Flüssigmetall / Liquid Metal - Gewährleistung & Garantie (Diskussion)

rossi94

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Hallo,
ich würde das Thema im Titel gerne sachlich mit euch diskutieren. Ich habe in ein paar Threads immer wieder davon gelesen, dass Leute die Gewährleistung und Garantie verwechseln also möchte kurz vorab stellen:

Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers):
  • hier gilt die Vertragsfreiheit (die Garantie wird unter den Bedingungen des Herstellers erbracht, z.B.: dass die Seriennummer für eine RMA lesbar sein muss)

Gewährleistung (gesetzlich vorgeschriebene Endkunden Mängelhaftung für Verkäufer):
  • unterliegt klaren rechtlichen Rahmenbedingen
  • großes Thema hier ist die Beweislast und Beweislastumkehr:
    • in den ersten 6 Monaten nach dem Erhalt der Ware, ist der Hersteller in der Pflicht zu beweisen dass der Artikel zur Lieferung mangelfrei war (ist praktisch unmöglich, somit bekommt der Endkunde praktisch immer Recht zugesprochen).
    • danach liegt die Beweislast für die nächsten 18 Monate beim Endkunden, der zu beweisen hat, dass der Mangel bereits bei der Lieferung vorgelegen hat (in der Praxis schwierig und in jedem Fall unwirtschaftlich - die Kosten / das Prozessrisiko sind zu hoch).

Manche sagen, dass Händler die Gewährleistung ausschließen könnten, weil die Seriennummer nicht lesbar ist und man nicht beweisen könne, dass man genau diese CPU dort gekauft hätte. Ich halte das für Blödsinn, wenn den Kunden sowieso keine Beweislast trifft. Es kann auch nicht davon ausgegangen würde, dass der Kunde betrügerisch handelt und er kann sich dafür im Falle von einer nicht sichtbaren Seriennummer auch nicht entlasten. (Sollte ein ****** vorliegen liegt es nach meinen Rechtsverständnis in der Verantwortung des Händlers / der Staatsanwaltschaft das zu beweisen).

Somit sieht das Ganze in meiner Sicht so aus:
  • der Garantieanspruch erlischt, wenn die Seriennummer nicht lesbar ist
  • die Gewährleistung bleibt wie gewohnt erhalten und wir lediglich nach dem 6. Monat, wenn es um Beweise oder Kulanz geht problematisch. (Das ist aber bei den meisten anderen Produkten auch so).

Ganz wichtig ist mir noch klarzustellen, dass ich hier keine Rechtsberatung mache. Ich möchte die Auslegung der Gesetze in dieser Situation mit euch diskutieren.
 
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An welchem Merkmal (außer der Seriennummer) soll der Händler denn erkennen, ob es sich wirklich um die von Ihm verkaufte CPU handelt für die Er in der Gewährleistungspflicht steht?
 
An welchem Merkmal (außer der Seriennummer) soll der Händler denn erkennen, ob es sich wirklich um die von Ihm verkaufte CPU handelt für die Er in der Gewährleistungspflicht steht?
An deiner Rechnung. Nicht jedes Produkt hat eine Seriennummer - Gewährleistung gibt es darauf auch. Wie gesagt, wenn er dir einen B-e-t-r-u-g (sorry wird hier aus welchen Gründen auch immer zensiert) unterstellen will muss dafür auch Beweise bringen. Die Beweislast liegt die ersten 6 Monate bei Ihm zu beweisen, dass alles top war.

Ist auch nicht deine Verantwortung oder dein Problem, wenn du deine Rechte einforderst dich darum zu kümmern was der Händler möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird aber sein Problem, wenn sich der Händler quer stellt, denn dann muss er tätig werden, um sein Recht durchzusetzen = Einsatz von Zeit und Geld bei ungewissem Ausgang und gibt ein Gericht dem Händler Recht, hat er noch ein viel größeres Problem, als seine kaputte CPU.
Ob eine fehlende Seriennummer ein valider Beanstandungsgrund ist, darüber kann man sicher streiten. Jedoch macht es eine fehlende Seriennummer die Sache sicherlich nicht einfacher und ich würde mit Problemen bei der Abwicklung rechnen. Gleiches gilt für gebrochene Garantiesiegel.

Heißt im Klartext: Finger weg Garantiesiegeln und der Seriennummer, wenn man Problemen bei einer eventuellen Abwicklung über Gewährleistung oder Garantie aus dem Weg gehen will.
 
