Frage an Asus über Prescott in P4P/P4C

WitchBladepl

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
02.02.2003
Beiträge
1.995
Ort
Magdeburg
So Leude nach dem ganzen Hickhack über Prescott Support hin oder her hab ich einfach mal Asus gefragt wie es aussieht, sah in etwa so aus.


Würde ger wissen ob P4P800 rev 1.xx Prescott tauglich ist, nicht nur den ersten (steht so ja auch nicht im Handbuch).
Und sie sollten mir gleich, falls nein, sagen wo ich das Board dann Umtauschen kann.Wäre ja mein gutes Recht.:fire:

Also alle die es wissen wollen, ich halte euch auf den laufenden und Poste dann sofort die Antwort. :asthanos: Wenn sie nicht wieder um den Heißen Brei herum Labbern.:stupid:

Gruß an alle
WitchBlade

Bleibt übers WH sauber
saufen004.gif
,
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
@WitchBladepl

So wie es aussieht, wird werden wahrscheinlich nur die kleinsten laufen - und auch das noch inoffiziell. Wenn ich jedoch sehe, dass es sogar Leute gibt, die auf einem P2B einen Tualatin PIII laufen lassen, dann bin ich doch ziemlich zuversichtlich, dass es gehen wird.

Ich glaube jedoch nicht, dass du ein Recht darauf hast, dass das Board umgetauscht wird. Warum solltest du auch? Ob es sich bei der Aussage des Handbuchs um eine rechtlich verbindliche sog "zugesicherte Eigenschaft" handelt, müsste man noch prüfen. Da jedoch Intel die Specs im Nachhinein geändert hat, kann ASUS sicherlich nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Wennschon müsste man versuchen, Intel zu belangen, was aber so gut wie unmöglich ist.

Zudem werden die späteren Prescotts einen anderen Sockel und einen höheren FSB haben und mit DDRII besser laufen. Die ersten Prescotts - also die welche nicht laufen werden - werden wahrscheinlich nur bis 3.6 GHz gehen. So gesehen, ist die ganze Diskussion gar nicht so schlimm. Ins Canterwood einen 3.2C einbauen und gut ist. Wenn dann die neuen Boards mit dem neuen Sockel kommen, dort wieder zuschlagen.

cu
loores
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh