chiemsee
Profi
Thread Starter
- Mitglied seit
- 22.02.2023
- Beiträge
- 157
Guten Abend
....also hier eine Frage zu einer Google-Map-Integration:
da es bei der Nutzung von Google Maps zum Beispiel in einer WordPress-Anwendung zu einer Datenübermittlung in ein Drittland ohne - hmmm - sagen wir mal einen sog. "Angemessenheitsbeschluss" (ich weiß - das ist jetzt vllt. relativ grob übersetzt) kommen kann, bedarf im Grunde genommen die Verarbeitung einer Einwilligung des Nutzers (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO), wobei der Nutzer auf die Risiken der Datenübermittlung hingewiesen werden muss eine fundierte Entscheidung treffen.
Frage: Ist die Google-Map-Integration (z. B. zu einer Seite) ein besonderes Problem
a. für die Länder der Europäischen Union oder ist es ein Problem
b. auf der ganzen Welt ... z. B. auch außerhalb der Europäischen Union!?
Die Fragestellung rührt daher, dass es ja in der Vergangenheit - insbes. im dt. Sprachraum - immer wieder Gerichtsurteile gab die hier besonders hart waren. Fragt sich also - ob denn das mit dem Auftritt einer Webseite mit einer Google-Map-Integration etwa in Ländern wie etwa
- Ägypten,
- Indien
- Israel
- etc. ein Problem darstellt.
M.a.W. ists die Frage ob denn die ggf. in Deutschland so sehr diskutierte Frage nach Google-Map-Integration auch außerhalb des DSGVO (oder sagen wir außerhalb des GDPR Bereichs (oder außerhalb des europ. Raumes) überhaupt (so sehr) relevant ist?
Zugespitzt formuliert: Interessieren die Leute sich dort denn für die /(se) Themen so sehr wie wir das tun!!?
Wir das Thema also z.B. etwa in (sagen wir mal zum Beispiel) Israel oder Indien auch so hart verhandelt wird - wie hierzulande in Deutschland!? vgl. hierzu etwa diese Quelle: https://www.enzuzo.com/blog/does-gdpr-apply-to-citizens-outside-the-eu ::
Die Autoren auf Enzuzo nehmen sehr ausführlich zum Thema Stellung - und bieten auch Beispielfälle an.
Davon abgesehen: Würdet ihr das Problem etwa dadurch lösen dass wir hier...etwa:
a. einfach einen Bestätigungsbutton auf die Seite packen die den ganzen Kram nachläd, Dann hat man im Grunde genommen ja auch die Einwilligung und fertig.
Also man kann das ganze ja von einer Einwilligung abhängig machen - und so regeln dass es nur mit einer Einwilligung funktioniert - damit sollte es im Grunde genommen im Bezug auf den Datenschutz eigentlich keine Probleme geben.
.....so gesehen das ganze so behandeln dass grundsätzlich -ehe die Google-Map angezeigt wird der
b. Kunde zustimmen muss und erst dann wird die Karte angezeigt.
Wie seht ihr das denn!?
....also hier eine Frage zu einer Google-Map-Integration:
da es bei der Nutzung von Google Maps zum Beispiel in einer WordPress-Anwendung zu einer Datenübermittlung in ein Drittland ohne - hmmm - sagen wir mal einen sog. "Angemessenheitsbeschluss" (ich weiß - das ist jetzt vllt. relativ grob übersetzt) kommen kann, bedarf im Grunde genommen die Verarbeitung einer Einwilligung des Nutzers (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO), wobei der Nutzer auf die Risiken der Datenübermittlung hingewiesen werden muss eine fundierte Entscheidung treffen.
Frage: Ist die Google-Map-Integration (z. B. zu einer Seite) ein besonderes Problem
a. für die Länder der Europäischen Union oder ist es ein Problem
b. auf der ganzen Welt ... z. B. auch außerhalb der Europäischen Union!?
Die Fragestellung rührt daher, dass es ja in der Vergangenheit - insbes. im dt. Sprachraum - immer wieder Gerichtsurteile gab die hier besonders hart waren. Fragt sich also - ob denn das mit dem Auftritt einer Webseite mit einer Google-Map-Integration etwa in Ländern wie etwa
- Ägypten,
- Indien
- Israel
- etc. ein Problem darstellt.
M.a.W. ists die Frage ob denn die ggf. in Deutschland so sehr diskutierte Frage nach Google-Map-Integration auch außerhalb des DSGVO (oder sagen wir außerhalb des GDPR Bereichs (oder außerhalb des europ. Raumes) überhaupt (so sehr) relevant ist?
Zugespitzt formuliert: Interessieren die Leute sich dort denn für die /(se) Themen so sehr wie wir das tun!!?
Wir das Thema also z.B. etwa in (sagen wir mal zum Beispiel) Israel oder Indien auch so hart verhandelt wird - wie hierzulande in Deutschland!? vgl. hierzu etwa diese Quelle: https://www.enzuzo.com/blog/does-gdpr-apply-to-citizens-outside-the-eu ::
Die Autoren auf Enzuzo nehmen sehr ausführlich zum Thema Stellung - und bieten auch Beispielfälle an.
Davon abgesehen: Würdet ihr das Problem etwa dadurch lösen dass wir hier...etwa:
a. einfach einen Bestätigungsbutton auf die Seite packen die den ganzen Kram nachläd, Dann hat man im Grunde genommen ja auch die Einwilligung und fertig.
Also man kann das ganze ja von einer Einwilligung abhängig machen - und so regeln dass es nur mit einer Einwilligung funktioniert - damit sollte es im Grunde genommen im Bezug auf den Datenschutz eigentlich keine Probleme geben.
.....so gesehen das ganze so behandeln dass grundsätzlich -ehe die Google-Map angezeigt wird der
b. Kunde zustimmen muss und erst dann wird die Karte angezeigt.
Wie seht ihr das denn!?