Ibm 2668-q1g

Mika

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
02.04.2002
Beiträge
2.563
Kann mir einer von den IBM Profis evtl. weiterhelfen? Ich würde gerne wissen ob man mit dem Ding auch zocken kann und auf was ich evtl. achten muss? Sehe ich das richtig das es so ziemlich alles hat was das Herz begehrt oder fehlt da noch was wichtiges?
Da alle sich immer über die Lüfter aufregen, wie laut sind die denn bei dem IBM?

Hier ne Auktion bei Ebay:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8711119737&rd=1&sspagename=STRK:MEWA:IT&rd=1

Thx.

Michael
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Hallo!
Das T43p Modell 2668-Q1G ist das derzeit leistungsstärkste Thinkpad; es gibt lediglich noch eine Version mit 2 Festplatten. Die ATI Fire GL V3200 basiert meines Wissens auf dem Radeon X600 und ist auf 3D und Grafik Anwendungen ausgelegt und daher nur bedingt spieletauglich. Da DirectX 9.0 unterstütz wird, dürften die meisten Games zwar laufen aber es gibt sicherlich zum Spielen geeignetere GPU`s (X700,X800, GForce).Das mit dem Lüftergeräusch ist Ansichtssache. Im Netzbetrieb läuft der Lüfter meistens auf der kleinsten Stufe, im Akkubetrieb ist er die meiste Zeit aus. Habe bei ASUS-Notebooks auf jedem Fall schon nervigere Lüfter erlebt. Qualitativ kommt kein Hersteller an die Thinkpad`s ran!!!
Grüße Tosh-T
 
schließe mich im großen meinem Vorredner an.

zu den Lüftern:
mein R40 schaltet ihn im Speedstep auf 600Mhz nie an, bei Fullspeed (1,5GHz) im Idle auch nicht, unter Last 1-2x pro Minute für ein paar Sekunden; Lüfter ist hörbar, aber nicht laut.
mein T41: aus bei 600MHz, silent bei 1500MHz idle und etwa gleichlaut wie beim R40 bei Last; läuft da permanent.
 
Danke für die Info´s...die Graka ist eine ATI FireGL V3200 128MB, soll lt. Verkäufer Spieletauglich sein. Das ist übrigens die Version mit zwei Festplatten, 2x100GB Mirror.
Gibt es denn eins mit grösserem Display und besserer Grafik?
 
Uuuuuh, die sehen aber Schei**e aus.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh