VincentVinyl
Neuling
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<p><img src="/images/stories/logos-2016/Gema_logo.jpg" alt="Gema logo" style="margin: 10px; float: left;" />Es gab bereits vor einigen Monaten ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. BGH I ZR 198/13) zur Vorgehensweise der Verwertungsgesellschaft VG Wort: Demnach darf jene Verlagen nicht mehr pauschal einen Teil der Einnahmen zuspielen, sondern soll nur noch direkt an die Autoren ausschütten. Ein ähnliches Urteil grämt nun aktuell die GEMA. Denn das Kammergericht Berlin (Oberlandesgericht) hat sich an dem vorherigen Urteil zur VG Wort orientiert und kommt zur Entscheidung, dass auch die GEMA an Verlage, in diesem Fall Musikverlage, nicht pauschal Einnahmen aus Nutzungsrechten weiterleiten darf. Freilich rotieren aktuell sowohl die GEMA als auch die Musikverlage, denn dadurch...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/40976-gema-darf-verlagen-laut-neuem-urteil-nicht-einfach-tantiemen-zuspielen.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>