habt ihr erfahrungen mit prozessor umtausch?

AMD Freak

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
17.02.2005
Beiträge
677
Ort
HH
hallo leute,

ich habe mit meinem kollegen ein prozessor gekauft (3000 Venice) und habe zuhause festgestellt das die headtpipe dunkler ist als bei meiner cpu. sah so aus als ob es vorher benutzt war.als wir nach 3 stunden wieder im computerladen waren und den prozessor umtauschen wollten, nimmt der verkäufer unseren prozessor nicht an da es bestimmte regeln gibt das wir das vorher kontrollieren sollten, obwohl wir es noch nicht im mainboard eingebaut hatten.

Nun die frage dürfen die sowas machen oder habt ihr andere Erfahrungen mit Umtausch?

Danke im vorraus :(
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
du hast normal das recht einen artikel, sofern du rechnung und ovp hast, 14 tage nach kauf ohne grund zurückzugeben, wenn der händler das nicht macht dann müsste er sich strafbar machen, anwalt hilft meistens weiter...
 
grog schrieb:
du hast normal das recht einen artikel, sofern du rechnung und ovp hast, 14 tage nach kauf ohne grund zurückzugeben, wenn der händler das nicht macht dann müsste er sich strafbar machen, anwalt hilft meistens weiter...

Das hast du nur wenn du übers Inet bestellst oder telefonisch. (glaub ich)

Das hat man (glaub ich) deshalb eingeführt weil man einen ähnlichen Zustand erreichen wollte wie wenn man vor Ort beim Händler wäre und das "Gerät" erstmal inspizieren würde.

Es gibt PC-Läden die verkaufen ihre cpus (wenn man vor Ort ist) nur wenn der Kunde den Prozessor sich angeschaut hat und einen Wisch unterschrieben hat ,sonst nicht. (war bei mir bei arlt.com mal so in Ulm)

Ka ob der Spruch tatsächlich zutrifft aber der ging in etwa so "Gekauft wie gesehen".

Diesen hier: http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Also (jetzt kommt der angehende Rechtsanwalt;-) )
Da du (denk ich mal) kein Kaufmann bist, (also keine Firma o.ä. hast) und in deren Namen den Kaufvertrag geschlossen hast, kannst du die CPU ohne weiteres in den nächsten 14Tagen zurückgeben (ohne angabe von ausergewöhnlichen gründen) denn wenn der Verkäufer dir die CPU als neu angedreht hat, MUSS diese auch neu sein.

Falls er es nicht macht, frag deine Eltern, ob ihr ne rechtsschkutz versicherung habt, wenn ja, ab zum Gericht!!!!

(find grad den Artikel im BGB nicht, aber das steht da!!!!)
 
Krambambulli schrieb:
(find grad den Artikel im BGB nicht, aber das steht da!!!!)

§355 BGB steht das mit Widerruf aber irgendwo steht da nochwas. (zumindest errinere ich mich ganz schwach an etwas :fresse: )

Habs (das meinte ich):

"Beim Abschluss bestimmter Verträge, z.B. von Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) (Internetbestellung / Telefonbestellung usw. ), Haustürgeschäften (§ 312 BGB) (bsw. Staubsaugervertreter o.ä.), Teilzeit-Wohnrechteverträgen (sog. Time-Sharing-Verträge, § 481 BGB) und Verbraucherdarlehnsverträgen (§§ 491 ff. BGB) räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB ein."

Er hat kein Widerrufsrecht weil das nicht unter den bestimmten Verträgen fällt.
Das Rote ist von mir eingesetzt zur Verdeutlichung.


€dit:
Klar ist aber das der Kaufvertrag ungültig ist wenn eine falsche Angabe (Täuschung ?! ka ), hier unter Umständen gebrauchter Prozessor, gemacht wurde.
Es kann sein das es ein Widerrufsprozessor sein könnte und das beim Verkauf nicht angegeben wurde.

Aber wie kann man das genau nachweisen ,das ist des Pudels Kern.
Geh zu nem Gutachter (kostet Geld) und dann Anwalt usw. usw. alles blah das ist und Geld kostet :(

Nochwas wenn du unter einem bestimmten Alter bist glaub unter 14 bei "solchen" Sachen ist der Kaufvertrag eh ungültig weil du nicht ganz mündig bist für solche Verträge (aber nur wenn du so alt bist) oder geistig verwirrt (Drogeneinfluß,psychisch krank) egal mit welchem Alter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo das ist scheiss :(

Aber lustig fand ich Krambambulli`s Spruch
"Also jetzt kommt der angehende Rechtsanwalt" :lol:

google > "angehender" Rechtsanwalt
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh