Gebrauchtwagen und verschwiegene Unfallschäden

SeriousSeb

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Hallo Com!

Es geht um meinen VW Polo 2F, Bj. 1994. Diesen Wagen habe ich bei einem Feld-Wald und Wiesen Händler in Wegberg am 16.01.2008 gekauft. Das ist also jetzt zweieinhalb Jahre her.

Ich hatte den Wagen kurz besichtigt, es musste dringend ein Auto her, also hab ich ihn kurzerhand gekauft.

Der Händler hat damals noch die Antriebswellenmanschetten getauscht und den Wagen durch den TÜV gebracht.

Gekostet hat mich der Wagen 999€.

Im Kaufvertrag, ein professioneller Vordruck, sind alle Daten und der Preis festgehalten.

Wichtig ist mir der Punkt, dass der Verkäufer im Dokument angekreuzt hat, dass dem Verkäufer auf andere Weise keine Unfallschäden bekannt seien.

Als ich den Wagen abgeholt hatte, fielen mir gleich ein paar Dinge auf, die mir etwas seltsam vorkamen, da der Wagen doch grade erst TÜV bekommen hatte, wieso funktionert ein Bremslicht nicht, wieso gibt die Hupe keinen Laut?

Ich hatte versucht den Händler azurufen, der war aber schwer zu erreichen, besser mal gar nicht.

Ich dachte mir, die Teile besorgste vom Schrott und es ist gut.

Vonwegen, im Dezember 2008 war das Fahrwerk vorne derart Marode und verzogen, dass ich es komplett überarbeiten lassen musste, sowie diverse Motorverschleißteile und Radlager.

Da wurde mir schon klar, 999€ war die Kiste vor der Reparatur nicht wert!

Jetzt, zu anfang des Jahres fing dann an, an der Front der Schloßträger durchzugammeln, im Motorraum verschwand so langsam der Unterbodenschutz, an der Haube und an den Ecken der Kotflügel über den Blinkern blättert ordentlich der Lack.

Ich war jetzt bei mehreren Leuten und Bekannten, die sich im KFZ Bereich mehr als gut auskennen. Und jeder hat nach 2 Minuten Sichtung schon gesagt, "der ist gemacht, der hatte nen ordentlichen Klatsch!"

Die Frage ist jetzt, kann ich nach der Zeit und trotz der Klausel im Kaufvertrag noch etwas bewirken?

P.S: Bevor jetzt sowas kommt, wie "man guckt sich den Wagen auch genau an", hätte ich das Wissen um das Auto und was es zu beachten gilt von heute damals schon gehabt, hätt ich die Karre sicher nicht gekauft.
 
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Was willst Du jetzt hören ! Nach über 2 Jahren kommt sowas zu spät ! Und ein Auto was schon 16Jahre auf dem Buckel hat kann schonmal anfangen zu Gammeln wenn es nicht die nötige Pflege bekommt ! Jetzt wirst Du dem Verkäufer sowieso nicht mehr beweisen können !
Wie gesagt 16Jahre altes Auto , da kann schon mal was kaputt gehen .
 
Als schlechte Erfahrung zu den Akten legen ... und eine Lehre daraus ziehen (daß man nicht "mal eben auf die Schnelle" ein Auto kauft.
Punkt.
 
Dass 2 Jahre zu lang sind, ist mir schon klar, wenn die Gewährleistungspflicht des Händlers nach 1 Jahr abläuft. Das Problem ist, dass es beweisbar ein Unfallwagen ist, mir aber so nicht verkauft wurde. Ich dachte, da wären die Fristen der Verjährung etwas anders geregelt.

Natürlich ist der Wagen 16 Jahre alt, aber "mal was kaputt gehen"? Du bist lustig! Mir ist schon klar, dass beim Alter und meiner Laufleistung die Verschleißteile fällig werden, die hab ich auch alle getauscht, um die gehts mir auch nicht. Aber wenn du mir jetzt erzählen willst, dass sich ein Fahrwerk nur durch Laufleistung bei normaler Fahrweise (ohne rasen und bordsteinbegegnungen) so dermaßen verzieht, dass es die Reifen innen blank abfährt und außen noch volles Profil drauf ist... ich weiß ja nicht!

---------- Beitrag hinzugefügt um 09:33 ---------- Vorheriger Beitrag war um 09:30 ----------

@ r4iner: Wird mir auch kaum was anderes übrig bleiben. Bei dem Alter soll das Auto auch bloß Fahren können, und das tut es auch.

Das Problem ist, dass so eine "Schlechte Erfahrung" richtig ins Geld geht. Was es kostet, einen neuen Schloßträger einschweißen zu lassen + lackieren brauch ich nicht zu erwähnen.

Natürlich könnte man da auch einfach ein anderes gebrauchtes Auto nehmen, aber da weißte dann auch nicht, was in nächster Zeit kommt, bei dem Auto hab ich mittlerweile alles gemacht, da weiß ich das.
 
Du sagst es ... aber HEUTE bringt dich das keinen Schritt weiter.
Deshalb Akte schließen ;)
 
Sei froh das Du nur ein Fzg. für 999€ gekauft hast manchen passiert sowas mit einem Fzg. wofür sie 10.000€ hingelegt haben.

Die einzige Chance die ich noch sehe den Händler zur Rechenschaft zu ziehen ist über ein Vorbesitzer vom Fzg. ... Der könnte beweisen das die Kare vorm Kauf schon Schrott war.
Aber wie gesagt bei 1000€...lass es gut sein und machs bei nächstenmal besser.
 
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