highwind
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Servus,
folgender Sachverhalt:
Berufsschule erstes Schuljahr, alle Schüler der Klasse werden ausgebildet zu entweder IT-Systemkaufmann/-frau oder Informatikkaufmann/-frau.
Eins der Fächer ist Englisch, unterrichtet nur im ersten Schuljahr, in beide Halbjahren, jeweils 2 Wochenstunden.
Angeboten (freiwillige Teilnahme) wird außerdem die Prüfung für das sog. KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch in den Leistungsstufen B1 und B2.
Im Englisch-Unterricht wurden nach den ersten paar Unterrichtsstunden des ersten Halbjahres durch die Lehrerin sog. Leistungsgruppen für dieses Zertifikat festgelegt, circa 60% sind in B2 (das ist das anspruchsvollere) und 40% in B1.
Der Unterricht findet für beide Gruppen gemeinsam statt, allerdings bekommen die Schüler der B2 Gruppe (teilweise deutlich) schwierigere Aufgaben bzw. nicht die gleichen Hilfen (z.B. keine Transskripte) wie die der B1 Gruppe. Ziel soll sein die Schüler der jeweilige Gruppe am besten auf das Niveau der entsprechenden (und wie gesagt: freiwilligen) KMK-Prüfung vorzubereiten.
So weit so gut... nun kommt der Punkt an dem das ganze mMn fragwürdig wird:
Die Klausuren werden von der Lehrerin nämlich auch entsprechend der Leistungsgruppen gestellt! D.h. 60% der Schüler bekommen eine "schwere" Klausur während 40% der Schüler eine "leichte" bekommen".
Schüler der B2 Gruppe müssen also für eine gute Klausurnote deutlich mehr lernen/können/leisten als Schüler der B1 Gruppe. Da diese Klausurnoten maßgeblich die Zeugnisnoten bestimmen und sich damit auch auf dem IHK-Abschluss-Zeugnis wieder finden, was für spätere Berufsbewerbungen relativ relevant sein kann, würde ich gerne wissen ob das rein rechtlich so überhaupt ok ist?
Gilt nicht der Grundsatz, dass alle Schüler gleich bewertet werden müssen?
folgender Sachverhalt:
Berufsschule erstes Schuljahr, alle Schüler der Klasse werden ausgebildet zu entweder IT-Systemkaufmann/-frau oder Informatikkaufmann/-frau.
Eins der Fächer ist Englisch, unterrichtet nur im ersten Schuljahr, in beide Halbjahren, jeweils 2 Wochenstunden.
Angeboten (freiwillige Teilnahme) wird außerdem die Prüfung für das sog. KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch in den Leistungsstufen B1 und B2.
Im Englisch-Unterricht wurden nach den ersten paar Unterrichtsstunden des ersten Halbjahres durch die Lehrerin sog. Leistungsgruppen für dieses Zertifikat festgelegt, circa 60% sind in B2 (das ist das anspruchsvollere) und 40% in B1.
Der Unterricht findet für beide Gruppen gemeinsam statt, allerdings bekommen die Schüler der B2 Gruppe (teilweise deutlich) schwierigere Aufgaben bzw. nicht die gleichen Hilfen (z.B. keine Transskripte) wie die der B1 Gruppe. Ziel soll sein die Schüler der jeweilige Gruppe am besten auf das Niveau der entsprechenden (und wie gesagt: freiwilligen) KMK-Prüfung vorzubereiten.
So weit so gut... nun kommt der Punkt an dem das ganze mMn fragwürdig wird:
Die Klausuren werden von der Lehrerin nämlich auch entsprechend der Leistungsgruppen gestellt! D.h. 60% der Schüler bekommen eine "schwere" Klausur während 40% der Schüler eine "leichte" bekommen".
Schüler der B2 Gruppe müssen also für eine gute Klausurnote deutlich mehr lernen/können/leisten als Schüler der B1 Gruppe. Da diese Klausurnoten maßgeblich die Zeugnisnoten bestimmen und sich damit auch auf dem IHK-Abschluss-Zeugnis wieder finden, was für spätere Berufsbewerbungen relativ relevant sein kann, würde ich gerne wissen ob das rein rechtlich so überhaupt ok ist?
Gilt nicht der Grundsatz, dass alle Schüler gleich bewertet werden müssen?
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