Frage zum Autoverkauf

Hugiman2000

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Ich habe jemanden der möchte mein Auto kaufen. So weit so gut. Er wohnt aber etwas weiter weg. Er würde mit dem Zug anreisen, dass Auto bezahlen und mit meinen Kennzeichen mitnehmen. Er würde mir unterschreiben, dass er ab jetzt (Datum und Uhrzeit werden notiert) er für alle auftretenden Schäden und Strafen die mit dem PKW verursacht werden haftbar gemacht werden kann.

Ich weiß nicht ob der Zettel ausreicht. Im ADAC Musterkaufvertrag kann man angeben, dass man auch die Kennzeichen mit übergeben hat. Am Ende des Mustervertrages sind dann auch zwei Seiten einmal für die Versicherung und einmal für die Zulassungstelle. Damit man dort umgehend das Fahrzeug abmelden kann. Bin ich dann auf der sicheren Seiten?

Sagen wir mal ich verkaufe das Auto um 11Uhr, fahre dann direkt zur KFZ Zulassungsstelle und melde das Auto ab und das gleiche auch bei der Versicherung, dann fährt doch der neue Halter ohne Versicherungsschutz und illegal rum oder?

Wie ist das eigentlich mit dem Kennzeichen (nicht Nummernschild die sind ja am Auto). Kann ich das sofort wieder benutzen wenn ich mein altes Auto abgemeldet habe?
 
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Ist rechtlich nicht bindend und wenn der den net abmeldet dann kannste für ein jahr weiterzahlen.
 
Verstehe ich nicht. Ich melde doch den Wagen bei der Zulassungsstelle ab. Wenn er den dann nicht zulässt fährt er Illegal rum. Ich habe einen unterschriebenen Kaufvertrag in dem Dokumentiert ist, dass er das Fahrzeug inklusive Nummernschilder erhalten hat.
 
wenn du es abmeldest darf er es ohne so ein wisch seiner versicherung keinen meter bewegen.

rote kennzeichen sind auch nur gewerblich erlaubt, weil du damit über das autohaus versichert bist. alleine tageskennzeichen sind geltend. aber da muss er erstmal ne versicherungsnummer haben, bevor er die kennzeichen bekommt.

ich, an deiner stelle, würde mich nicht drauf einlassen. am ende kannst du eventuell doch noch haftbar gemacht werden. das auto muss nur einen defekt aufweisen, über den du ihn nicht informiert hast. somit haste schon jeden denkbaren ärger.
 
Glaub mir, ich hab täglich mit solchen Fällen zu tun. Abmelden und dann soll er sich Kurzzeitkennzeichen besorgen und fertig.
 
Du musst das Auto nicht abmelden.

Aber du bist gesetzlich verpflichtet, den Verkauf des zugelassenen Fahrzeugs der Zulassungsstelle zu melden, und zwar mit den Daten des Käufers.
Wenn du das machst, bist du aus dem Schneider.
Meldet der neue Besitzer das Fahrzeug dann nicht ab oder innerhalb kürzester Zeit um, wird es von Amts wegen zwangsstillgelegt und der Käufer muß diese Zwangsstillegung bezahlen.
Diese gesetzliche Pflicht ist leider ziemlich unbekannt, sonst gäbe es nicht so viele Probleme mit dem Fahrzeugverkauf.

Im Übrigen hier der entsprechende Gesetzestext (Paragraph 13 Abs. 4 FZV):

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder übergeben wurden. Der Erwerber hat unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung und, sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit.

Diese Vorschrift gibt es übrigens schon seit 1974.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und jetzt rate mal wieviele Leute die Fahrzeuge nicht abmelden :rolleyes:
 
informieren bei der versicherung. aber falls du in nem autoclub bist, wär das die erste telefonnummer, die ich wählen würde.

mit eigenen kennzeichen würde ich keinem ein auto geben. entweder der käufer holt sich überführungskennzeichen, nen transport-LKW oder er meldet das auto umständlich auf sich selbst an. warum ein risiko eingehen?
 
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