Im Laden gekauft, trotzdem Online Gewährleistung möglich?

tolgitolg

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Hallo Freunde,

ich habe mir letztens neue Kopfhörer bei Saturn gekauft. Diese waren nicht gerade günstig und haben nun trotz normalen Gebrauches einen Defekt. Leider haben wir keinen Saturn in unserer Stadt und ich wollte Fragen, ob ich die Gewährleistung auch ohne einen Laden Besuch in Anspruch nehmen kann, oder ob ich unbedingt eine Saturn Filiale aufsuchen muss. Wenn es Online geht, dann bitte ich euch zu erläutern, wo ich die Kopfhörer hinschicken muss bzw an wen ich mich wenden muss.

PS: Quittung habe ich natürlich noch.



Danke im Vorraus! :)
 
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ich denke, es ist nicht egal. Er wird wohl in den Laden müssen, wo er die Kh gekauft hat, tippe ich mal.
 
[...] und gilt für Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe. Der Rest wäre freiwillige Garantie des Herstellers für Mängel die erst später auftreten.
Was? Käse. Lies deinen verlinkten Artikel nochmal genauer.

@Topic: Auch mein Tipp wäre: mit Saturn Kontakt aufnehmen (telefonisch, Email, Brieftaube) und anfragen. Mag sein, dass eine Reklamation aufgrund er Unternehmensgröße und -struktur auch unabhängig von der Kauffiliale ist. Aber das wissen nur die.
 
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Das was er gesagt hat stimmt doch?!

Gewährleistung deckt Mängel ab, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Wer das Vorhandensein der Mängel beweisen muss regelt die Beweislastumkehr.
Bei allem Anderen (durch den Nutzer später verursachte Mängel etc) ist man auf Garantie oder Kulanz angewiesen.
 
Frag doch mal direkt den Hersteller - vielleicht gibts eine freiwillige Garantie ? Ist zumindest häufig bei hochwertigen Artikeln so.

Ansonsten probier es in einer beliebigen Saturn-Filiale. Die müssen dir zwar nicht unbedingt weiterhelfen - Saturn und Mediamarkt verweisen grundsätzlich darauf, dass Gewährleistungsansprüche nur in dem Laden geltend gemacht weden können wo man auch gekauft hat - aber "grundsätzlich" bedeutet nicht, dass keine Ausnahmen gemacht werden. Ich habe sogar in einer Filiale etwas innerhalb der 14 Tage zurückgegeben gegen Kaufpreis was ich in in einer anderen Filiale gekauft habe.
 
Das was er gesagt hat stimmt doch?!

Gewährleistung deckt Mängel ab, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren.
Und du machst dann bspw. bei "verdeckten Mängeln" was? Diese sind ebenfalls bei Übergabe vorhanden, treten jedoch erst später auf (bzw. werden erkannt). Von "verschwiegenen Mängeln" mal ganz zu schweigen. Alles abgedeckt durch die Mängelhaftung nach BGB.

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Anbieters/ Herstellers und unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen.
 
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Ich verstehe nicht ganz worauf du hinaus willst, auch ein versteckter Mangel ist doch bei Kauf vorhanden aber halt nicht bei Kauf sichtbar!?
Es geht nicht darum wann ein Mangel entdeckt wird sondern ab wann er bestand.
Wer das Vorhanden sein des Mangels nachweisen muss ist mit der Beweislastumkehr geregelt.

Beispiel: Ich kaufe eine Konsole und diese brennt nach 18 Monaten ab (Kühler hat versagt).
Fall A: Ich hatte die Konsole immer unter der Bettdecke -> Kein Mangel vorhanden, Gewährleistung abgelehnt.
Fall B: Der Lüfter ist durch einen verstecken Mangel defekt gegangen -> Gewährleistung greift, wenn ich den versteckten Mangel beweisen kann (Beweislastumkehr).

Für alles was kein Mangel ist, sind ggf. Garantie und Kulanz zuständig.
Das sind aber wie du schon sagst freiwillige Leistungen des Herstellers.
 
Ich glaube wir beide sind und waren uns stets einig, der Diskussionsauslöser war bekanntlich ja HabNeFritzbox, der schrieb "Der Rest wäre freiwillige Garantie des Herstellers für Mängel die erst später auftreten.".
Diese Aussage inkludiert, dass zwar ein bei Übergabe offensichtlicher Mangel (bspw. Beschädigungen) per Gewährleistung laufen wird, später festgegestellte Mängel jedoch per freiwilliger Garantie. Ist irreführend, daher mein Einwand, weil im Netz vielfach Halbwissen gepostet wird.
 
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Jup, sehe ich genauso. Vom Prinzip her meinen wir das Gleiche nur mit anderen Worten :d
 
Die Kopfhörer wurden letzten Monat für 99 Euro gekauft. Da der Defekt ja innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist, muss Saturn so weit ich weiß den Kaufpreis ersetzten. Oder liege ich da falsch?
Werde mich an den Support wenden und wenn nötig einen nächstgelegenen Saturn aufsuchen. Da ich diese Kopfhörer in einer entfernteren Stadt geholt habe.

Danke für eure Hilfe.
 
Ja da liegst du falsch, du musst dem Händler eine Möglichkeit geben den Mangel zu beseitigen, direkt Geld zurück ist also nicht, erst wenn nach mehreren Versuchen kein Erfolg ist.

Soweit theoretisch, praktisch sind die diversen Märkte meistens Kulanz, und fragen gar nicht erst wegen Reparatur und machen einfach eine Gutschrift und sagen dir dass einfach anderes Mitnehmen kannst und verrechnen lassen kannst.

Edit: Nach 6 Monaten ist die Beweislastumkehr, und damit kaum möglich dieses zu beweisen. Mal ehrlich wer macht beim kauf Bilder, packt Ware mit Zeugen aus und protokolliert es schriftlich? ;) Daher ist Gewährleistung nach 6 Monaten eher ein Papiertiger. Meine Aussage kann man Missverstehen, wenn ein Mangel halt später durch Gebrauch Auftritt war es nicht unbedingt bei Übergabe vorhanden, und damit Garantiefall. Da ist die Trennung nicht immer ganz einfach, ob nun Zeitpunkt bei Übergabe war, oder halt erst danach entstanden ist durch Gebrauch, Transportschaden ect.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja da liegst du falsch, du musst dem Händler eine Möglichkeit geben den Mangel zu beseitigen, direkt Geld zurück ist also nicht, erst wenn nach mehreren Versuchen kein Erfolg ist.

Korrekt, der Händler hat immer erst das Recht auf Nachbesserung. Er muss von diesem Recht allerdings keinen Gebrauch machen und kann dir direkt einen Gutschein oder Bargeld geben.
"Geld zurück" verlangen geht erst wenn der Händler mehrmals die Möglichkeit hatte nachzubessern (3 Mal sinds meine ich).

Vorher bist du auf Gutwill des Händlers aka Kulanz angewiesen, falls keine Nachbesserung willst.
 
Ist der Händler verpflichtet das Geld auszuzahlen oder könnte das genausogut ein Gutschein sein (um den Kunden zu binden)?
 
Wenn Mangel nicht beseitigt werden kann und vom Vertrag zurücktrittst dann ja, sonst ist es Kulanz und Händler kann dir dann auch Gutschein geben.

Oft sind ganzen großen Läden recht Kulant was Rücknahme angeht. Hatte schon mal geöffnetes PC Spiel zurückgegeben.

Wenn es In-Ear sind, fallen die sogar noch in Ausnahme von Rückgabe - Stichwort Hygieneartikel.
 

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