Es wird aber sein Problem, wenn sich der Händler quer stellt, denn dann muss er tätig werden, um sein Recht durchzusetzen = Einsatz von Zeit und Geld bei ungewissem Ausgang und gibt ein Gericht dem Händler Recht, hat er noch ein viel größeres Problem, als seine kaputte CPU.
Ob eine fehlende Seriennummer ein valider Beanstandungsgrund ist, darüber kann man sicher streiten. Jedoch macht es eine fehlende Seriennummer die Sache sicherlich nicht einfacher und ich würde mit Problemen bei der Abwicklung rechnen. Gleiches gilt für gebrochene Garantiesiegel.

Heißt im Klartext: Finger weg Garantiesiegeln und der Seriennummer, wenn man Problemen bei einer eventuellen Abwicklung über Gewährleistung oder Garantie aus dem Weg gehen will.
Für Garantiesiegel gibt es Präsidenz, dass dadurch keine Gewährleistung erlischt. Die Seriennummer hat nix mit der Gewährleistung zu tun. (Sollte ein klarer Fall sein, also kein Prozessrisiko) das sollten die Händler oder Ihre Anwälte auch wissen und direkt klein beigeben. (Wäre unwirtschaftlich, dass bis vor ein Gericht zu bringen und wenn es dann Präsidenz gibt kommen Sie damit nicht mehr gut sowas abzulehenen. Leider kennt nicht jeder seine Rechte).

Wäre interessant den Standpunkt von einem Juristen oder Händler zu dem Thema zu hören. Ich ruf morgen mal bei Mindfactory an und frag nach.
 
Für Garantiesiegel gibt es Präsidenz, dass dadurch keine Gewährleistung erlischt. Die Seriennummer hat nix mit der Gewährleistung zu tun.
Das habe ich ja auch nicht gesagt, sondern das man die Finger davon lassen soll, wenn man eventuellen Problemen aus dem Weg gehen will. :)
 
Ich halte das für Blödsinn, wenn den Kunden sowieso keine Beweislast trifft.
Ich denke schon. Du musst beweisen, das du genau die CPU einsendest. Anhand der QR bzw Nr.. (die hast du ja auf CPU, Verpackung und Rechnung)
AMD dazu..... (ich weiß, nur Garantie. Mir geht es sich um die Seriennummer)
Wenn die Nummer nicht mehr zu entziffern ist, weil du die abgekratzt hast, kannst du nicht beweisen das es die CPU ist, sondern irgendeine.
Warum sollten die dir beweisen müssen, ob es genau die CPU ist?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke schon. Du musst beweisen, das du genau die CPU einsendest. Anhand der QR bzw Nr.. (die hast du ja auf CPU, Verpackung und Rechnung)
AMD dazu..... (ich weiß, nur Garantie. Mir geht es sich um die Seriennummer)
Wenn die Nummer nicht mehr zu entziffern ist, weil du die abgekratzt hast, kannst du nicht beweisen das es die CPU ist, sondern irgendeine.
Warum sollten die dir beweisen müssen, ob es genau die CPU ist?
Garantie und Gewährleistung haben nix miteinander zu tun. In der Garantie kann AMD frei entscheiden ob Sie Chips ohne Seriennummer ersetzen in der Gewährleistung kann das der Händler nicht.

In dem Moment wo dein Händler dir sagt wir verweigern die Gewährleistung, weil wir dir nicht glauben dass das die CPU ist die du bei uns gekauft hast. Könntest du vielleicht, wenn es dir danach ist und dein Anwalt es für gut hält und an dem Tag die Sonne scheint bei Mitternacht nach 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und er macht sich eventuell der Beleidung schuldig (jemanden einen ******** zu nennen könnte eine Ehrverletzende Äußerung sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler wird dir (wenn denn) aber nicht sagen, dass du B-trüger bist, sondern das er die CPU ohne sichtbare Seriennummer nicht tauscht.
Kannst du nach 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten
Obacht, Rechtsberatung.
 
Der Händler wird dir (wenn denn) aber nicht sagen, dass du B-trüger bist, sondern das er die CPU ohne sichtbare Seriennummer nicht tauscht.

Obacht, Rechtsberatung.
Danke Captain, pass auf vielleicht ist das Rechtsberatung zum Thema Rechtsberatung.
 
