Frage zu Spektralmasken, Grenzwerten und Frequenzbändern

Kuzorra

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Hi ho,

kann es sein, dass im ~5,8 GHz Bereich unterschiedliche Normen unterschiedliche Grenzwerte vorschreiben?
Ich hab hier 2 Normen, die den gleichen Bereich betreffen:
1.gif
http://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301800_301899/301893/01.07.01_60/en_301893v010701p.pdf

bzw.
2.gif
von http://www.etsi.org/deliver/etsi_en/302500_302599/302571/01.01.01_60/en_302571v010101p.pdf

In meinen Augen widerspricht sich das, oder ist die Lesart eher, dass die 2. Angabe die erste einschränkt?!?

Qualifizierte Meinungen würden mich freuen!
 
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Willst du die WLAN-Reichweite vergrößern? ;) Gründsätzlich bei IEEE 802.11b/g verbrennst du dir die Finger, wenn du mit Router rummachst - die ist schon fast an der Grenze der machtbaren, bei IEEE 802.11 a/h hast du ein wenig Spielraum, aber halt wirklich wenig. D.h. um Repeater kommst du meistens nicht rum, auch wenn bei ebay du was anderes zu lesen ist. Grobe Übersicht hast du z.B. hier (ist aber relativ alt).

Soweit ich mich erinnere:
ETSI EN 301 893 - beinhaltet Vereinheitlichung für 11a und 11h-Netze in indoor und outdoor-Bereich, sprich Hotspot und Mobilfunk und ist etwas älter.
ETSI EN 302 571 - beinhaltet Vereinheitlichungen für Funkmast vs Nutzfahrzeug, sprich Funkfahrzeug, hauptsächlich Draft-Technologie und ist neuere Standart. Deshalb hast du da andere Frequenzbereiche, die ein wenig detalierter aufgeschrieben sind, da die EN "neu" ist.

Ist halt EU - wenn ich mich richtig erinnere, dann gab es 2010 ein wenig Streit um Frequenzen & Co und deshalb gab es einige Änderungen in 302 571.

Also ist deine Leseart schon prinzipiell richtig, abgsehen davon, dass du hast da die alte Fassung für ETSI EN 301 893 hast - neuere ist V1.2.0.

Oder stell halt die Frage an BNA - die sollen es wissen... aber nicht mit BND verwechseln. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, ich hab sogar v1.7 gefunden, von 2012
http://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301800_301899/301893/01.07.01_60/en_301893v010701p.pdf
Die Grenzwerte sind aber die gleichen.

Ich will mich nur schon mal vorab etwas schlau machen, es geht dabei nicht primär um WLAN@home, sondern um die Einhaltung von Vorgaben durch Geräte aus verschiedenen Domänen.
Ohne die BNA wird sich das eh nicht klären lassen, aber da hängen nur noch ein paar andere "Patienten" mit drin, die anscheinend nicht so viel Plan haben, wovon sie reden und hier die Welle machen.

Also Fazit bisher für mich:
Die neuere Norm mit den Einschränkungen für den Frequenzbereich >9,725 GHz gilt im Prinzip auch für die Geräte, die unter die 301893 fallen.

Soweit richtig?
 
Anyone else?

Cheers Kuzorra

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Nicht ganz, es ist halt Leseart - wenn Geräte nur nach ETSI EN 301 893 zertifiziert waren, dann ist die ETSI EN 302 571 nicht zwangsläufige Vouraussetzung, da es nicht in "normative references" für ETSI EN 301 893 erwähnt wird (A.2.1). Z.B. unter ETSI EN 302 663 steht es ausdrücklich, dass ETSI EN 302 571 als Voraussetzung gelten soll. Wenn aber die 301 893 ausläuft, dann gilt die 571 uneingeschränkt.

Daher bist du sicherer, wenn sowohl die 893 als 571, auch wenn nicht zwangsläufig erwähnt, erfühlt wird, damit die Anwälte verhungern und du später die Umrüstkosten sparst.

Fazit:
Soweit es mir bekannt ist, ist es nicht gesetzlich verpflichtend, dass die 571 für 893-Geräte gelten soll. Poste aber am besten BNA-Antwort, wenn es soweit ist - vermutlich nach 3-4 Wochen... ;)
 
Ich bin schon gespannt :-)

Cheers Kuzorra

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