US-Exportbeschränkungen für Verschlüsselung
Der Export von Kryptografie ist in den USA nach wie vor gesetzlich beschränkt. Für deutsche Firmen bedeutet dies, dass sie teilweise – wenn sie Software amerikanischer Hersteller verwenden möchten – auf den Einsatz unsicherer Verschlüsselung angewiesen sind.
Bis Ende 1996 verbot die International Traffic and Arms Regulation (ITAR) den Export von militärisch verwendbarer Verschlüsselungstechnik. Als Folge davon durfte Software aus den USA nur mit maximal 40-Bit-Verschlüsselung ausgeführt werden. Derartig verschlüsselte Dokumente sind sehr schnell zu entschlüsseln.
Seit Ende 1996 ist der Export von Kryptografie nicht mehr durch die ITAR geregelt, sondern durch ein Gesetz - die Export Administration Regulations (EAR). Die Ausfuhr von sicherer Verschlüsselungstechnik ist jedoch weiterhin stark beschränkt. Diese Bestimmungen sehen vor, dass das Handelsministerium Exportgenehmigungen vergibt. Verschlüsselungsverfahren bis 56 bit dürfen inzwischen auch ohne Genehmigung nach Europa exportiert werden.
Der Export von Verschlüsselung größer 56-bit ist trotz dieser Liberalisierung weiter genehmigungspflichtig. Zuständige für derartige Export-Genehmigungen ist das US-Handelsministerium, die federführende Institution im Hintergrund ist aber die National Security Agency (NSA). Diese hat in erster Linie die Aufgabe, Nachrichten abzuhören, die für die Sicherheit der USA bedeutend sind. Produkte mit starker Verschlüsselung (> 56 bit) erhalten zwar eine Exportgenehmigung, allerdings erst nach dem "Technical Review" durch das US-Handelsministerium (siehe auch
www.bxa.doc.gov). Die Vermutung liegt nahe, dass der "Technical Review" nur dazu dient, das Vorhandensein geeigneter Key-Recovery-Mechanismen zu überprüfen.