Forum Privatverkauf und Rückgabe

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legislate

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Hallo, ich habe in einem Forum etwas Privat verkauft (IS-Objektiv). Es ist noch aktuell Garantie drauf.

Nun bekomme ich heute von dem Käufer eine E-Mail:

Hallo Andy,

das Objektiv ist da, allerdings passen zwei Dinge nicht!

a) fehlt ein kurzes Schreiben, dass ich das Objektiv rechtmäßig bei Dir gekauft habe, mit Deinen und meinen Adressangaben, Datum und Preis.

b) gibt das Objektiv bei Einsatz des IS recht laute Geräusche von sich, die ich von einem anderen IS Objektiv nicht kenne, bzw. gewohnt bin.

Der Canon Support hat vorgeschlagen das Objektiv einzuschicken, da dort eine Geräuschentwicklung bei IS Einsatz ebenfalls nicht bekannt war.

Daher sehe ich zwei Möglichkeiten:

a) sende ich das Objektiv an den Canon Service zur Überprüfung und Reperatur, die Kosten für den Versand und ev. anfallende Reparaturkosten werden von Dir getragen!

b) machen wir den Kauf rückgängig, d.h. Objektiv zurück + Geld zurück!

So nun zu mir:
Ich habe es mit gutem Gewissen verkauft. Allerdings kann ich nicht beweisen, dass es Vorher anderst war. Wie sieht es nun aus? Muss ich es zurücknehmen oder irgendwelche Kosten tragen?

Und was meint er mit ein Schreiben, dass er es gekaut hat? Kommt der Kaufvertrag nicht mit Kauf der Ware sowieso zustande?

Bitte um Hilfe?

Gruß, Andy
 
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er meint ne garantie-abtritts-erklährung.

zu thema 2 kann ich aber auch nichts sagen.
 
Steht in "Rund um den Marktplatz" nicht eine vorgefertigte Abtrittserklärung?

Kann leider nicht nachsehen:haha:, aber ich glaube mal sowas gelesen zu haben.
 
Zu 1 ich weis nicht was die Leute damit immer haben, wer die Rechnung hat ist
Eigentümer, Diebstahl ist damit mehr oder weniger ausgeschlossen und für ne RMA
oder dergleichen wird die auch nicht benötigt.
Oder verlangt ihr vom Oma gretchen auch nen Schenkungsnachweis zum neuen TV :fresse:

Also zurückschreiben brauch er nicht und zu Punkt 2 A- es ist noch Garantie drauf sprich
die Reperatur ist eh kostenlos und evtl Versandkosten muss Canon erstatten. Und B- es
war ein Privatverkauf ohne Garantie, Rückgabe, Minderungsansprüche bla bla ergo bist
du nicht im geringsten in der Pflich irgendetwas zu tun, wenn er sein Geld will muss er
Nachweisen das der Schaden vorher da war.
 
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