Fragen zu Lohnsteuerjahreausgleich

twoPhases

Duisburger
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23.11.2003
Beiträge
6.425
Hallo,

habe mal eine Kurze Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich.


  • vom 29.06. bis zum 06.07. war ich arbeitslos
  • vom 29.06. bis zum 03.07. habe ich ALG I bezogen (ca. 80€)
  • vom 04.07. bis zum 06.07. habe ich keine Leistungen bezogen

So nun meine Frage, muss ich die 80€ beim Lohnsteuerjahresausgleich irgendwie angeben? Bekomme ich vom Arbeitsamt eine Lohnsteuerbescheinigung?
 
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Im Normalfall bekommst Du automatisch eine Bescheinigung. Im Zweifelsfall mal nachfragen.
Musst Du einen Lohnsteuerjahresausgleich machen? Bist Du dazu aufgefordert worden? Wenn nicht - lass es. Wegen 2,50 lohnt es wirklich nicht.
 
"Wer eine Anlage N ausfüllt, trägt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" in der ersten Seite ein. Der Betrag des ALG 1 kommt in die Zeile "Lohnersatzleistungen" darüber. Wenn keine Anlage N ausgefüllt wird (weil im Kalenderjahr keine Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit), kann das ALG 1 auch im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 2 bei "Einkommensersatzleistungen" angegeben werden. Falls man das neue Formular "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer" benutzt, werden dort die "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" eingetragen. Das FA erwartet in jedem Fall Belege über Zeiten und Beträge. Arbeitslosengeld 2: Das ALG2 ist steuerfrei. In die Steuererklärung werden nur die Zeiten der Nichtbeschäftigung eingetragen."

Quelle: Gute Fragen - hilfreiche Antworten - die Finanz-Ratgeber Community finanzfrage.net

Weitere Infos : HIER
 
Im Normalfall bekommst Du automatisch eine Bescheinigung. Im Zweifelsfall mal nachfragen.
Musst Du einen Lohnsteuerjahresausgleich machen? Bist Du dazu aufgefordert worden? Wenn nicht - lass es. Wegen 2,50 lohnt es wirklich nicht.

Ich sollte einen Betrag im hohen dreistelligen Bereich wiederbekommen, von daher will ich sie machen.

"Wer eine Anlage N ausfüllt, trägt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" in der ersten Seite ein. Der Betrag des ALG 1 kommt in die Zeile "Lohnersatzleistungen" darüber. Wenn keine Anlage N ausgefüllt wird (weil im Kalenderjahr keine Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit), kann das ALG 1 auch im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 2 bei "Einkommensersatzleistungen" angegeben werden. Falls man das neue Formular "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer" benutzt, werden dort die "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" eingetragen. Das FA erwartet in jedem Fall Belege über Zeiten und Beträge. Arbeitslosengeld 2: Das ALG2 ist steuerfrei. In die Steuererklärung werden nur die Zeiten der Nichtbeschäftigung eingetragen."

Quelle: Gute Fragen - hilfreiche Antworten - die Finanz-Ratgeber Community finanzfrage.net

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Danke :coolblue: Habe mir heute t@x 2011 gekauft für 11€, da es meine erste Lohnsteuererklärung ist (vorher Ausbildung und nichts gezahlt).
 
Ich sollte einen Betrag im hohen dreistelligen Bereich wiederbekommen, von daher will ich sie machen.



Danke :coolblue: Habe mir heute t@x 2011 gekauft für 11€, da es meine erste Lohnsteuererklärung ist (vorher Ausbildung und nichts gezahlt).

Lohnt sich das eigenltich für junge AN ohne sonstige Einnahmen...?
Bin selbst am überlegen.
 
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