HP 625 Defekt - notebooksbilliger 'Überprüfungspauschale' ?

j4ckp0d

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Moin,

ich habe hier ein defektes HP 625 das vor etwas über einem Jahr bei notebooksbilliger.de erworben wurde. Macht ohne Vorwarnung keinen Mucks mehr, weder mit Akku noch zwei verschiedenen Netzteilen. Garantie ist bei den Modellen ja nur ein Jahr, deshalb hab ich mich an den Händler gewandt, zwecks Gewährleistung.

Von notebooksbilliger kam unter anderem das hier zurück:

Gerne überprüfen wir Ihr Notebook auf Mängelhaftung (Gewährleistung)

[...]

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, Ihnen unsere Bemühungen in Rechnung zu stellen, wenn sich zeigt, dass kein Fall der Mängelhaftung vorliegt. Die Überprüfungspauschale beträgt 29,80 EUR (inkl MwSt) zzgl. Versandkosten für die Rücksendung in Höhe von 7,99 EUR (inkl. MwSt).


Ich hab jetzt halt wenig Lust bei einem so günstigen Notebook möglicherweise 38 € dafür zu zahlen, dass Sie mir sagen dass Sie keinen Bock haben das zu reparieren :)

Hat jemand in der Hinsicht schon Erfahrungen gemacht mit NBB ?
 
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Gewährleistung kannst du nach 6 Monaten vergessen.
Nach diesem Zeitraum gilt die Beweislastumkehr. D.h. ab diesem Zeitpunkt musst DU als Käufer beweisen, dass der Mangel, der nach 1 Jahr eintrat, bereits latent beim Kauf vorlag und sich erst heute äußerte. Und das kannst du knicken.
Vorher musste dies der Verkäufer machen; darum zicken auch die wenigsten Verkäufer in den ersten 6 Monaten herum.

Ziemlich sicher wird notebooksbilliger sagen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorhanden war und somit keine Haftung ihrerseits dafür besteht. Dann waren die 38,- für die Katz.

Im Übrigen halte ich diese "Überprüfungspauschale" für nicht ganz koscher. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen (hypothetisch, denn das Ding ist es nicht wert), hätten zumindest die 29,80 EUR rein zur Feststellung, ob eine Haftung vorliegt oder nicht, wohl keinen Bestand. Denn das können objektiv nur Dritte bestimmen; jeder Verkäufer wird sich selbst von der Haftung freisprechen.
 
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so ist es mein Vorredener hat recht gzgl.der Beweislastumkehr.
Ausserdem kenne ich das von Notebooksbilliger,das scheint da gängige Praxis zu sein,ich hatte mal den Fall das ein Book falsch geliefert wurde (15,6" statt 17")und mir wurde auf meine Anfrage
mitgeteilt das ich das Book gerne zurücksenden kann,aber gegen eine pauschale von 10% des Kaufpreises ,auf meine Frage wie denn diese Pauschale zu verstehen sei,da der fehler ja nicht bei mir liegt,wurde mir erklärt das das gerät ja wieder ins Sortiment
eingepflegt werden muss und dadurch kosten entstehen die ich zu tragen hätte.
Also Notebooksbilliger ist wirklich mit Vorsicht zu genieesen.
 
Die Pauschale kommt vermutlich dadurch zustande, dass HP für Notebooks die keine Garantie mehr haben für die Überprüfung Geld sehen will. Notebooksbilliger leitet diese Kosten dann weiter. Rechtens ist das allerdings nicht, siehe diesen Artikel:
Überprüfungskosten sind rechtswidrig | heise online
Darauf zu bestehen bedeutet aber sicher Stress, ob das die 30€ Wert ist musst du wissen.
Fazit: Nächstes mal eine Garantieerweiterung dazukaufen. Spart nicht am Service, denn das ist Glücksspiel.
 
Oder bei Amazon kaufen.

Notebook meiner Freundin wurde nach über einem Jahr kaputt (Netzteil)

Amazon hat mir "leider " nur das Geld zurückgeben können. Das leider kam von deren Telefonsupport.

Sie hätten eben kein gleiches Ersatzgerät auf Lager
 
Habe mir nochmal Gedanken gemacht und es ist wirklich so, wie AMDprayer bereits sagte: Überprüfungskosten dürfen nicht einfach so in Rechnung gestellt werden.

Ausserdem kenne ich das von Notebooksbilliger,das scheint da gängige Praxis zu sein,ich hatte mal den Fall das ein Book falsch geliefert wurde (15,6" statt 17")und mir wurde auf meine Anfrage
mitgeteilt das ich das Book gerne zurücksenden kann,aber gegen eine pauschale von 10% des Kaufpreises ,auf meine Frage wie denn diese Pauschale zu verstehen sei,da der fehler ja nicht bei mir liegt,wurde mir erklärt das das gerät ja wieder ins Sortiment eingepflegt werden muss und dadurch kosten entstehen die ich zu tragen hätte.
Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Eine bodenlose Frechheit.
Jeder, der sich ein wenig mit Online-Shopping beschäftigt oder gar Ahnung vom Fernabsatzgesetz hat, weiss, dass das eindeutig rechtswidrige Abzocke ist.
Aber Hauptsache von einem Teil der dummen Kundschaft noch kassieren. Unfassbar.
Danke hassferder, notebooksbilliger.de kommt bei mir nun endgültig auf die rote Liste.
 
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Klar, i.d.R. sollte man schon auf min. 2 Jahre Garantie achten - dann hat man die Probleme mit der Gewährleistung auch nicht. Denn die bringt erwiesenermaßen nach 6 Monaten nichts.
Das ist ja auch nicht der Streitpunkt - sondern die "Gebühr", die da einfach (und rechtswidrig) erhoben wird.

Ich glaube nicht, dass das alle so handhaben, da das schließlich rechtswidrig ist. Oder vlt. bin ich auch einfach nur zu naiv... ;-)
 
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Wirklich intressant dass das in der Branche anscheinend mittlerweile üblich ist, bisher hatte ich damit noch keine Berühung. Ich hatte schon Fälle bei denen SEHR kulant auf Gewährleistung getauscht wurde, zB bei MM oder eben Amazon.

Denke ich werd notebooksbilliger eine Mail mit dem Link auf den Heise Artikel schreiben den AMDprayer verlinkt hat und denen sagen dass ich mich im Zweifelsfall auf dieses Urteil berufen würde. Mal schaun was zurückkommt...
 
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Natürlich ist das rechtswidrig, schau' dir das Fernabsatzgesetz im Fall von hassferder an. Die Produkte müssen innerhalb von 14 Tagen kostenlos (wenn über 40 EUR) und ohne Begründung wieder zurückgenommen werden. Hier ist es eindeutig formuliert. Wird dennoch eine Gebühr erhoben, verstößt der Verkäufer gegen das Fernabsatzgesetz (=rechtswidrig).

Beim Vertragsrecht von j4ckp0d bzgl. Sachmangeln finde ich auf die Schnelle nichts Handfestes, da ist es etwas komplizierter. Aber das Vertragsrecht sieht keine kostenpflichtige Überprüfung dessen vor, ob ein Verkäufer haften muss oder nicht.
 
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Wenn die Kiste auch allein mit geladenem Akku nicht startet ist fast absolut sich das Mainboard hin.
 
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notebooksbilliger ist für die Masche bekannt. Haben Sie auch bei mir versucht.
Notebook nach 9 Monate defekt. Ich sollte beweisen das der Fehler schon bei Kauf vorlag.
Den Laden meide ich wie die Pest.
 
Puh, jetzt wollte ich das ding gerade zur Post bringen!

Musstest du Überprüfungpauschale zahlen ?
 
Nee mußte ich nicht. Hab mir das einsenden gespart. Mir wurde es schon am Telefon mitgeteilt als ich nach dem Verfahrensablauf gefragt habe.
 
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