Geschwindigkeitsbeschränkungen Deutschland

jespmarts

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04.01.2010
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Hallo,

ich habe folgende Frage zu der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den deutschen Autobahnen.

Folgende Situationen:

1.) Ich fahre auf die Autobahn auf. Ich sehe kein Schild, dass die Geschwindigkeit begrenzt. (kein 120er oder 130er Schild).

-> Gilt hier Richtgeschwindigkeit 130 ? Darf ich hier 160 oder 180 Km/h fahren?


2.) Ich fahre in der beschränkten 120er Zone .Dann kommt das Schild "Ende von 120" (Graue 120, mehrach dünn durchgestrichen.)

-> gilt hier Richtgeschwindigkeit 130 ? ; Darf ich hier 160 oder 180 Km/h fahren?

3.) Ich fahre in der beschränkten 120er Zone .Dann kommt das Schild (Ende sämtlicher Limits)

-> gilt hier Richtgeschwindigkeit 130 ; Darf ich hier 160 oder 180 Km/h fahren?

Es gibt soweit ich gelesen habe, so kann ein Tempolimit auch ohne Zeichen aufgehoben werden, wenn die Gefahr nicht mehr besteht.

-> Angenommen ich fahre in der unlimitierten - Zone, dann kommt eine Baustelle (80) und nach der Baustelle "Ende von 80".
-> Gilt dann Richtgeschwindigkeit 130? Darf ich dann 160 oder 180 Km/h fahren?


Danke
 
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allgemein gilt zunächst: richt ungleich pflicht

1) die richtgeschwindigkeit auf deutschen autobahnen beträgt 130 km/h, fährst du schneller und es passiert was, lastet der großteil der schuld auf dir. bemerkt jemand, dass du eindeutig schneller als 130 zum unfallzeitpunkt gefahren bist, zahlt die haftpflicht deinen schaden nicht, diese kosten darfst du dann selbst übernehmen

2) aufhebung eines einzelnen schildes auf der autobahn erlaubt dir jede geschwindigkeit ab 60 km/h

3) auch sämtliche aufhebungen der limits erlauben dir schnelleres fahren als 130 km/h auf autobahnen, auf landstraßen ist die höchste zulässige geschwindigkeit 100 km/h

am ende einer baustelle, die deutlich gekennzeichnet ist durch lichtweiser, gelbe führungslinien oder betongrenzen gilt die standardgeschwindigkeit 80 km/h, sofern kein anderer wert erlaubt ist. durch einige baustellen darf man auch mit 100 fahren, beispielsweise die nie endende baustelle auf der A4

nach ende der baustelle ist die richtgeschwindigkeit gegeben, du darfst aber wie gesagt auch schneller fahren, sofern du das risiko auf dich nimmst, deinen haftpflichtschaden selbst zu zahlen

ein ende der baustelle ist normalerweise durch ein schild gekennzeichnet, nämlich das "ende aller limits" oder "ende limit 80"

beide schilder sind mit den grauen streifen durchgezogen

denk aber stets daran, dass auch ein auto mit nur 20 km/h bereits eine gefahr auf der straße ist
 
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Hallo,

ich habe folgende Frage zu der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den deutschen Autobahnen.

Folgende Situationen:

1.) Ich fahre auf die Autobahn auf. Ich sehe kein Schild, dass die Geschwindigkeit begrenzt. (kein 120er oder 130er Schild).

-> Gilt hier Richtgeschwindigkeit 130 ? Darf ich hier 160 oder 180 Km/h fahren?


2.) Ich fahre in der beschränkten 120er Zone .Dann kommt das Schild "Ende von 120" (Graue 120, mehrach dünn durchgestrichen.)

-> gilt hier Richtgeschwindigkeit 130 ? ; Darf ich hier 160 oder 180 Km/h fahren?

3.) Ich fahre in der beschränkten 120er Zone .Dann kommt das Schild (Ende sämtlicher Limits)

-> gilt hier Richtgeschwindigkeit 130 ; Darf ich hier 160 oder 180 Km/h fahren?

Es gibt soweit ich gelesen habe, so kann ein Tempolimit auch ohne Zeichen aufgehoben werden, wenn die Gefahr nicht mehr besteht.

-> Angenommen ich fahre in der unlimitierten - Zone, dann kommt eine Baustelle (80) und nach der Baustelle "Ende von 80".
-> Gilt dann Richtgeschwindigkeit 130? Darf ich dann 160 oder 180 Km/h fahren?


