Na aber das habe ich bei Ebay dazu gefunden:
-------------------------
Gebührenabwälzung
Grundsatz
Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Endpreis für Artikel Gebühren und Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
Dieser Grundsatz sichert die Anwender- und Nutzerfreundlichkeit des eBay Marktplatzes.
Eine Umlegung von Gebühren und Provisionen auf Käufer würde zusätzlich zu den normalen Kosten Mehrkosten beim Käufer verursachen.
Käufer könnten sich bei den tatsächlichen Gesamtkosten irren, da Vermerke und Hinweise in der Artikelbeschreibung, dass Gebühren vom Käufer zu tragen sind, leicht zu übersehen sind. Ferner kann nicht sichergestellt werden, dass Käufer immer exakt über die Höhe der Gebühren und der Provisionen informiert sind.
Die Umlage von Gebühren und Provisionen auf Käufer widerspricht somit dem Gebot der Preisklarheit und -transparenz.
Fazit
eBay behält sich vor, Angebote, bei denen versucht wird, Gebühren und Provisionen auf Käufer umzulegen, zu entfernen. Im Fall einer Löschung werden die angefallenen Angebotsgebühren gutgeschrieben.
------------------------
Also die sollten es doch wissen oder ??
Gruß
Gool