Nach deinem Beispiel kaufe ich ein neues Auto, und bringe es 5Monate später als Gewährleistungsfall zurück zum Händler.
Nur dass ich in der Zwischenzeit die Nummernschilder auf ein baugleiches gleichfarbiges Schadensfahrzeug geschraubt habe und es nun gerichtet haben möchte.
 
Nach deinem Beispiel kaufe ich ein neues Auto, und bringe es 5Monate später als Gewährleistungsfall zurück zum Händler.
Nur dass ich in der Zwischenzeit die Nummernschilder auf ein baugleiches gleichfarbiges Schadensfahrzeug geschraubt habe und es nun gerichtet haben möchte.

Überhaupt nicht, wir reden hier davon den gleichen Chip aus einem berechtigten Grund zurückzugeben. Nicht jemanden zu be***eißen.

Mit meinem Beispiel hat das nichts zu tun. Aber ja auch in dem Fall würde der Händler wahrscheinlich entweder die Gewährleistung achten und im nachhinein eine Betrugsanzeige stellen oder den Betrugsversuch anzeigen.
 
Nach deinem Beispiel kaufe ich ein neues Auto, und bringe es 5Monate später als Gewährleistungsfall zurück zum Händler.
Nur dass ich in der Zwischenzeit die Nummernschilder auf ein baugleiches gleichfarbiges Schadensfahrzeug geschraubt habe und es nun gerichtet haben möchte.
Dein Vergleich hinkt, da ein Auto anhand der Seriennummer und nicht anhand des Nummernschildes identifiziert wird.
 
Gerne doch und noch ein Hinweis:
Rechtsberatung ist aus gutem Grund gegen die Forenregeln.
Also ist Diskussion zum Thema Verbraucherrechte bei einem Hardwarethema für dich Rechtsberatung?
 
Nein, Rechtsberatung ist, wenn du schreibst:
"Wenn so und so, dann kannst du vom Vertrag zurück treten und der Händler macht sich der Beleidigung schuldig."
Und sinngemäß stand es so da, bevor du den Beitrag bearbeitet hast.

Verstehe mich nicht falsch, ich finde das selber ein interessantes Thema, da viele auch immer wieder Garantie & Gewährleistung vermischen und hab dir doch auch nen Daumen gegeben. Jedoch sollten wir bei einer Diskussion bleiben und nicht richtig Rechtsberatung abdriften, andernfalls wird hier relativ schnell dicht gemacht werdem.
 
Nein, Rechtsberatung ist, wenn du schreibst:
"Wenn so und so, dann kannst du vom Vertrag zurück treten und der Händler macht sich der Beleidigung schuldig."
Und sinngemäß stand es so da, bevor du den Beitrag bearbeitet hast.

Verstehe mich nicht falsch, ich finde das selber ein interessantes Thema, da viele auch immer wieder Garantie & Gewährleistung vermischen und hab dir doch auch nen Daumen gegeben. Jedoch sollten wir bei einer Diskussion bleiben und nicht richtig Rechtsberatung abdriften, andernfalls wird hier relativ schnell dicht gemacht werdem.
Verstehe ich, bin ich dir auch dankbar für. Ich denke dieses Thema ist wichtig und könnte für viele Leute einen Mehrwert bringen. Die Forenregeln sind so um die User zu beschützen. Klang für mich kurz so als wölltest du das hier dicht ist.
 
Garantie und Gewährleistung haben nix miteinander zu tun
Darum sagte ich ja, es geht mir nicht um Garantie, sondern Seriennummern. :rolleyes2: (mehr als extra nochmal aufschreiben kann ich nicht)

Mir ist leider nicht klar, warum du glaubst, du bräuchtest nicht zu beweisen, das es sich genau um diese CPU handelt (um bei CPU zu bleiben) und die Seriennummern wegschleifen oder sonstwas kannst? Im Umkehrschluss kann der Händler die CPU ja auch nicht zu deiner Packung, Rechnung zuordnen.
Aber versuch dein Glück, meinen Segen hast du.

Edit: Ich gehe mal vom Totalversagen aus, auch weiß ich nicht, ob CPU Hersteller an den Pinnen was auslesen können, dann wäre es fast egal.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Darum sagte ich ja, es geht mir nicht um Garantie, sondern Seriennummern. :rolleyes2: (mehr als extra nochmal aufschreiben kann ich nicht)

Mir ist leider nicht klar, warum du glaubst, du bräuchtest nicht zu beweisen, das es sich genau um diese CPU handelt (um bei CPU zu bleiben) und die Seriennummern wegschleifen oder sonstwas kannst? Im Umkehrschluss kann der Händler die CPU ja auch nicht zu deiner Packung, Rechnung zuordnen.
Aber versuch dein Glück, meinen Segen hast du.
?