Danke

1: ja
2: ja
3: ja
4: du hast keine begrenzung, dann kommt baustelle mit 80 und dann wird das aufgehoben da baustelle vorbei ist? wenns so ist: ja
 
Hallo,

ich habe folgende Frage zu der Geschwindigkeitsbegrenzung auf den deutschen Autobahnen.

Folgende Situationen:

1.) Ich fahre auf die Autobahn auf. Ich sehe kein Schild, dass die Geschwindigkeit begrenzt. (kein 120er oder 130er Schild).

-> Gilt hier Richtgeschwindigkeit 130 ? Darf ich hier 160 oder 180 Km/h fahren?
Darfst, wenn wirklich kein Schild die Geschwindigkeit begrenzt dort so schnell fahren wie du möchtest. Allerdings mit den Folgen die Nemesys aufgezählt hat

2.) Ich fahre in der beschränkten 120er Zone .Dann kommt das Schild "Ende von 120" (Graue 120, mehrach dünn durchgestrichen.)

-> gilt hier Richtgeschwindigkeit 130 ? ; Darf ich hier 160 oder 180 Km/h fahren?
Ebenfalls so schnell wie du willst.

3.) Ich fahre in der beschränkten 120er Zone .Dann kommt das Schild (Ende sämtlicher Limits)

-> gilt hier Richtgeschwindigkeit 130 ; Darf ich hier 160 oder 180 Km/h fahren?
Ebenfalls so schnell wie du willst.

Es gibt soweit ich gelesen habe, so kann ein Tempolimit auch ohne Zeichen aufgehoben werden, wenn die Gefahr nicht mehr besteht.

-> Angenommen ich fahre in der unlimitierten - Zone, dann kommt eine Baustelle (80) und nach der Baustelle "Ende von 80".
-> Gilt dann Richtgeschwindigkeit 130? Darf ich dann 160 oder 180 Km/h fahren?
Auch hier kannst du Gas geben.

Danke

Generell gilt, dass die Richtgeschwindigkeit praktisch nur ein Vorschlag ist. Du muss nicht 130 fahren, kannst auch 100 oder 200 fahren.
 
Und nach jeder Autobahnauffahrt sind Tempolimits aufgehoben. (woher soll schließlich einer, der dort auf die AB fährt wissen, wie schnell man fahren darf) Deshalb steht auch meist nach jeder Auffahrt ein erneutes Schild.
Gilt genauso auf jeder Landstraße usw. nach jeder Kreuzung ist das Limit aufgehoben.
 
2) aufhebung eines einzelnen schildes auf der autobahn erlaubt dir jede geschwindigkeit ab 60 km/h
Du darfst auch <60km/h fahren, wenn die Umstände das erfordern oder dein Fahrzeug an zB an Steigungen die 60km/h nicht mehr erreicht.

Richtgeschwindigkeit 130 gibt es übrigens auch außerhalb von Autobahnen. ;)
 
Echt? Ich dachte 60km/h sind unter allen Umständen das absolute Minimum? Außer natürlich bei einem Schaden oder schlimmen Witterungen oder so. Klar, LKWs sind was anderes, aber mit ner Krücke die bei einer Steigung nicht mal 60 packt sollte man echt nicht auf die Autobahn.
 
Dein Fahrzeug muss eine eingetragene Geschwindigkeit >60km/h haben um auf der Autobahn fahren zu dürfen.
 
Und nach jeder Autobahnauffahrt sind Tempolimits aufgehoben. (woher soll schließlich einer, der dort auf die AB fährt wissen, wie schnell man fahren darf) Deshalb steht auch meist nach jeder Auffahrt ein erneutes Schild.
Gilt genauso auf jeder Landstraße usw. nach jeder Kreuzung ist das Limit aufgehoben.

naja ich würd da nicht von aufgehoben sprechen, das limit gilt genauso weiter, nur für die auffahrenden ist ein schild augestellt damit sie wissen wie schnell sie fahren dürfen.

@gurkengräber

das fahrzeug muss 61kmh im schein stehen haben um auf die autobahn zu dürfen. wie schnell du dann allerdings fährst ist deine sache. eine mindestgeschwindigkeit gibt es nicht.

@cyberdreamer

das ist aber eher "inoffiziell" :fresse:
 
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Es gilt doch überall ausserorts Richtgeschwindigkeit 130 mit baulich getrennten Fahrstreifen, sprich ner Mittelleitplanke oder ähnlichem:confused:

Zumindest fahr ich jeden Tag auf ner Bundesstrasse deutlich >200 und es hat sich noch niemand beschwert:hmm:
 
Hab nochmal geschaut.
Natürlich ist kein Limit auf Bundesstrassen mit baulich getrennten Fahrstreifen. Das wäre sonst auch nicht 10 Jahre gut gegangen:fresse:

§3 STVO
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Also weiterhin "Pedal to the Metal":)
 
naja ich würd da nicht von aufgehoben sprechen, das limit gilt genauso weiter, nur für die auffahrenden ist ein schild augestellt damit sie wissen wie schnell sie fahren dürfen.

Das würde ja dann heißen, dass wenn du auf einer AB mit Limit 120 fährst und an einer Auffahrt vorbei kommst, nach der kein Schild mehr steht, du mit 120 weiterfahren müsstest, während für alle dort aufgefahrenen Autos feuer frei gilt.
 
Hab nochmal geschaut.
Natürlich ist kein Limit auf Bundesstrassen mit baulich getrennten Fahrstreifen. Das wäre sonst auch nicht 10 Jahre gut gegangen:fresse:

§3 STVO


Also weiterhin "Pedal to the Metal":)

tatsächlich, hätt ich nicht gedacht.


bei bundesstraße denke ich an die normale landstraße, vielleicht lags daran.

@ice-tea

normal ist es doch so: wenn man erkennen kann, dass die gefahr vorrüber ist dann braucht man kein schild aufstellen das das limit aufhebt. ich kann mir aber nicht vorstellen das autobahnauffahrten auch dazu zählen.
 
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auf allen andern straßen die keine autobahnen (blaue schilder) sind gilt 100kmh!

geh doch bitte nochmal in die fahrschule!

das aufheben von geschwindigkeiten gilt ja auch innerorts.
wenn vor einer einmündung nen 40er ist und nach dieser keine schild mehr ist gilt auch die 50 und nicht weiterhin die 40.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ice-tea

normal ist es doch so: wenn man erkennen kann, dass die gefahr vorrüber ist dann braucht man kein schild aufstellen das das limit aufhebt. ich kann mir aber nicht vorstellen das autobahnauffahrten auch dazu zählen.

Ja aber praktisch betrachtet: Wenn nach einer Auffahrt kein Schild mehr auftaucht, dann können die auffahrenden ja nicht wissen, wie schnell gefahren werden darf. Dann gibt es also 2 Gruppen: Die die vorher schon auf der AB waren und 120 fahren und die die aufgefahren sind, die vollgas fahren.
Und wenn du dann irgendwann geblitzt wirst: Wie will die Polizei dir denn jetzt nachweisen, ob du einer von den Fahrern bist, die vorher schon auf der AB waren und du nur 120 fahren durftest, oder ob du ein neu dazugekommener bist und für dich das Limit nicht gilt.
 
Ja aber praktisch betrachtet: Wenn nach einer Auffahrt kein Schild mehr auftaucht, dann können die auffahrenden ja nicht wissen, wie schnell gefahren werden darf. Dann gibt es also 2 Gruppen: Die die vorher schon auf der AB waren und 120 fahren und die die aufgefahren sind, die vollgas fahren.
Und wenn du dann irgendwann geblitzt wirst: Wie will die Polizei dir denn jetzt nachweisen, ob du einer von den Fahrern bist, die vorher schon auf der AB waren und du nur 120 fahren durftest, oder ob du ein neu dazugekommener bist und für dich das Limit nicht gilt.

ja das wär schon ziemlich bescheuert :fresse:
 
Die grauen gestrichelten Schilder(alles aufgehoben) befreien aber einen nicht davor angepasst zu fahren. Man hat kein recht schneller zu fahren wenn es der Verkehr nicht zulässt. Berufsverkehr schlechtes Wetter ect. Wenn einem fahrlässigkeit nachgewiesen wird muss die Versicherung nicht zahlen. Sprich wenn du bei Schnee mit 200 dahinprescht und nicht mehr Bremsen kannst, muss die Versicherung nicht zahlen.
Es gilt immer den Umständen entsprechend zu fahren.
 
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