Rob Halford
Neuling
Hallo
kennt hier Jemand ein Rentenforum oder ähnliches bzw kann mich mal aufklären.(hier gibts vielleicht ein paar Rentner )
Mein Vater bekommt Rente von der Kanppschaft Bahn See. Er hat diese Woche einen Brief bekommen:
"Sehr geehrter Herr K.,
Seit dem 01.09.2005 beziehen Sie Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von zurzeit xxxxx Euro.
Sie erfüllen jedoch auch die Voraussetzungen für sie Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da bei Ihnen Erwerbusunfähigkeit nach dem 31.12.2000 geltenden Recht vorliegt. Die Altersrente könnt abschlagsfreio ab dem 01.09.2005 geleistet werden."
-Dann steht da, dass er dann 25 Euro mehr bekommen würde.
"Wir bitten um eine kurze schriftliche Mitteilung, ob ihr Antrag auf volle Erwerbsminderung als ein Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten soll."
Ist hier bei der Sache irgendwie ein Haken ? Vor allem wo kann ich was über das "31.12.2000 Recht" was nachlesen ?
Danke.
kennt hier Jemand ein Rentenforum oder ähnliches bzw kann mich mal aufklären.(hier gibts vielleicht ein paar Rentner )
Mein Vater bekommt Rente von der Kanppschaft Bahn See. Er hat diese Woche einen Brief bekommen:
"Sehr geehrter Herr K.,
Seit dem 01.09.2005 beziehen Sie Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von zurzeit xxxxx Euro.
Sie erfüllen jedoch auch die Voraussetzungen für sie Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da bei Ihnen Erwerbusunfähigkeit nach dem 31.12.2000 geltenden Recht vorliegt. Die Altersrente könnt abschlagsfreio ab dem 01.09.2005 geleistet werden."
-Dann steht da, dass er dann 25 Euro mehr bekommen würde.
"Wir bitten um eine kurze schriftliche Mitteilung, ob ihr Antrag auf volle Erwerbsminderung als ein Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten soll."
Ist hier bei der Sache irgendwie ein Haken ? Vor allem wo kann ich was über das "31.12.2000 Recht" was nachlesen ?
Danke.