Newspirit87
Neuling
Thread Starter
- Mitglied seit
- 07.03.2006
- Beiträge
- 351
Hi,
mal kurz zu meiner Situation: Ich werd dieses Jahr 21 und wurde bereits als T2 gemustert (vor 9-10 Monaten). Zurzeit befinde ich mich noch in der Ausbildung und lerne jetzt in 2-3 Wochen aus. Ich und ein paar Klassenkameraden haben jetzt vom Arbeitgeber die einmalig Chance bekommen für 2 Jahre nach Toulouse (Süd-Frankreich) zu gehn und dort für ordentlich extra-Kohle Vorort zu arbeiten. Dem hab ich (und einige Kollegen) zugesagt und hab auch schon den Entsendungsvertrag unterschrieben. Werd jetzt Anfang Feb. nach Toulouse ziehn, Hauptwohnsitz bleibt aber in Deutschland.
Jetzt ist nur die Frage was ich wegen dem Wehrdienst mache...
Kennt sich da jemand in der Gebiet aus? Ich will natürlich auf keinen fall das die mich wärend der Zeit ziehn und ich meine Entsendung deshalb abbrechen muss oder die 9 Monate die ich verpass später wenn meine Kollegen schon wieder in Deutschland sind nachholen muss.
Soweit ich weis ist man ja eigentlich verpflichtet dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen wenn man umzieht oder für längere Zeit ins ausland geht. Hab sogar gehört man braucht ne genämigung wenn man längere Zeit ins Ausland will, stimmt das? Ich hab aber keine Lust schlafende Hunde zu wecken weshalb ich mich frag ob es nicht vieleicht bessere wäre garnichts zu sagen und erst dann wenn sie mich wirklich ziehn wollen wiederspruch einzulegen bzw sich versuchen rückstellen zu lassen. weis jemand ob man dafür ne Strafe bekommt wenn man gegen diese Meldepflicht (bei Umzug/ ins Ausland) verstößt?
Da wäre ich schon beim nächsten Thema stimmt es das man sich maximal 12 Monate zurückstellen lassen kann? (auser ausbildung)
Ob die Feldjäger bis nach Frankreich kommen um einen zu holen?!?!?!? ^^
Unverzichbarkeitserklärung geht leider nicht weil unsere Firma dafür viel, viel zu groß ist...
Würde mich über bisschen hilfe echt Freuen, hab keinen Plan was ich machen soll...
LG Newspirit
mal kurz zu meiner Situation: Ich werd dieses Jahr 21 und wurde bereits als T2 gemustert (vor 9-10 Monaten). Zurzeit befinde ich mich noch in der Ausbildung und lerne jetzt in 2-3 Wochen aus. Ich und ein paar Klassenkameraden haben jetzt vom Arbeitgeber die einmalig Chance bekommen für 2 Jahre nach Toulouse (Süd-Frankreich) zu gehn und dort für ordentlich extra-Kohle Vorort zu arbeiten. Dem hab ich (und einige Kollegen) zugesagt und hab auch schon den Entsendungsvertrag unterschrieben. Werd jetzt Anfang Feb. nach Toulouse ziehn, Hauptwohnsitz bleibt aber in Deutschland.
Jetzt ist nur die Frage was ich wegen dem Wehrdienst mache...
Kennt sich da jemand in der Gebiet aus? Ich will natürlich auf keinen fall das die mich wärend der Zeit ziehn und ich meine Entsendung deshalb abbrechen muss oder die 9 Monate die ich verpass später wenn meine Kollegen schon wieder in Deutschland sind nachholen muss.
Soweit ich weis ist man ja eigentlich verpflichtet dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen wenn man umzieht oder für längere Zeit ins ausland geht. Hab sogar gehört man braucht ne genämigung wenn man längere Zeit ins Ausland will, stimmt das? Ich hab aber keine Lust schlafende Hunde zu wecken weshalb ich mich frag ob es nicht vieleicht bessere wäre garnichts zu sagen und erst dann wenn sie mich wirklich ziehn wollen wiederspruch einzulegen bzw sich versuchen rückstellen zu lassen. weis jemand ob man dafür ne Strafe bekommt wenn man gegen diese Meldepflicht (bei Umzug/ ins Ausland) verstößt?
Da wäre ich schon beim nächsten Thema stimmt es das man sich maximal 12 Monate zurückstellen lassen kann? (auser ausbildung)
Ob die Feldjäger bis nach Frankreich kommen um einen zu holen?!?!?!? ^^
Unverzichbarkeitserklärung geht leider nicht weil unsere Firma dafür viel, viel zu groß ist...
Würde mich über bisschen hilfe echt Freuen, hab keinen Plan was ich machen soll...
LG Newspirit