Hardware von der Steuer absetzen

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DamnedFreak

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Hallo zusammen,

hoffe das Forum hier passt. Die Boardsuche hatte nichts ergeben, daher ein neuer Thread.



Da ich nach bestandener Ausbildung im letzten Jahr nun vor meiner ersten Steuererklärung sitze tut sich mir eine Frage auf:

Wie sieht es mit dem absetzen gebraucht gekaufter Hardware aus? Habe mir am Anfang des Jahres ein i7 2006k Bundle (CPU, Board, Ram, Kühler) für 350€ hier im MP gekauft (Mir ist bewusst, dass die Sachen streng genommen erst für nächstes Jahr absetzbar sind, weil 2012 gekauft). Da die Rechnung auf den Namen des Vorbesitzers läuft, kann ich diese logischerweise nicht angeben. Aus Google-Recherche konnte ich jedoch herauslesen, dass das bei Hardware die gebraucht erworben wurde aber teils schon durch Beilegung des entsprechenden Kontoauszugs akzeptiert wurde.

Nach dem was ich so gelesen habe, wird alles zum PC gehörende, was über 410€ geht, über einen Zeitraum von 3 Jahren abgerechnet.

Da ich sicherlich nicht der erste bin, der vor dieser Frage stand, dachte ich mir ich stelle die Frage mal ins Luxx (ist ja vielleicht auch für andere Leute interessant).

Über die 410€ komme ich definitiv, in 2011 hatte sich einiges angesammelt (außer dem i7 Bundle alles neu gekauft):

i7 Bundle -> 350€
SSD -> 160€
Externe Platte -> 80€
Monitor -> 120€
Gehäuse -> 60€
Grafikkarte (sofern die mit absetzbar ist) -> 316€
Lüfter + Lüftersteuerung: 40€

Macht dann knapp über 1100€.

Würde für die gebrauchten Teile wirklich, wie im Internet gelesen, ein Kontoauszug reichen, auf dem eindeutig zu erkennen ist, dass es sich um benanntes Hardwarebundle handelt? Oder sollte man evtl. nachträglich mit dem Verkäufer ein Schriftstück aufsetzen?

Da ich als System Engineer im Datenbankumfeld onSite bei einem unserer Großkunden beschäftigt bin, ist es also nicht weit hergeholt, dass ich auch moderne, schnelle Hardware brauche. Zumal ich auch wirklich in meinem Test-OS mit WinServer 2K8R2 und Hyper-V arbeite und dort Szenarios durchspiele, mich generell weiterbilde und Prüfungsvorbereitung (Win Server, SQL Server, Clustering) betreibe. Die 90% dienstliche Nutzung für komplette Absetzung versuche ich erst garnicht zu verargumentieren, darauf kommts mir auch garnicht an. Die normalen, wie ich gelesen habe, 50% wären ja auch schonmal was ;-)

Vielleicht kann mir ja jemand hierzu was sagen und evtl. aus eigener Erfahrung berichten. Ich möchte hier nicht vorgebetet haben, wie ich meine Steuererklärung zu machen habe, lediglich eine kleine Diskussion zum Titel des Threads anregen.

Vielen lieben Dank im Voraus!
 
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niemand?


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Das solltest du einen Steuerberater fragen und nicht in einem Forum.
 
Also ich kenns nur so, dass du ein Schreiben vom Arbeitgeber vorlegen musst, dass du die gekaufte Hardware für Berufliche Zwecke brauchst. Das wird aber zum Teil von Land zu Land anders geregelt und hängt auch vom Sachbearbeiter ab, wie genau da nachgegangen wird. Bist eigentlich schon bissl zu spät dran. Die Zeit wo jeder seine Steuer macht ist Feb- Ende März, da wird uU mehr durchgewunken als normal einfach weil soviel los ist. Das das mit Gebrauchtware funktioniert hab ich noch nie gehört aber das muss nicht heißen, dass es so ist.
 
Die Ausführung von Selecta ist erst einmal richtig. Du brauchst aber eine richtige Rechnung für Dich, also funktioniert keine Gebrauchtware, die nicht von einem Gewerbe stammt.
 
Naja, man findet allerdings zu Hauf Beiträge in diversen Foren, wo das ohne Probleme funktioniert hat...

Evtl auch einfach Glück gewesen..


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Kann heut abend mal meinen Freund fragen, der ist Oberinspektor beim Finanzamt, der dürfte das wissen ;)
 
Also ich habe eine Vereinbarung mir meinen AG und dieser bscheinigt mir, dass ich den Computekram für zu Hause benötige um zu Arbeiten.

Ich kann von Lüfter bis hin zur WaKü-Pumpe alles von der Steuer absetzen!
 
auch schon gebrauchte? falls ja, wie angegeben?

@selecta: mach mal bitte! :)


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Also du hattest im Prinzip schon recht, alles über 410€ musst du über drei Jahre hinweg anteilig abschreiben. Gebrauchtware von Privat ist auch kein Problem, der Verkäufer muss dir aber ne kurze Rechnung schreiben im Sinne von "hiermit berechne ich für Bauteile xyz - 1100 Euro" aber ohne Mehrwertsteuer logischerweise. Diese Rechnung musst du dann mit einreichen und einfach händisch draufschreiben "100% geschäftliche Nutzung". Er hat mir mehrmals versucht zu erklären mit welchem Faktor man das anteilig abschreiben muss, aber sry, ohne praktisches Beispiel hab ich kein Wort verstanden. Hab das selber auch noch nicht gebraucht, weil die Firma alle Betriebsmittel direkt für mich bezahlt. Aber davon mal abgesehen, man kann dir sowieso nur genau weiterhelfen wenn man weiß was du sonst noch alles angibst (Fahrtkosten, Werbungskosten, Betriebsmittel etc) und welchen Steuersatz du hast. Und der Monat wo du es gekauft hast spielt logischerweise auch ne Rolle, weil du mussts ja auf 3 Jahre (36 Monate) abschreiben.

Er rät dir wenn du dich damit überhaupt nicht auskennst einfach den gesamten Betrag von 1100€ als Werbungskosten in der Anlage N anzugeben und die Rechnung mitzugeben, das Finanzamt würde dich dann anschreiben und alles weitere erklären.

Und wegen Kontoauszug, generell liegts im eigenen Ermessen des Sachbearbeiters was er akzeptiert oder nicht, kann also schon sein, dass Beamte uU auch einfach nur beigelegte Kontoauszüge durchgewunken haben. Kann halt auch abgelehnt werden..
 
vielen dank für die info!!


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Ich glaube NICHT das du deine HW von der Steuer absetzen kannst. Ich kann dir auch sagen wieso. Ich brauche für die Arbeit zwingend ein Navigationsgerät, da ich Bundesweit mit einem Firmen PKW unterwegs bin. (und ja die Chefs sind zu geizig eins einbauen zu lassen bzw eins zu stellen). So, jetzt wollte ich das von der Steuer absetzen (Rechnung auf meinen Namen, da neu gekauft!).
Aber Pustekuchen. Die Begründung vom Finanzamt war, ich könnte das Navi ja auch privat nutzen und könne deshalb nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. (Ich nutze das teil aber 100% nur für die arbeit, da ich in meinem privat pkw eins eingebaut habe) Nutzt aber nichts. Und ich denke genauso wird es mit deiner HW aussehen. Du musst denen irgendwie glaubhaft machen das du den Rechner nur beruflich nutzt. Für mich eine unlösbare aufgabe
 
nein, das stimmt nicht.

ab 90% dienstlicher nutzung kriegt man ihn komplett abgesetzt, drunter bis 50%!

der thread geht ja auch garnicht um hw im allgemeinen, welche man nebenbei bemerkt ohne probleme angeben kann, sondern explizit um den punkt gebrauchte. und das geht laut googlerecherche und resonanz hier auch definitiv!

hast du bez. des navis n wisch vom arbeitgeber dazugelegt, der die dienstliche nutzung bestätigt? weil ohne ist der punkt dienstlich nicht sehr glaubhaft, navi ist im allgemeinen halt immernoch ein konsumgüter, den man nicht zwingend braucht.


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Da das Thema geklärt ist und eine Rechtsberatung (Steuerecht) im Forum nicht erlaubt ist, mache ich hier mal zu. Für solche Fragen gibt es Leute die die § kennen und denen man auch Glauben schenken darf.
 
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