Frage zum Thema Gerichtsvollzieher

tackleberry

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10.11.2003
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Hallo,
hätte mal eine Frage zum Thema Gerichtsvollzieher, da ich gerade im Klinsch mit einem Kumpel liege. Wie muss sich dieser ausweisen können? Durch ein Schreiben vom Amtsgericht und eine Art Ausweiß, oder?
Er meinte auch das ein Gerichtsvollzieher einfach Leute die Schulden haben, ins Gefängnis stecken kann.
Ich bin behaupte aber das Menschen in der BRD ohne Gerichtsverfahren nicht verhaftet werden dürfen...
 
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tackleberry schrieb:
Hallo,
hätte mal eine Frage zum Thema Gerichtsvollzieher, da ich gerade im Klinsch mit einem Kumpel liege. Wie muss sich dieser ausweisen können? Durch ein Schreiben vom Amtsgericht und eine Art Ausweiß, oder?
Er meinte auch das ein Gerichtsvollzieher einfach Leute die Schulden haben, ins Gefängnis stecken kann.
Ich bin behaupte aber das Menschen in der BRD ohne Gerichtsverfahren nicht verhaftet werden dürfen...

Er hat nen Ausweis ;)
Ein Gerichtsvollzieher kommt erstmal vorbei und fragt ob du zahlen kannst, sagst du nein, kann es Monate dauern bis der sich wieder meldet. Allerdings, solltest du bis dahin nicht bezahlt haben, darfst du die Hand heben zur Eidesstattlichen Versicherung, was zur folge hat, das du nie wieder irgendwo ( ausser bei der Postbank, weil die JEDEN nehmen muss) ein Konto bekommst, geschweige denn einen Kredit, Probleme bei Mietverträgen, evtl. bei der Jobsuche hinderlich usw. usw.
Weigerst du dich allerdings, die Hand zu heben (hiess früher Offenbarungseid), wirst du einem Haftbefehl entgegensehen.
 
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