handelt und er kann sich dafür im Falle von einer nicht sichtbaren Seriennummer auch nicht entlasten. (Sollte ein ****** vorliegen liegt es nach meinen Rechtsverständnis in der Verantwortung des Händlers / der Staatsanwaltschaft das zu beweisen).
Somit sieht das Ganze in meiner Sicht so aus:
Ganz wichtig ist mir noch klarzustellen, dass ich hier keine Rechtsberatung mache. Ich möchte die Auslegung der Gesetze in dieser Situation mit euch diskutieren.
ich würde das Thema im Titel gerne sachlich mit euch diskutieren. Ich habe in ein paar Threads immer wieder davon gelesen, dass Leute die Gewährleistung und Garantie verwechseln also möchte kurz vorab stellen:
Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers):
- hier gilt die Vertragsfreiheit (die Garantie wird unter den Bedingungen des Herstellers erbracht, z.B.: dass die Seriennummer für eine RMA lesbar sein muss)
Gewährleistung (gesetzlich vorgeschriebene Endkunden Mängelhaftung für Verkäufer):
- unterliegt klaren rechtlichen Rahmenbedingen
- großes Thema hier ist die Beweislast und Beweislastumkehr:
- in den ersten 6 Monaten nach dem Erhalt der Ware, ist der Hersteller in der Pflicht zu beweisen dass der Artikel zur Lieferung mangelfrei war (ist praktisch unmöglich, somit bekommt der Endkunde praktisch immer Recht zugesprochen).
- danach liegt die Beweislast für die nächsten 18 Monate beim Endkunden, der zu beweisen hat, dass der Mangel bereits bei der Lieferung vorgelegen hat (in der Praxis schwierig und in jedem Fall unwirtschaftlich - die Kosten / das Prozessrisiko sind zu hoch).
Manche sagen, dass Händler die Gewährleistung ausschließen könnten, weil die Seriennummer nicht lesbar ist und man nicht beweisen könne, dass man genau diese CPU dort gekauft hätte. Ich halte das für Blödsinn, wenn den Kunden sowieso keine Beweislast trifft. Es kann auch nicht davon ausgegangen würde, dass der Kunde betrügerisch handelt und er kann sich dafür im Falle von einer nicht sichtbaren Seriennummer auch nicht entlasten. (Sollte ein ****** vorliegen liegt es nach meinen Rechtsverständnis in der Verantwortung des Händlers / der Staatsanwaltschaft das zu beweisen).
Somit sieht das Ganze in meiner Sicht so aus:
- der Garantieanspruch erlischt, wenn die Seriennummer nicht lesbar ist
- die Gewährleistung bleibt wie gewohnt erhalten und wir lediglich nach dem 6. Monat, wenn es um Beweise oder Kulanz geht problematisch. (Das ist aber bei den meisten anderen Produkten auch so).
Ganz wichtig ist mir noch klarzustellen, dass ich hier keine Rechtsberatung mache. Ich möchte die Auslegung der Gesetze in dieser Situation mit euch diskutieren.