midnightrambler
Neuling
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- Mitglied seit
- 24.02.2003
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wie weit muss man mit seinem verhalten in einem internet forum (chat, icq, usw) gehen, damit eine klage gegen ihn/sie gerechtfertigt ist? was muss (verbal) geschehen damit ein gericht die sache aufnehmen/ernstnehmen kann?
wie sähen dann die urteile der gerichte ungefähr aus bei beleidigungen/hetze (bsp. ähnlicher fälle?), wäre man dann in jedem fall vorbestraft?
wird man immer vorbestraft im falle dass man als angeklagter nicht freigesprochen wird? (egal welche strafe?)
nur ein paar fragen die mich z.Z. interessieren
wie sähen dann die urteile der gerichte ungefähr aus bei beleidigungen/hetze (bsp. ähnlicher fälle?), wäre man dann in jedem fall vorbestraft?
wird man immer vorbestraft im falle dass man als angeklagter nicht freigesprochen wird? (egal welche strafe?)
nur ein paar fragen die mich z.Z. interessieren