Großes Problem

Naohiro

Neuling
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17.10.2006
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ich hatte mich vor 2 monaten ungefähr bei einer internet seite angemeldet.seite hieß lebenstest.de glaub ich
Jedoch nicht mit richtigen namen also als vorname asd und nachname auch.
jetzt hab ich heute eine mahnung bekommen, das ich 60€ zahlen soll, da ich ihren dienst in anspruch genommen habe, hab aber gar nicht gesehen das es etwas kostet.
meine email adresse haben die und meine ip wurde auch geloggt zu diesem zeitpunkt.
hab mich durch anderen foren gekiclt und geguckt was ich machen kann, dabei bin ich auch 2 links gestoßen:
http://www.rtl.de/ratgeber/verbrauchershow_936046.php
http://youtube.com/watch?v=uM7Aq4WKc5c

jetzt hab ich vor den zweiten musterbrief denen per email zu schicken, daich ü18 bin.
jetzt noch ne frage hinter her:
die haben ja meine ip, jedoch bin ich bei aol, wodruch ich eine amerkianische ip hab (also 172...). Können die überhaupt rausfinden wo ich wohne bzw rückt aol meine daten raus?
 
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sowas gabs hier schonmal. soweit ich weiß, müssen (!) die deutlich und sichtbar hin schreiben, dass ihr dienst was kostet, sonst kann du einspruch legen oder erst garnicht drauf reagieren.
 
Musst nicht bezahlen, ganz einfach :)
 
also soll ich gar nicht reagieren oder einen solchen text denen schicken?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom … … … … . und teile mit, dass ich den
geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt wird, weil es insoweit an
einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht
nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen
musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist
nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als
überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und
damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene
Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger
Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu
täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre
Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein
Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze
Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
 
Dieser Beitrag wurde auf Wunsch des Autors gelöscht.
 
Ich würde denen 1mal den Text schicken und danach garnicht mehr Antworten.

Wenn noch mehrere E-mails kommen, einfach nicht reagieren, aber keine e-mail löschen.
 
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