Ist "Super Mario 64 Reimagined!" eine Urheberrechtsverletzung?

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allein der titel ist schon eine urheberrechtsverletzung. super mario ist nämlich als lizenz schon patentiert und darf nur von nintendo verwendet werden.

natürlich darfst du es theoretisch runterladen und spielen, aber auf streaming und torrent würde ich verzichten!
 
super mario ist nämlich als lizenz schon patentiert und darf nur von nintendo verwendet werden.

Es mag hier zwar nur ne Spitzfindigkeit sein, aber der Satz so wie er da steht ist schlichtweg falsch. Urheberrecht, rechtlich geschützte Designs (also das typische R oder C an Logos/Deisgns/Schriftzügen) und ein Patent sind was grundlegend verschiedenes. Hier gehts um das Urheberrecht und die Marke "SuperMario" sowie die Rechte am Design und Inhalt vom Spiel und der Charaktere.

Long Story short:
Der Ersteller des oben genannten Spiels riskiert von Nintendo verklagt zu werden. Wenn er das Ganze ohne Gewinnabsicht betreibt, sinkt die Wahrscheinlichkeit. Mit Gewinnabsicht wird die Luft dagegen sehr schnell dünn und die Klage bzw. Abmahnung/Unterlassungsforderung darf regelrecht erwartet werden.

Ob man selbst das nun herunterladen und nutzen will, ist eher ne moralische Frage. Erst bei Weiterverbreitung über z.B. Torrents sehe ich ernsthafte Probleme, wobei das nicht heissen soll, das das herunterladen und nutzen erlaubt wäre ;)

Ja, ist es. Allein schon am Namen und dem IP dürfte des klar sein.

Jop.
 
IP steht für intellectual property - geistiger Eigentum. Und das wird in der Regel für eine Marke/Serie eingesetzt. God of War ist z.b. IP von Sony.

Patente kümmern sich dann um das rechtliche.

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Das Urheberrecht, geschmackmusterschutz und generell eingetragene handelsmarken bitte.

Ein Patent schützt eine Erfindung, z.b. Ein gerät, ne Maschinenoder sowas. Ein patent schützt ausdrücklich nicht ein design oder sowas.

Warum auch immer alles direkt von nem patent ausgehen, sobald es ums urheberrecht geht... :rolleyes:
 
Ok, sorry du Internet-Sheriff [emoji16]

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Sorrs für den scharfen Ton, der war eigentlich nicht auf dixh gemünzt. Geht mir nur generell auf den Keks... Das ist wie mit Garantie und Gewährleistung... [emoji14]
 
Softwarepatent – Wikipedia

[h=3]Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums[/h]Es gibt zwei verschiedene Interpretationen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) von Befürwortern und Gegnern einer Softwarepatentierung.

  1. TRIPS untersage Softwarepatente: Kritiker verweisen darauf, dass verkehrsfremde Patentrechte die Urheberrechtsverwertung unzumutbar beeinträchtigen.[SUP][10][/SUP] Mit Verweis auf den Artikel 10 des TRIPS und des Artikels 4 des WIPO-Urheberrechtsvertrag(WCT) wird weiterhin in Frage gestellt, ob ein patentrechtlicher Schutz eine vorgebliche Schutzlücke des Urheberrechtes füllen darf.
  2. TRIPS fordere Softwarepatente: Eine andere Rechtsmeinung betont dagegen, Artikel 10 TRIPS und Artikel 4 WCT beziehen sich allein auf das Urheberrecht. Der patentrechtliche Artikel 27 TRIPS enthält aber die Minimalerfordernis, dass ein Patent erteilt werden muss, sobald es eine Erfindung in irgendeinem technischen Gebiet gibt, die neu, nicht naheliegend und gewerblich anwendbar ist, wobei bei der Erteilung und Ausübung von Patenten nicht nach technischem Gebiet diskriminiert werden darf. Die EU-Software-Urheberrechtsrichtlinie erwähne, dass diese Richtlinie, die klarstellt, dass Software urheberrechtlich geschützt wird, nicht einen patentrechtlichen Schutz ausschließe.
Beide Argumentationslinien sind Extrempositionen, die von der jeweiligen Gegenseite für wenig seriös gehalten werden, denn viele halten Doppelschutz durch Urheberrecht und Patentrecht für möglich[SUP][11][/SUP] und andere TRIPS 27 nur dann für anwendbar, wenn Software als „Gebiet der Technik“ im patentrechtlichen Sinne zu verstehen sei. Ferner ist der Erfindungsbegriff zu klären. Einen gesetzgeberischen Zwang zur Softwarepatentierung aus TRIPS 27 abzuleiten, ist höchst fragwürdig. In anderen Bereichen wurde die Formulierung von TRIPS 27 aber erfolgreich im lobbyistischen Kontext eingesetzt.
 
Sorrs für den scharfen Ton, der war eigentlich nicht auf dixh gemünzt. Geht mir nur generell auf den Keks... Das ist wie mit Garantie und Gewährleistung... [emoji14]
Alles gut [emoji1365]

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