Garantiefall RTX 3060 TI Twin X2 OC 8GB

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Prydacor

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Moin moin an alle,

ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich hier wirklich richtig bin, aber anscheinend ist das hier ja auch ein Forum des Herstellers über das man Garantie-Fälle melden kann, über die normalen Kanäle komme ich aktuell leider nicht weiter...

Ich habe die oben genannte Grafikkarte am 17.12.2020 bei einem Händler in Berlin gekauft. Seit dem 27.11.2022 funktioniert die Karte jetzt nicht mehr, sobald man Sie mit den Nvidia-Treibern ansprechen will. Als Standard-VGA-Grafikkarte läuft zwar das System aber es kommen immer wieder Grafikfehler auf.
Ich wollte nun den Garantiefall melden und bekam die Rückmeldung:
Ihr Antrag einer RMA-Nummer wurde leider abgelehnt.

Begründung: Umkehr der Beweislast

Im rahmen der Beweislastumkehr liegt hier ohne entsprechenden Nachweis kein Gewährleistungsanspruch vor.
Leider können wir Ihnen in dem Fall jedoch keine Kulanzabwicklung anbieten, weshalb wir Sie bitten müssen sich mit dem
Problem direkt an den Hersteller zu wenden um einen etwaigen Garantieanspruch geltend zu machen. Für Garantieleistungen
ist einzig der Hersteller verantwortlich, nicht der Händler. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Nachdem ich darauf inno3D angeschrieben habe über eu-support@inno3d.com, wurde ich hier wieder freundlich an den Händler verweisen. Das geht jetzt seit dem immer hin und her.

Letzte Nachricht des Händlers dazu:

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir bedauern die Antwort des Herstellers sehr, da diese leider nicht komplett der Wahrheit entspricht.

Das geltende deutsche Recht besagt, dass der Händler eine zweijährige Gewährleistungspflicht hat, das ist soweit korrekt. Bei Käufen vor 2022 wird innerhalb der ersten sechs Monate bei einem Defekt vermutet, dass dieser bereits von Anfang an vor lag und der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Was jedoch der Hersteller augenscheinlich unter den Tisch hat fallen lassen ist, dass sich nach diesen ersten sechs Monaten die Beweislast umkehrt und der Käufer nachweisen muss, dass der Artikel von Anfang an defekt war, ansonsten liegt zunächst kein Gewährleistungsfall vor. Da Sie aber bei der Reklamation beschrieben haben, dass der Artikel bis zu dem Sonntag vor Ihrer Reklamation (27.11.2022) und damit über 23 Monate einwandfrei funktioniert hat, kann ein solcher Beweis ja gar nicht mehr erbracht werden. Somit wäre ohnehin nur noch eine Kulanzabwicklung möglich, die wir ja in dem Fall bereits vor unserer Ablehnung vom 29.11.2022 geprüft hatten und leider nicht möglich war.

Somit bleibt ja nur das freiwillige Garantieversprechen des Herstellers gegenüber dem Endkunden (der Händler hat nichts mit der Garantie zu tun und der Hersteller kann ihn da auch nicht zu irgend einer Handlung zwingen - der Händler ist einzig und allein nur zur Gewährleistung verpflichtet).

Es ist sehr traurig zu lesen, dass der Hersteller sich nicht vollständig informiert, sich dann dadurch hier auf unzureichende Informationen stützt und den Händler damit versucht in irgend eine Pflicht zu rufen und dem Endkunden, Ihnen, sogar empfiehlt rechtliche Schritte gegen uns ein zu leiten. Das ist nicht nur schlichtweg falsch, sondern auch sehr fragwürdig, da die Händler schließlich deren Produkte an den Mann bringen. Und was der Hersteller (auch viele andere Hersteller) gern vergisst ist, dass der Letztverkäufer, Händler wie wir, nur im seltensten Fall direkt bei den Herstellern einkaufen, da sie einfach nicht die Abnahmemengen haben und somit die Einkaufspreise höher liegen würden, als über einen Großhändler. Somit können Händler i.d.R. auch keine Ansprüche an den Hersteller stellen, sondern nur den Gewährleistungsweg über die komplette Handelskette zurück gehen. Das heißt, wenn ein Endkunde einen Garantieanspruch geltend machen will, muss dieser sich auch direkt an den Hersteller wenden um das Garantieversprechen des Herstellers nutzen, das kann der Händler nicht für den Kunden übernehmen. Nehmen wir als Beispiel mal, dass der Händler vielleicht gar nicht mehr existiert, dann muss der Hersteller, um seinem Versprechen nach zu kommen, ja auch direkt mit dem Endkunden abwickeln.

Es bleibt leider dabei, dass eine Kulanzabwicklung in diesem Fall nicht möglich ist. Wir bitten um Verständnis und bedauern die Umstände sehr.


Wer ist denn jetzt hier der richtige Ansprechpartner? Könnt Ihr mir hier in diesem Forum weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen
Sven Schwiethal
 
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Soweit ich das richtig sehe, argumentiert der Händler richtig. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser keine Lust (mehr?) hat, für versprochene Garantieleistungen seitens der Hersteller grade stehen zu müssen. Ich habe es persönlich allerdings noch nie erlebt, dass ein Händler von der Beweislastumkehr Gebrauch macht. Man kann sich vor dem Kauf "absichern", indem man sich auf Hersteller beschränkt, die auch einen direkten Endkundensupport anbieten. Oder man muss vorher mit dem Händler Kontakt aufnehmen bzw. vor Ort nachfragen, was im Falle eines Defektes nach 6 Monaten (bis Ende 2021) bzw. 12Monaten (gültig ab 1.1.2022) passiert.
Ich persönlich würde nicht bei Händlern kaufen wollen, die im "Ernstfall" stur auf die Beweislastumkehr verweisen. Obwohl ich die Argumentantion gut nachvollziehen kann. Wenn ein Hersteller Garantie anbietet, sollte er auch dafür grade stehen.

Im Notfall mal an die Verbraucherzentrale wenden.
 
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