Freundin hat nen Unfall gebaut - womit muss sie rechnen?

MEiNiTY

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Eine gute Freundin von mir ist noch in der Probezeit und fährt für eine Apotheke regelmäßig Arzneimittel aus (Kurierdienst). Sie fährt nen Lieferwagen und hat nen Auffahrunfall gebaut, womit muss sie nun rechnen ? Am Auto vorne ist erheblicher Schaden entstanden, kein Menschenschaden..

Die Probezeit wird ganz sicher verlängert oder ? Das Fahrzeug ist wohl vollkaskoversichert, bitte gebt mir auskunft falls ihr euch damit auskennt. damit ich sie hoffentlich ein bischen beruhigen kann...
 
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wieso verlängert?

wenn es nicht grob fahrlässig war besteht doch keine Straftat die eine Verlängerung erfordert!

Sie hat ja wahrscheinlich nicht mit dem Handy telefoniert, sich die Fußnägel lackiert oder war zu schnell oder?

Ansonsten ist sie ja auf den Firmenwagen (Apotheke) denke ich mal als Angestellter versichert! Es sei denn in der Versicherung steht drin das nur Leute die A ein bestimmtes Alter haben und B mindestes so und so lange den Führerschein haben den Wagen fahren dürfen!
Weil das bedeutet nämlich ein Problem für den Eigentümer bzw. den Vericherungsnehmer des Fahrzeuges.

Ansonsten dürfte ihr nix passieren! bis auf das es natürlich Schade ist.

mfG der Akba
 
hmm...diese story hatte ich doch schonmal irrgendwo vor langer zeit gelesen....bei FB vielleicht?

greetz
fooki
 
danke für die schnelle antwort ;)

was ist FB?
 
So lange nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, sollten da keine Konsequenzen auf sie zukommen bis auf das Bußgeld, falls die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Müssten sowas um die 30 EUR sein.
 
Laut verkehrsportal.de:
Auffahrunfälle ohne Personenschaden werden von der Polizei/Bußgeldstelle oftmals mit einem Verwarngeld über 35€ geahndet, was dann keine weiteren Folgen (Punkte, Probezeit) hätte.

Geht man allerdings davon aus, dass Du zu schnell warst oder keinen ausreichenden Abstand hattest, und kommt es zu einem Bußgeldbescheid über mindestens 40€, so würde das Probezeitfolgen und Punkte nach sich ziehen.

Wurde jemand verletzt, so gibt es mehrere Alternativen:

- die fahrlässige Körperverletzung wird durch Strafbefehl/Gerichtsurteil verfolgt: Geldstrafe und 5 Punkte sowie Einstufung als A oder B Verstoß

- das Strafverfahren wird gegen Auflage (z.B. Geldzahlung) eingestellt: keine Punkte und keine Probezeitfolgen

- das Strafverfahren wird eingestellt und die Sache an die Bußgeldstelle weitergegeben (weiter siehe oben)

Ob es im ersten Fall ein A oder ein B Verstoß ist, hängt davon ab, ob man als Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit (A Verstoß) oder zu geringen Abstand (A Verstoß) oder aber einen Aufmerksamkeitsfehler ansieht (dann B Verstoß).

Wenn Du noch keine 21 bist, könnte es durch die Anwendung des Jugendstrafrechts zu weiteren Besonderheiten kommen.
 
wow, das sind ja richtig "gute" fakten ich hoffe ich kann sie ein bisschen nun beruhigen, danke euch allen:)
 
Zuletzt bearbeitet:
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