Vielleicht wirds klarer, wenn ich einen beispielhaften Ablauf beschreibe:
- deine CPU stirbt in den ersten 6 Monaten
- du schreibst deinem Händler das die CPU kaputt ist und du von der Gewährleistung gebraucht machen möchtest
- dein Händler bittet dich die CPU zurückzusenden oder Fotos zu machen
- du schickst deine CPU zum Händler bzw. machst Fotos
- jetzt bist du an dem Punkt an dem der Händler dir entweder vorwirft dass du ihm die falsche CPU geschickt hast / die Gewährleistung verweigert oder an dem Punkt an dem er das Thema adressiert egal was mit der Seriennummer ist

Wo auf diesem Weg musst du irgendwas beweisen?
 
Ich beziehe mich auf deine Eingangsfrage (oder Statement), wo du glaubst, du benötigst keine lesbare Seriennummer, wg Flüssigmetall.
Dein Beweis ist deine Seriennummer . Wir reden nur von SN und nicht vom Mangel Funktion Hardware.

Auf Formular zB MF gibst du die Bestellung (dann ist Datum klar) und Produkt (SN ist klar) und dein Produkt ansich (SN identifiziert- oder auch nicht)
Keine SN, keine Abwicklung.
Aber wie gesagt.....viel Glück. Mehr als nein sagen können die nicht. Und du kennst natürlich Rechtsbeistand einschalten oder Verbraucherschutz, wenn du glaubst, das dir Unrecht wiederfährt.
 
Ich beziehe mich auf deine Eingangsfrage (oder Statement), wo du glaubst, du benötigst keine lesbare Seriennummer, wg Flüssigmetall.
Dein Beweis ist deine Seriennummer . Wir reden nur von SN und nicht vom Mangel Funktion Hardware.

Auf Formular zB MF gibst du die Bestellung (dann ist Datum klar) und Produkt (SN ist klar) und dein Produkt ansich (SN identifiziert- oder auch nicht)
Keine SN, keine Abwicklung.
In dem Formular wird nicht nach der Seriennummer gefragt. Sagt MF irgendwo, dass Sie ohne Seriennummer die Gewährleistung verweigern? Davon steht nix in den AGBs, FAQs oder auf der Reklamationsseite.
 
So habe grade mit Mindfactory telefoniert und das Thema bei einer GPU angeschnitten.

Mindfactory sagt wie folgt: „Wir schicken Alles nur ein, gibt der Hersteller keine Garantie gibt es logischerweise auch keine Gewährleistung.“

Ich hab dem Mitarbeiter gesagt, dass ich das überhaupt nicht logisch finde und er meinte dann, dass ein Kühlerwechsel eine mechanische Beschädigung sei.

Sehe ich nicht so, habe ich ihm auch gesagt. Habe ihn gefragt ob Sie das schon durchgesetzt haben bzw. Vor Gericht waren.

Er meinte er weiß das nicht (müsste man ja dann rechtlich klären). Ich habe mal recherchiert, Mindfactory war nach meiner Ergebnis noch nie wegen Gewährleistungsansprüchen vor Gericht. Ich persönlich als nicht Anwalt sehe in einem Kühlerwechsel keine mechanische Beschädigung und würde für mich mal davon ausgehen das Mindfactory, wenns drauf ankommt ganz klein wird. Das aber nicht offen kommunizieren möchte.

Ich frage nochmal Caseking und Amazon (da habe ich meine CPU gekauft, wie die das handhaben).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

So ganz klares Statement am Telefon von Caseking. In etwa: Wir halten uns an die rechtlichen Vorgaben, wenns ein Gewährleistungsfall ist führen wir den aus. Seriennummer / Kühlerwechsel oder nicht.

Finde ich klasse so. Werde in Zukunft bei Caseking bestellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass dir das schriftlich geben, sonst bleibt das eine optimistische Nebelkerze.
Wenn Sie nicht wollen musst dus sowieso durchsetzen. Das Recht solltest du sowieso auf deiner Seite haben. Da wird dir das schriftliche nicht viel mehr bringen als die mündliche Zusage.

Mit Amazon habe ich noch nicht gesprochen. Aber der Rechner läuft wieder. (Habe lange mit dem Norprene gekämpft xD).
 
Natürlich keine Rechtsberatung:
Ich verstehe die Diskussion nicht.
Um die Seriennummer zu entfernen, wird das Material der Oberfläche beschädigt. Alleine aus diesem Grund, kann die Gewährleistung verweigert werden, da nicht sachgemäß nach Herstellervorgabe verwendet. Und hier muss nicht der Hersteller / Händler beweisen, dass der Schaden mit der nicht sachgemäßen Nutzung zu tun hat.

Außerdem möchtest du einen Gewährleistungsfall geltend machen von einem Artikel, der eindeutig durch die Seriennummer der Rechnung zugeordnet werden kann. Ist diese nicht vorhanden, kann der Händler berechtigter weise Zweifel an dem Zusammenhang zwischen CPU und Rechnung an den Tag legen. Das hat auch nix mit Ablehnung von Gewährleistungsansprüchen zu tun. Wird der Artikel nach Herstellervorgabe verwendet, ist dieser zweifelsfrei mit der Rechnung in Verbindung zu bringen. Da auch hier wieder durch die unsachgemäße Nutzung diese Eigenschaft verloren geht, ist auch in diesem Fall nicht der Händler / Hersteller in der Beweislast.

Ganz einfaches Beispiel, Du kaufst ein Auto und betriebst Chiptuning. Jetzt fliegt dir nach 3 Monaten der Motor um die Ohren? Willst du da auch den Hersteller / Händler in Regress nehmen?
Wohl eher nicht. Denn auch hier liegt eine unsachgemäße Nutzung vor.
 
Natürlich keine Rechtsberatung:
Ich verstehe die Diskussion nicht.
Um die Seriennummer zu entfernen, wird das Material der Oberfläche beschädigt. Alleine aus diesem Grund, kann die Gewährleistung verweigert werden, da nicht sachgemäß nach Herstellervorgabe verwendet. Und hier muss nicht der Hersteller / Händler beweisen, dass der Schaden mit der nicht sachgemäßen Nutzung zu tun hat.

Außerdem möchtest du einen Gewährleistungsfall geltend machen von einem Artikel, der eindeutig durch die Seriennummer der Rechnung zugeordnet werden kann. Ist diese nicht vorhanden, kann der Händler berechtigter weise Zweifel an dem Zusammenhang zwischen CPU und Rechnung an den Tag legen. Das hat auch nix mit Ablehnung von Gewährleistungsansprüchen zu tun. Wird der Artikel nach Herstellervorgabe verwendet, ist dieser zweifelsfrei mit der Rechnung in Verbindung zu bringen. Da auch hier wieder durch die unsachgemäße Nutzung diese Eigenschaft verloren geht, ist auch in diesem Fall nicht der Händler / Hersteller in der Beweislast.

Ganz einfaches Beispiel, Du kaufst ein Auto und betriebst Chiptuning. Jetzt fliegt dir nach 3 Monaten der Motor um die Ohren? Willst du da auch den Hersteller / Händler in Regress nehmen?
Wohl eher nicht. Denn auch hier liegt eine unsachgemäße Nutzung vor.
Auch keine Rechtsberatung aber:

Stimmt doch nicht. Die Seriennummer wird nicht durch mechanische Einwirkung entfernt sondern unlesbar, weil Sich das Galluim in die Verunreinigungen im Nickel auf dem IHM einzieht.

Wenn du Chiptuning machst schadest du dem Motor. Wenn du mit Flüssigmetall kühlst hält du die CPU kühler da entsteht überhaupt kein Schaden durch.

Und selbst wenn du so nen Arsch wärst und versucht die Gewährleistung auf deinen Getunten Motor zu bekommen muss der Händler in den ersten 6 Monaten trotzdem dem Beweis bringen, dass du das Auto nicht nach den Herstellerangaben verwendet hast.

Gegen Liquid Metal hat auch kein Hersteller was, Sie geben nur keine Garantie ohne Seriennummer. Du verwendest den Chip in dem Moment nicht unsachgemäß.

Und wie gesagt Gewährleistung hat nichts mit Seriennummern zu tun. Und nur weil der Händler dich dann verdächtigt dass du den falschen Chip eingeschickt hast kann er ohne Beweise trotzdem die Gewährleistung nicht verweigern.
 
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