Ich wusste nicht in welche Kategorie das gehört, deswegen gings mal hier rein...
Ich hab nen großes problem, und zwar:
Ich hab nen auto (eigentlich ne leerkarosse) aus Österreich gekauft. Beim Kauf hab ich (ich könnte mich selber schlagen) einen kaufvertrag vergessen zu machen, war ja eig. nurn wert von "100 € ". Nun ja, da ich mich mit den unterlagen in Österreich nicht so auskenne habe ich vom Käufer den Zulassungsbescheid II und den Typenschein bekommen, dachte 1 davon is der schein, der andere der Brief (im nachhinein weiß ich das Teil 1, der fehlt, der Schein ist).
So, nach einiger Zeit habe ich die karosse neu aufgebaut, wollte sie anmelden, dann hab ich erfahren muss ne vollabnahme etc. machen. Das war auch alles kein problem, auch wens teuer war. 21er abnahme, TÜV, ASU und den ganzen mist vorhanden. Jetzt wollte ich heute das Auto anmelden, nun wollen die einen Kaufvertrag UND Teil 1 des Zulassungsbescheid haben. Nach ettlichen versuchen den verkäufer zu erreichen (ich glaub der ignoriert meine bitte einfach nen 2 zeiler aufzusetzen und mir zu faxen), steh ich nun da. Ich kann das auto nicht anmelden weil mir die 2 sachen fehlen.
In österreich hab i auch schon angerufen, die meinten mittels Kaufvertrag und so könnte ich den Fahrzeugschein aushändigen, wobei ich wieder das problem habe.... ihr wisst schon.. kaufvertrag.
Brauch ich diesen Zulassungsbescheid I überhaupt für die Zulassung?!?! Im netz steht was anderes als die mir verklickern wollten...
Weiß jemand rat? Ich weiß im nachhinein ist man immer schlauer....
Vielen dank im vorraus
Ich hab nen großes problem, und zwar:
Ich hab nen auto (eigentlich ne leerkarosse) aus Österreich gekauft. Beim Kauf hab ich (ich könnte mich selber schlagen) einen kaufvertrag vergessen zu machen, war ja eig. nurn wert von "100 € ". Nun ja, da ich mich mit den unterlagen in Österreich nicht so auskenne habe ich vom Käufer den Zulassungsbescheid II und den Typenschein bekommen, dachte 1 davon is der schein, der andere der Brief (im nachhinein weiß ich das Teil 1, der fehlt, der Schein ist).
So, nach einiger Zeit habe ich die karosse neu aufgebaut, wollte sie anmelden, dann hab ich erfahren muss ne vollabnahme etc. machen. Das war auch alles kein problem, auch wens teuer war. 21er abnahme, TÜV, ASU und den ganzen mist vorhanden. Jetzt wollte ich heute das Auto anmelden, nun wollen die einen Kaufvertrag UND Teil 1 des Zulassungsbescheid haben. Nach ettlichen versuchen den verkäufer zu erreichen (ich glaub der ignoriert meine bitte einfach nen 2 zeiler aufzusetzen und mir zu faxen), steh ich nun da. Ich kann das auto nicht anmelden weil mir die 2 sachen fehlen.
In österreich hab i auch schon angerufen, die meinten mittels Kaufvertrag und so könnte ich den Fahrzeugschein aushändigen, wobei ich wieder das problem habe.... ihr wisst schon.. kaufvertrag.
Brauch ich diesen Zulassungsbescheid I überhaupt für die Zulassung?!?! Im netz steht was anderes als die mir verklickern wollten...
Weiß jemand rat? Ich weiß im nachhinein ist man immer schlauer....
Vielen dank im vorraus