Frage: Raven 2 / 180mm Lüfter an Lüftersteuerung

Magradon

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
05.01.2010
Beiträge
38
Ort
Schwaig bei Neustadt
Hiho,
stell mir grad nen neuen PC zusammen, als Gehäuse hab ich nen Silverstar Raven II.
Das hat doch die 3 180er Lüfter am Boden, die will ich an eine Lüftersteuerung anschließen.
Da die Lüfter 2 Stromkreise haben;
1: Schalter High / Low
2: Strom

Frage ich mich wo ich diese anschließe.
Ich denke das geht nicht ohne weiteres, da entweder die Schalter die Spannung umschalten (700 = low 1000=High) oder da nen Wiederstand drinsitzt welchen ich aber noch nicht ausmachen konnte. Wenn ich die Schalter drinnen lasse, und sie auf HIGH stelle und den Strom an die Steuerung anschließe könnte es doch gehen oder?
Hat jemand eine Idee wie ich das bewerkstelligen könnte?
Vielleicht hat ja jemand von euch das selbe Problem und weis ob es genügt wenn ich nur „brücke“ will mir das umlöten ersparen.

Danke für eure Antworten!
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ich wills mir auch kaufen und würde persönlich einfach sagen: Von der Steuerung im Gehäuse abstecken und dran an die normale Lüftersteuerung.
Du kriegst in das Case (Mit CPU Lüftern) ja bis zu 6 Lüfter rein...da kann man ja auch welche an derSteuerung hängen lassen.
 
Also zwei Stromkreise halte ich für ausgeschlossen! Ein Lüfter benötigt prinzipiell Spannung und 0-Potential. Das Tachosignal ist Zugabe und hat mit der Funktion des Gleichstrommotors nix zu tun. Eine solche dreistufige Lüftersteuerung wird normalerweise mit einer Parallelschaltung von Widerständen realisiert.

Hohe Leistung --> kein Widerstand

mittlere Leistung --> zwei Widerstände parallel

niedrige Leistung --> ein Widerstand in Reihe

Ist denn irgendwas bekannt wie der Stecker aussieht, oder woher kommen die Zweifel? Kannst auch wenn möglich mal nen paar Bilder schießen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh