Garantie und Vertragsfragen....

3D-Prophet

Semiprofi
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Seit September 2004 habe ich einen Vertrag bei O2, zu dem unter anderem ein Samsung Handy gehört. Leider ist die Kamera des Handys trotz pfleglichen Umgangs scheinbar defekt. Wenn ich ein Bild machen möchte bleibt das Display vollkommen weiß. Dies kann erst durch ein Abschalten und erneutes Einschalten beseitigt werden.

Meine Frage dazu lautet: Habe ich noch Anspruch auf eine Reparatur oder ein Ersatzhandy? Darf ich während einer eventuellen Reparatur ein Übergangshandy verlangen (Da ich ja sonst ohne Handy wäre)?

Weiterhin würde ich gerne folgendes wissen: Telefonisch habe ich mir eine Vertragserweiterung aufschwatzen lassen (5€ monatlich mehr für eine 1/1 Taktung). Schriftlich wurde aber nichts fixiert. Kann ich verlangen, dass diese Erweiterung wieder aus meinem Vertrag gestrichen wird?
 
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Ich habe auch einen O2 Vertrag seit Oktober 2004. Bei meinem Sony Ericsson T630 geht der Steuerjoystick nicht mehr. Also O2 ne Mail geschrieben und jetzt reparieren die das Handy kostenlos, wenn der schaden kein Eigenverschulden ist. Die Versandkosten haben O2 auch übernommen! Ein Übergangshandy kann O2 nicht bereitstellen. ZU deiner letzten Frage kann ich nichts sagen
 
zu deiner letzten frage: verträge können schriftlich, mündlich oder in anderer form abeschlossen werden. somit ist eine am telefon mündlich zugesagte vertragserweiterung rechtens...
 
3D-Prophet schrieb:
Meine Frage dazu lautet: Habe ich noch Anspruch auf eine Reparatur oder ein Ersatzhandy?
Ja, wenn du beweisen kannst, dass der Fehler durch das Handy und nicht durch dich verursacht wurde.

3D-Prophet schrieb:
Weiterhin würde ich gerne folgendes wissen: Telefonisch habe ich mir eine Vertragserweiterung aufschwatzen lassen (5€ monatlich mehr für eine 1/1 Taktung). Schriftlich wurde aber nichts fixiert. Kann ich verlangen, dass diese Erweiterung wieder aus meinem Vertrag gestrichen wird?
Ja, O2 muss aber zustimmen. Verträge können, wenn überhaupt, nur in beiderseitigem Einverständnis verändert werden.
 
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