Geändertes Rückgaberecht tritt nächste Woche in Kraft

homann5

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<p><img src="/images/stories/logos-2013/hardwareluxx_news_new.jpg" width="100" height="100" alt="hardwareluxx news new" style="margin: 10px; float: left;" />Für viele Verbraucher ist das derzeitige Rückgaberecht, das korrekt als Widerrufsrecht bezeichnet wird, ein Segen. Gefällt ein per Internet oder Telefon bestellter Artikel nicht, kann er bequem zurückgeschickt werden. In der Regel entstehen dabei keine Kosten, auch Gründe, warum man sich gegen den Kauf entschieden hat, müssen nicht genannt werden.</p>
<p>Ab Freitag nächster Woche, dem 13. Juni, ändern sich jedoch einige Punkte, die unter anderem in den Paragraphen 312 und 355 des BGB festgehalten sind. Der Grund hierfür sind Anpassungen auf EU-Ebene, denn bislang gibt es keine in allen Details einheitliche Regelung. Für...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/31370-geaendertes-rueckgaberecht-tritt-naechste-woche-in-kraft.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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Für die Masse weniger wichtige Neuerungen sind der Entfall von kommentarlosen Rücksendungen (der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden) sowie der Entfall des Widerrufs bei Artikeln, deren Versiegelung beschädigt wurde (beispielsweise CDs oder Software...


Waren CDs und Software nicht bisher auch ausgeschlossen?
 
Bei allen Shops stand dies zumindest in den AGBs steht so gar überall in den Elektronikmärkten.
 
Für die Masse weniger wichtige Neuerungen sind der Entfall von kommentarlosen Rücksendungen (der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden) sowie der Entfall des Widerrufs bei Artikeln, deren Versiegelung beschädigt wurde (beispielsweise CDs oder Software...


Waren CDs und Software nicht bisher auch ausgeschlossen?
Per AGB in der Regel schon, nicht aber vom Gesetz. Das wurde nun nachgeholt.
 
Ich finde für Downloads muss ein Widerrufsrecht her - es kann doch nicht angehen, dass man Software (zB ein Spiel) downloadet, nichts funktioniert wie beworben / zu erwarten (außer man sucht stundenlang in halb-offiziellen Foren nach Lösungen und schreibt den Code schon fast selbst fertig) und bleibt da einfach drauf sitzen!
Ich habe mir vor nicht allzulanger Zeit Splinter Cell: Blacklist bei Amazon gekauft, dass zu dem Zeitpunkt schon wirklich nicht mehr neu war. Es gab schon mehrere große Patches, und trotzdem läuft das Spiel miserabel (ich habe viele Forenposts gefunden, die ähnliches schildern wie ich). Es stürzt häufig ab, und der Coop-Modus funktioniert nicht wirklich (eine Mission mit letztendlich 15-30 Minuten Spielzeit verschlingt Stunden, weil man immer wieder rausgeschmissen wird sobald das Spiel der Meinung ist einer von beiden Spielern hätte die Verbindung getrennt / das Spiel verlassen; Maus und/oder Tastatur reagieren mitten im Spiel nicht mehr; die Mission muss neu begonnen werden. Häufig ist die Latenz auch so hoch, dass der Spieler, der nicht hostet, quasi teleportierende Gegner zu Gesicht bekommt oder seine Schüsse erst mehrere Sekunden verzögert zum Host übertragen werden, bei dem man dann natürlich längst entdeckt wurde.). Das Spiel hat bestenfalls Beta-Status, und ich habe nicht die Möglichkeit das Ubisoft mit einem Widerruf spüren zu lassen?
 
Wenn ich also bei Shops bestelle, die Porto erheben, bekomme ich weniger "Gebrauchte" Ware? Finde ich gut! Ich kann mich nicht erinnern, das ich mal was zurück geschickt habe, außer defekt.

@KaHaKa

Ja, das sehe ich auch so... Accountbindung, RegioLock und andere...
 
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