Frage zum Thema HDCP

kleinBajor

Neuling
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Hallo zusammen,

ich bin etwas verwirrt beimThema HDCP, evtl. kann mir hier jemand helfen.

Folgendes:

Ich habe schaffe mir einen neuen Rechner samt Monitor an.
Zum Zwecke 4k/BluRay habe ich mir eine Grafikkarte ausgeguckt, die HDCP 2.3 beherrscht. Von nötig oder nicht mal abgesehen, mir geht's da eher um die Leistung in meinem Budgetbereich als um das Protokoll. Trotzdem taucht eine Frage auf.
Der ausgesuchte Monitor hat nix mit HDCP 2.3 am Hut. Er kann aber HDCP 2.2. Ich möchte ihn über DP an die Graka anschließen, DP1.4 ist normal HDCP 2.2-kompatibel.

Nach meinen Infos gibt es bei HDCP keine Abwärtskompatibilität (?), aber gewöhnlich kann jedes "höhere" Gerät alles verarbeiten und darstellen, was das "kleinere" kann. Das widerspricht sich irgendwie.

Wie ist das nun...wenn der Absender (Graka) HDCP 2.3 beherrscht, dekodiert und schickt er dann auch Inhalte mit HDCP 2.2 (Bluray/Netflix) an den Monitor? Ich wüsste nicht, warum nicht.
Anfangs dachte ich, der Monitor würde einfach nix anzeigen, weil er HDCP 2.3 nicht kapiert oder darum schon die Fähigkeiten der Graka nicht zum Inhalt der BluRays/von Netflix passen.
Wenn das aber nach Methode "FullHD -> HDCP (älter), 4k -> HDCP 2.2, 8k -> HDCP 2.3" läuft, wäre doch alles klar getrennt und wieder in Butter. Die Graka würde zwar HDCP2.3 beherrschen, aber auch die 2.2-Inhalte der BluRay dekodieren und das via DP an den 4k-Monitor schicken. Der kapiert das dann und ich schau's an (nötige Soft- und Firmware mal ausgenommen). Punkt.

Oder erklärt sich die Graka als nicht zuständig, weil sie mehr kann als HDCP 2.2? Das wäre ebenso unsinnig wie evil, dann könnte man mit solchen Grakas alles, was HDCP2.2-geschützt ist, vergessen.

Oder wie und wenn ja, warum nicht?

Bzw. oder spielt hier der trotz Grafikkarte noch der Prozessor noch mit rein? Ich lese gerade, dass AMD-Prozessoren gar keine UHD BluRays unterstützen. Dann wäre das ganze BluRay-Laufwerk rausgeschmissenes Geld, brennen will ich nicht. Und externer Player aufm Schreibtisch...siehe Platzproblem.

Besten Dank für jede Erklärung

kleinBajor
 
Zuletzt bearbeitet:
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Soweit ich weiß, handeln die Geräte HDCP untereinander aus. Wenn die Graka 2.3 kann und der Monitor nur 2.2, dann benutzen eben beide nur 2.2.
 
Das wär die logische Idee, das "schwächste Glied in der Kette bestimmt das Ergebnis.

Ich hab was ergänzt. Fällt Dir zum Prozessorenproblem was ein?
 
Der Prozessor hat mit HDCP und Blurays nichts zu tun. Ich weiß ja nicht, wo du immer so Zeug liest, aber ich vermute, das diejenigen AMD-CPUs die eine iGPU mitbringen eventuell BD-UHD nicht abspielen können, weil sie möglicherweise den Videocodec nicht unterstützen.
 
Jupp...iGPU's haben einen eigenen Grafikchip. Ich plane mit einem 5600X und einer Karte, die das kann.

Es ging überall nur darum, dass die ganze Wiedergabekette die Voraussetzungen erfüllen muss. Da wurde auch der Prozessor und das RAM genannt, aber ohne klaren Zusammenhang. Das Hin und Her hat bei mir einen leichten Konfusius ausgelöst.

Das Board wird ein MSI B550-A Pro. Inzwischen ist mir die Spezifikation vom B550 in die Hände gefallen. Da steht bei Onboard-Grafik was von HDCP2.3-Unterstützung. Also tatsächlich nix mit Prozessor oder RAM, sodern eine Unterstützung für einen eventuell verbauten Grafikchip. Das schliesst die Lücke.

Da ich den Monitor an die Graka anschließe, sollte das für mich keine Rolle mehr spielen...und wenn doch (zB weil irgendwelche Daten da durchgeschleust werden, für die HDCP relevant ist), ist es offenbar dabei.

