Geblitzt mit fremden Auto

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Razor-Design

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Hallo,

ich hab mal eine Frage: Wie ist das (natürlich) nur reintheorethisch wenn man geblitzt wird in einem fremden Auto ( also auf jemand anders zugelassen ) ?
Ich möchte jetzt keine " falsche angaben machen" Antworten hören sondern einfach nur wissen ob zwischen den Blitzer Jungs und den Versicherungsjungs überhaupt in dem Fall kontakt besteht oder ob die davon gar nix mitkriegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Also normalerweise bekommt der Halter des Fahrzeugs ein Anhörungsbogen und einen Strafbetrag.
Da wird nichts der Versicherung gemeldet.
 
Normalerweise kriegt der Fahrzeughalter einen Brief nach Hause.
Sagt er dann das er die Person nicht kennt gibt es wohl eine
Anzeige gegen unbeakannt und dem Halter könnte ein Fahrtenbuch
auferlegt werden. Da kriegt die Versicherung nichts von mit.
 
Wieso zahlt der nicht einfach und du erstattest ihm die Kohle, schließlich wurdest du ja geblitzt. Bei dicken Punkten in Flens entfällt das natürlich ...

Rein theoretisch natürlich ...
 
Was ist wenn man den anhält - und gleich angibt das man selbst nich fahrzeughalter ist und es ein geschäftswagen ist der auf den cheff läuft und seine personalien und addresse hinterlässt ? Bekommt man dann den "Anhörungsbogen" oder geht der trotzdem an den Fahrzeughalter ?
 
Nööö ( unschuldig *g* ) - komisch und was machen die dann mit den daten ?
 
Naja Behördenwege sind machmal etwas verwirrend.
Aber die angegebenen Daten werden wohl mit in die Akte gelegt.
Aber normal ists das alles an den Halter geht.
 
lol der ist mit cheffes karre über die strassen gedonnert :lol:

REIN THEORETISCH NATÜRLICH :lol:

greetz
fooki :haha:
 
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