Garantiesiegel: FTC verbietet Sony, Microsoft und Nintendo das Anbringen

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
113.600
hardwareluxx.jpg
Beim Erwerb eines neuen Gerätes erhalten Käufer eine Garantie vom Hersteller. Damit der Kunde nichts an den Geräten verändert, nutzen Hersteller schon seit vielen Jahren sogenannte Garantiesiegel. Diese werden bei der Produktion über die Öffnung geklebt und sobald der Kunde versucht, sein Gerät zu öffnen, wird der Aufkleber automatisch zerstört, womit gleichzeitig die Garantie erlischt.In den USA sind diese Aufkleber jedoch nicht mehr erlaubt. Die zuständige Behörde FTC hat gleich mehreren großen Herstellern auferlegt, die Garantiesiegel innerhalb von 30 Tagen von den Neugeräten verschwinden zu lassen. Zu den Unternehmen zählen Sony, Nintendo, Hyundai, HTC...

... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Das stellt sich einem doch zwangsläufig die Frage was bei Produkten von Sony oder Nintendo vom Nutzer "aufgerüstet" werden soll und auch bei anderen heutigen Einweg-Produkten die voll mit Pattex sind ergibt das keinen Sinn.

Um den Kunden wirklich mehr Freiheiten zu geben hätten an anderer Stelle Schrauben gelockert werden müssen, z.B ein Recht auf einen freien Markt von Ersatzteilen und kein Monopol auf diese.
 
Wow, dass ist ja sogar tatsächlich sinnvoll. Dabei habe ich den Glauben an vernünftige Gesetze schon mit 10 verloren.

Aber naja, auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.
Gerne weiter so !
 
@Ripcord
ich stelle mir da den Tausch von Lüfter vor bzw. der Wärmeleitpads/Paste.
Oder wenn schon von aufrüsten die Rede ist: mit Wasserkühlung 'aufrüsten' - muss ja nicht immer mehr Rechenleistung sein, Kühlleistung lässt sich ja auch verbessern :)
Gerade bei der PlayStation durchaus sinnvoll, zur XBOX kann ich mangels Erfahrung zur Lautstärke nichts dazu sagen.
 
Ist in Deutschland nicht 2 Jahre gesetzliche Pflicht?
 
die nützt dir nur herzlich wenig, wenn nach 6 monaten die beweislastumkehr greift.
 
Der Satz "In Deutschland können die Hersteller auch weiterhin entsprechende Aufkleber anbringen, um ein Öffnen des Gerätes während der Garantiezeit zu verhindern." ist leider Falsch auch hier in Deutschland gibt es Gerichts Urteile und Gesetze dagegen. Du darfst sogar das Gehäuse eines Laptop zerstören wenn das nicht die Fehlerursache ist müssen die den Fehler beheben.

Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass bei Verträgen über Hard- und Softwarelieferung Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Anwender selbst oder durch Dritte Reparaturversuche durchführt, ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB unwirksam.
OLG Hamm, Urteil v. 14.02.2000, Az. 13 U 196/99, CuR 2000, 811
Beim Kauf von Computersystemen sowie Unterhaltselektronik sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verkäufern oftmals vor, dass die Garantie sofort entfällt, wenn der Käufer selbst oder durch andere einen Reparaturversuch vornimmt und das Gericht nicht bei dem Verkäufer reparieren lässt. Berühmt berüchtigt sind die Aufkleber auf PC, die ankündigen, dass keine Garantie gegeben wird, wenn diese durch Öffnen des PC´s beschädigt werden. Auf Hardware befindet sich oftmals der englisch sprachige Zusatz "warranty void when removed".
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Nichtkaufleuten verwendete Bestimmung, dass bei dem Verkauf neu hergestellter Radio, Fernseh- und Fotogeräte die Garantie sofort nach einem Eingriff durch den Käufer oder Dritte erlischt, unwirksam ist (BGH NJW 1980, 831). Begründet wird dies zutreffend damit, dass der Käufer ein berechtigtes Interesse daran haben kann, bei einer während der Gewährleistungsfrist auftretenden Störung durch Untersuchung - wenn notwendig auch noch Öffnen des Gerätes - festzustellen oder feststellen zu lassen, welcher Art die Störung ist. Diese Berechtigung hat der Käufer, bevor er das Gericht dem Verkäufer zur Nachbesserung aushändigt.
Tipp:
Nicht alles, was in allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, ist auch tatsächlich wirksam. Wenn eine Reparatur über den Verkäufer nicht sofort möglich ist, besteht das Recht, selbst einmal im Gerät nachzusehen.
 
Das stellt sich einem doch zwangsläufig die Frage was bei Produkten von Sony oder Nintendo vom Nutzer "aufgerüstet" werden soll und auch bei anderen heutigen Einweg-Produkten die voll mit Pattex sind ergibt das keinen Sinn.

Bei meiner Xbox kann ich die HDD gegen eine schnelle SSD tauschen.

Und wenn viel gezockt wird, auch den Lüfter reinigen. Beides finde ich toll.
 
Da die meisten großen Hersteller eh nur noch 1 Jahr Garantie geben sind solche angeblichen Verbesserungen für Kunden eigentlich nur Show.
Wenn ich mir vorstelle ein Schüler spart lange auf eine PS4 und die raucht nach 365 Tagen ab dann steht er blöd da. Its not a Trick, its a Sony.

Denke nicht dass dies bei Konsolen der Fall ist.
Der Umsatz der mit jedem Stück gemacht wird, liegt oft nur knapp über (machmal sogar unter!) den Selbstkosten. („Herstellkosten“)

Da wäre der Imageschaden und die potentielle Wahrscheinlichkeit dass nun keine Spiele mehr gekauft werden höher, als der Gewinn für einen erneuten Kauf des Geräts.

Die PS4 und Konsorten sind sehr sehr robust. Auch die letzten PS3 Modelle sind nicht klein zu kriegen.
Das wurde schon auch bewusst so gemacht!
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh