Garantie auf Zweitbesitzer

Roadrunner38

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Moin
Kurze Frage :
Sagen wir ich kAuf mir ne H100i als Zweitbesitzer (gebraucht ) und die Rechnung ist noch vorhanden .. Hab ich dann noch Anspruch auf Garantie ;)?

Wollte dich jetzt mit ner PN nicht nochmehr stressen Bluebeard( Stichwort Gamescom )
Gruß
 
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Meinst du die Garantie oder die Gewährleistung?

Bei der Garantie ist es ja eine extra Leistung vom Händler (die Anforderung für eine Übertragung sollte in den AGB stehen)


Gewährleistung:
Der Erstkäufer kann die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn Er diese auf dich überträgt mittels einer Abtretung. Für den Händler macht dies keinen Unterschied, die Ansprüche gegen ihn bleiben die gleichen. Möglich ist auch eine Ermächtigung des Erstkäufers, dass du die Gewährleistungsansprüche in seinem Namen geltend machen kann.



Alle Angaben ohne Gewähr!
 
Garantie und Gewährleistung sind ja zwei Paar Schuhe.

Das Erstere wird direkt vom Hersteller auf das Produkt gegeben. Diese ist nicht übertragbar und gilt nur für den Erstkäufer des Produktes. Bedeutet: Bei Privatkauf, bzw. -verkauf, hat der Käufer keine Garantieansprüche mehr. Weitere Garantieinformationen gibt es hier: warranty

Die Gewährleistung kommt vom Händler, beträgt bei Neuware 2 Jahre ab Kaufdatum. Diese kann bei privatem Verkauf an den Käufer abgetreten werden. Dann kann der Käufer sich bei Problemen in den 2 Jahren an den Händler wenden. Eine Herstellergarantie besteht in diesem Moment für den Käufer nicht mehr (siehe den vorherigen Absatz).
 
Alles klar danke dir ;) Jetzt muss ich nur noch ne H100i auf dem Marktplatz finden..

wie läuft es eigentlich bei euch mit den User Reviews ab,was muss man dafür erfüllen ;)?
Gruß
 
Ich will ja nicht gemein sein, aber der Händler wäre bereits schon der Erstkäufer, so rein von der Logik her.

Im Prinzip versucht jeder Hersteller den Gebrauchtmarkt tot bzw. stark unlukrativ zu machen, indem man die Garantie ausschließt, da man ja nicht direkt daran verdient hat. Das ist bei Software und Spielen nicht anders, weswegen die Aufregung und die Einschränkungen ebenfalls nett ausfallen. Das fällt schon länger auf, die Händler wollen in Bezug auf die Gewährleistung ebenfalls daran kratzen, sie hätten ja zwei mal verdienen können.

Dass man auf die Garantie/Gewährleistung angewiesen ist, sieht man oft genug. Die geplante Obsoleszenz kommt da gleich wieder als Grund hoch. Und es kann mir keiner erzählen, dass es nicht so wäre.

OT: Hatte vor 3 Wochen ein top gepflegtes Samsung Galaxy S3 in den Händen mit der Aussage, dass es nicht mehr anzuschalten ging. Akku war in Ordnung. Ließ sich weder über Anschaltknopf oder sonst was wiederbeleben. Und die Telekom hat einen Tag vor Ende der Gewährleistung den Tausch abgelehnt und noch mal an einer VVL + Galaxy S5 verdient. Wenn ich das vorher mitbekommen hätte, hätte ich ein Fass aufgemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man könnte den Teufel ja auch an die Wand malen und meinen es gäbe Leute, die sich haufenweise defekte Ware zulegen, um diese dann gegen neue via Garantie austauschen zu lassen. Dann verkauft derjenige das ganze gleich wieder als Neuware.

Leider muss man sich als Hersteller irgendwo absichern und wie du ja schon schreibst, liest man den gleichen Passus bei so ziemlich allen Herstellern. Erstkäufer ja, gebraucht gekauft, leider nein. Das es in der Praxis dann doch mal anders läuft kann man ja dann glücklicherweise auch oft genug sehen.
 
Man könnte den Teufel ja auch an die Wand malen und meinen es gäbe Leute, die sich haufenweise defekte Ware zulegen, um diese dann gegen neue via Garantie austauschen zu lassen. Dann verkauft derjenige das ganze gleich wieder als Neuware.

Das ist leider mit das größte Problem, dass man auf Teufel komm raus versucht Defekt-Ware möglichst billig gegen Neuware zu tauschen, sei es über Garantie oder über die Haftpflicht eines Freundes oder Bekannten. Bei Ebay gibt es durch aus bei diversenen Defekt-Geräten (meistens LCD/LED-TV-Geräte oder Handys/Smartphones) schon Anregungen zu solch einer Straftat. Dass die Hersteller da einen Riegel vorschieben ist da verständlich.

Leider muss man sich als Hersteller irgendwo absichern und wie du ja schon schreibst, liest man den gleichen Passus bei so ziemlich allen Herstellern. Erstkäufer ja, gebraucht gekauft, leider nein. Das es in der Praxis dann doch mal anders läuft kann man ja dann glücklicherweise auch oft genug sehen.

Das ist wenigestens etwas Positives, habe ich selbst auch schon erlebt, Stichwort EVGA. Hat auch etwas mit dem Ton zu tun, mit dem man auftritt. Wenn man pampig wird, kann auch etwas im argen sein, gerade als Zweitkäufer.
 
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