Hi, auf der Hoffnung das es so ein Thread noch nicht gibt.. eröffne ich ihn einfach mal...
So nun möchte ich eure meinung wissen wenns geht aber bitte Sachlich und keine die regierung hat keine ahnung usw geflamme..
Liebe Grüße
eselwald
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes
(JuSchVerbG)
Drucksache 76/07
I. Zum Inhalt des Gesetzes und zum Gang des Verfahrens
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen
vor den negativen Einflüssen jugendgefährdender Medien insbesondere so genannter
Killerspiele verbessert werden.
Der Gesetzentwurf sieht daher einen neuen Straftatbestand in § 131a StGB vor,
der die Herstellung, Verbreitung und Zugänglichmachung virtueller Killerspiele
unter Strafe stellt. Damit sollen Spielprogramme erfasst werden, die grausame
oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche
Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an solchen Gewalttätigkeiten
ermöglichen. Verhindert werden sollen aber auch reale Gewaltspiele, wie z.B.
Paintball oder Gotcha. Dazu soll ein neuer § 118a in das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
eingefügt werden, der die Veranstaltung und die Teilnahme an
menschenverachtenden Spielen mit einer Geldbuße belegt. Weitere Änderungen
sieht der Gesetzentwurf im Jugendschutzrecht vor. Es geht dabei um das Verbot
offensichtlich schwer jugendgefährdender Trägermedien, strengere Anforderungen
an Bildschirmspielgeräte sowie Verbesserungen bei der Indizierung von
Medien und bei der Freiwilligen Selbstkontrolle. Einher gehen diese Maßnahmen
mit einer Erhöhung des Bußgeldrahmens im Jugendschutzgesetz von
50 000 auf 500 000 Euro.
II. Empfehlungen der Ausschüsse
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Die Vorlage soll in der
Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007 vorgestellt und den Ausschüssen
zur Beratung überwiesen werden.
So nun möchte ich eure meinung wissen wenns geht aber bitte Sachlich und keine die regierung hat keine ahnung usw geflamme..
Liebe Grüße
eselwald