Komisch ist aber, dass der Chipsatz nur bis zu 4k unterstützen soll. Nicht, dass ich mehr bräuchte - aber es klingt nicht nach DP1.4. Der Hersteller sagt nur "DisplayPort".
Ich wüsste schon gern, was ich da mit dem Board kaufe. Das gehört dann nur nicht in diesen Teil des Forums ;-).
 
Komisch ist aber, dass der Chipsatz nur bis zu 4k unterstützen soll.
HDCP 'unterstützt' doch nix:stupid:, es verhindert bestenfalls nix:d. Nämlich -so neurotisch wie es nunmal ist- einen vermeintlich unauthrorisierten Kopiervorgang zu petzen.
HDCP nützt nur sich selber.
 
Komisch ist aber, dass der Chipsatz nur bis zu 4k unterstützen soll. Nicht, dass ich mehr bräuchte - aber es klingt nicht nach DP1.4.
Ich würde darauf tippen, das das damit zu tun hat, wie die iGPU an den RAM angebunden wird und es dort einen limitierenden Faktor gibt.
Oder es bezieht sich darauf, was die möglichen iGPUs selbst können. Wenn die nur UHD können, bringts auch nichts, wenn der Chipsatz mehr könnte.

Da du aber keine iGPU verwenden wirst, spielt es für dich wiederrum überhaupt keine Rolle, was der Chipsatz kann oder nicht. Mit einer dedizierten Graka (mit eigenem Speicher) hat der Mobo-Chipsatz nichts mehr damit zu tun.

Displayport 1.4 kann übrigens bei 5K (ich hasse diese K-Bezeichnungen) schon nur noch maximal 60Hz. 1.4 kann zwar 8K übertragen, aber nur noch mit maximal 30Hz. Verwechselst du vielleicht DP1.4 mit DP2.0?

Der Hersteller sagt nur "DisplayPort".
Ja, die Angaben zu Mobos und iGPUs sind da leider oft dürftig.
 
AFAIK gibt es zum Abspielen von UHD Medien voll lizensiert nur PowerDVD, und die schreiben hier
https://de.cyberlink.com/products/powerdvd-ultra/spec_de_DE.html:

  • Ultra HD Blu-ray: Ab der 7. Generation von Intel und bis zur 10. Generation von Intel Core i Prozessoren, die die Intel Software Guard Extensions (Intel SGX) Technologie beinhalten.
  • **Hinweis: Intel Core i-Prozessoren der 11. Generation und höher enthalten nicht die SGX-Technologie, die für die Wiedergabe von UHD-Blu-ray-Discs erforderlich ist. (Mehr Info)

Da haben Intel und Microsoft eine furchtbar Technologie "SGX" entwickelt die so kompliziert war, das Intel die wieder aufgegeben hat.

Der Stand der Technik, legal, illegal, schei**egal: Du kaufst Dir ein UHD friendly BD Laufwerk, stopfst es in den HTPC, nimmst dann eine der verschiedenen Softwaren, wie den roten Fuchs oder "mach mir eine MKV", und kopierst Dir damit die UHD auf Deine Platte. Und dann schaust Du dir deine teuer gekauft UHD mir deiner Lieblingssoftware (Kodi, etc. pp) auf Deinem HTPC an. Und fuer das alles brauchst Du dir dann um HDCP keine Sorgen zu machen.

Wegen legal etc.: Backup Kopien fuer den Eigenbedarf darf man ja machen. Bloss wirksamen Kopierschutz darf man nicht umgehen. Bei DVD wurde wohl schon von Gerichten entschieden, das die keinen wirksamen Kopierschutz haben. Bei Blu-Ray/UHD scheint es so eine Entscheidung noch nicht zu geben. Aber je mehr Benutzer ihre eigenen BD/UHD derart zum Eigenbedarf kopieren und abspielen, desto wahrscheinlicher ist, das der Kopierschutz auch fuer "nicht wirksam" == nicht gesetzlich geschützt erklärt wird. Und letztlich sind die Rechteinhaber ja auch nur daran interessiert, das unterbunden wird, das Einnahmen verloren gehen, dadurch das Kopien verbreitet werden. Solange man seine Backups also fuer sich behaelt entsteht ja niemandem ein Schaden. Eher andersrum. Ich z.b. wuerde mir gar nicht dauernd so teure BD/UHD kaufen, wenn ich die nicht bequem vom PC aus anschauen koennte, sondern auf den Dachboden gehen muesste und die Scheibe suchen muesste.

Aka: Vergiss SGX und direktes abspielen von UHD auf PC. Das einzige wofuer man HDCP 2.2 wirklich braucht ist Streaming von 4k, z.b. von Netflix, und das ist komplizierter. Siehe https://www.hardwareluxx.de/community/threads/netflix-4k-hdr-und-hdcp-2-2.1338629/
 
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