Garantieverlust durch Hardwaretausch?

pinwheel

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Hallo zusammen,

ich besitze seit fast einem halben Jahr ein Asus N55SF Notebook und bin bislang hochzufrieden mit dem Gerät. Ich würde allerdings furchtbar gerne die vorhandene 750 GB HDD gegen eine Crucial M4 256 GB SSD tauschen. Nun habe ich gelesen, dass dies möglicherweise dazu führt, dass die 24-monatige Herstellergarantie auf das gesamte Gerät - also nicht nur auf die HDD - erlischt.

Wenn man nur lange genug sucht, kann man im Netz natürlich beinahe beliebigen Unsinn in Erfahrung bringen, aber ich würde mich dennoch an dieser Stelle erkundigen wollen, ob an der Behauptung etwas Wahres dran ist.

Beste Grüße,
pinwheel
 
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Den Ram sowie die Festplatte kannst du Tauschen, da wird die Garantie nicht angetastet.


Gruß Rossy
 
Ich denke das man auch die CPU wenn nicht verlötet tauschen kann ohne Verlust der Gewährleistung. Und bei einer MMX Grafikkarte darf man diese ebenfalls tauschen.
 
Also hier steht, zumindest für den amerikanischen Raum, was anderes:
ASUSTeK Computer Inc. -Support- Warranty Policy G73Jh
Wenn der Laptop von nicht authorisiertem Personal repariert oder daran gebastelt wurde, verfällt die Garantie. Besonders, wenn dabei das Garantiesiegel zerstört wurde. Und laut den Bedingungen darf nur ASUS Hardware verwendet werden.
 
Ähm stimmt so auch nicht ganz. Den " Ausschluss der Garantie auf Grund der Beschädigung der Siegel ist nicht rechtens." Zumindest in Deutschland. Beim Tausch des Prozessors wäre ich aber vorsichtig, den da ist bestimmt die Garantie futsch

Gruß Rossy
 
Den " Ausschluss der Garantie auf Grund der Beschädigung der Siegel ist nicht rechtens." Zumindest in Deutschland.
Das ist ja spannend, wusste ich garnicht. Sowas hat man in Garantiebedingungen ja häufiger (z.B. Smartphones). Hast du dazu eine Quelle, damit ich mich etwas genauer informieren kann?
Danke
 
Ähm stimmt so auch nicht ganz. Den " Ausschluss der Garantie auf Grund der Beschädigung der Siegel ist nicht rechtens." Zumindest in Deutschland. Beim Tausch des Prozessors wäre ich aber vorsichtig, den da ist bestimmt die Garantie futsch

Gruß Rossy
Falsch!! Das gilt für die Gewährleistung beim Verkäufer, die unabhängig von der Herstellergarantie existiert. Ich wunder mich, dass viele Notebooks wie einen Desktop-PC ansehen, unglaublich.
Von der Grafikkarte bis zur CPU will man alles Upgraden, tsts. Damit hab ich nicht dich jetzt gemeint Rossy.
Dann ist die Garantie futsch und der Ärger, das man sich beim Hersteller (welcher auch immer) sich nicht zuvor erkundigt hat, um das als Nachweis zu haben und zur Absicherung.
Die Herstelllergarantie ist freiwillig und unterschiedlich von Hersteller zu Hersteller und Abhängig von der Produktkategorie. Ein Tausch der SSD oder sonstiges geht z.b. bei den Pads gar nicht.
Umsonst prangt ja kein Void of Warranty Label bei z.b.diversen Stellen wie auf der HDD`s als Beispiel bei den EEE PC`s oder bei den Zenbooks auf der Schraube.
Jeder Mensch mit gesunden Menschenverstand sollte wissen, das der Hersteller diesen nicht aus Spass anbringt und hier sollten die Alarmglocken schrillen.
Offiziell ist bei Asus Notebooks eigentlich alle HW-Upgrades von der Garantie ausgeschlossen bzw. erlischt dieser.
Dennoch ist dieser "kulant" (nicht falsch verstehen bitte) und die Garantie bleibt bestehen, solange kein Garantiesiegel oder das Gerät beschädigt wird. Siehe auf Notebook / PDA / LCD / EEE / DH- Garantiefall
 
Nun das bei einem Prozessortausch die Garantie futsch ist, habe ich ja oben auch geschrieben. Nur wenn ein Siegelbruch vorliegt, haftet auf jedenfalls noch die Gewährleistung ( bin da glaube ich etwas durcheinander gekommen sorry)


Gruß Rossy
 
Damit das hier nicht unnötig in eine Rechtsdiskussion ausartet lege ich unsere Richtlinien da:

1. HDD: Darf getauscht werden, sofern man durch eine Wartungsklappe rankommt, und man dabei kein Siegel bricht (bsp. EEEPC Seashell dort bricht man immer das Siegel, fazit Garantie verlust! (wie es mit der Gewährleistung aussieht weiß ich nicht)

2. Memory: Gilt das Selbe wie bei der HDD.

3. CPU: Darf in keinem Fall getauscht werden da man dort das Siegel bricht.

UX31 SSD Tausch => Führt zum Verlust der Garantie, da auf der Schraube das Garantie Siegel ist.

Wichtig: Es geht sich rein um die Garantie was mit der Gewährleistung in so einem Fall ist kann ich nicht sagen.
 
Nunja, das ist aber alles andere als zuvorkommend. Das ein Kunde beim UX31 nichteinmal eine HDD wechseln darf ist einfach nur beschämend... so macht sich ASUS keine Freunde.
 

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