Gewährleistung für Grafikkarten bei Kühlerwechsel

Shariela

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Hallo Caseking,

ich würde gerne wissen wie der aktuelle Stand zu o.g. Thematik ist.

Bleibt eure Gewährleistung von 24 Monaten bei einem Kühlerwechsel durch den Kingmod Service erhalten, sofern der Defekt nicht beim Umbau geschehen ist und die Karte wieder vor Rücksendung in den Auslieferungszustand versetzt wird?

Die Karte kommt erst gegen Ende des Monats zu mir. Ich würde gerne direkt die WLP austauschen. Hersteller: Gigabyte.

Sollte ich aber damit schon den Gewährleistungsanspruch verlieren, ist es mir nicht mehr so wichtig.

Dankö. ;)
 
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Hi Shariela,

also bei den von uns umgebauten Grafikkarten bleibt die Gewährleistung natürlich erhalten, wenn der Umbau von uns erfolgt ist und an der Grafikkarte im Nachhinein keine Änderungen vorgenommen werden. Insofern due Den VGA-Kühler, den wir montiert haben, abbaust und Änderungen vornimmst, die Grafikkarte nachweislich davon Schaden trägt, ist die Gewährleistung natürlich verwirkt.

Gruß,
Eddi
 
Da würde ich gerne genauer nachfragen. Die Garantiebestimmungen der Hersteller sind ja sehr unterschiedlich - und dort kann auch grundsätzlich geregelt sein, was die Hersteller wollen. Wie sieht es aber bei der Gewährleistung bei euch generell in der Handhabung aus? Ein Kühlerwechsel, der bei defekt wieder in den Originalzustand gebracht wird und (selbstverständlich) keinen Schaden hinterlassen hat, dürfte doch per se die Gewährleistung nicht berühren?
Zudem die gleiche Frage in Bezug auf OC/Bios Mod etc. Hier ist es sicherlich schwieriger, da jedenfalls Grenzen bestehen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch überschreiten.

Würde mich einfach interessieren, da ich grundsätzlich Hemmungen habe, auch bei moderatem OC bzw. (meiner Ansicht nach :d) fehlerfreien Modifikationen Gebrauch von den Mängelrechten zu machen.
Wie sähe es bspw. auch bei nem Mod Bios aus, welches zum undervolting genutzt wird?
 
Hallo Byowa,

generell erlischt bei allen eigenmächtig durchgeführten Manipulationen an einem Gerät der Anspruch auf Gewährleistung, da sich die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung einzig auf Mängel bezieht, die bei Gefahrübergang (Kauf) bereits vorhanden oder im Keim angelegt waren. Grundlage für eine Reklamationsberechtigung ist also immer ein bestimmungsgemäßer Gebrauch, wovon bei Kühlerdemontage, BIOS-Mods und Overclocking keine Rede sein kann. Wir schauen uns Einzelfälle zwar genau an, einzige allgemeine Ausnahme sind jedoch Produkte wie pretested CPUs, die wir als Händler ausdrücklich zu diesem Zweck anbieten, ungeachtet eventueller für uns nicht verbindlicher Versprechen/Features der Hersteller. All die Warnungen bei diversen Softwaretools oder Garantiesiegel und sonstige Aufkleber sind prinzipiell auch im Jahr 2016 zu beachten. Bei tatsächlichen Problemfällen, von denen man in den Foren wohl nur selten etwas mitbekommt, liegt es nun mal leider sehr oft im Auge des Betrachters, ob eine Modifikation nun "fehlerfrei" durchgeführt worden war oder nicht.

Liebe Grüße,
Mike
 
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