Kühler tausch=Garantie weg?

Oecker

Semiprofi
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Joa.
Ist die garantie futsch wenn ich den original Kühler einer Graka gegen einen anderen tausche?
 
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Nicht bei allen Herstellern.Ich glaube,bei Evga nicht.Aber wenn niemand merkt das der Kühler runter war bzw die Karte keinen Hitzetod gestorben ist...
 
Hmmm.
Das ist ja doof.Hab auf meine Gecube X1950pro einen Accelero X2 gepackt.Läuft super.Jetzt will ich die Karte tauschen oder verkaufen.Das heisst keine Garantie mehr?:hmm:
 
Mir wurde gesagt das die Herstellergarantie weg ist aber die Händlergewährleistung nicht :d

Es ist allerdings alles weg wenn durch den Kühlerwechsel der Schaden verursacht wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
... was natuerlich Unsinn ist. Die gesetzliche Gewaehrleistung durch den Haendler ist in jedem Fall hinfaellig; die Garantie durch den Hersteller -soweit dieser nicht ausdruecklich das Gegenteil zusichert- auch.

Gruesse vom

JePe
 
Warum ist das natürlich unsinn. Du darfst auch nen Aufkleber auf den Kühlschrank machen, der Kühlerwechsel ist ja nicht durch irgendein anderes Gesetz geregelt.

Es gibt noch die Sache mit der Beweislast. Im ersten halben Jahr müsste der Shop beweisen das du dran Schuld bist das nichts mehr geht. Wenn aber weder Kratzer noch ein Hitzeproblem zutreffend sind hast du die Bedingungen erfüllt. Danach musst du beweisen das du nicht dran schuld bist. Das ist mit dem selben Vorgehen erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also original Kühler und rechnung ist ja alles da.Und vernünftig gearbeitet hab ich.War nicht zum ersten mal.Nun ja.Dann behalt ich die Karte THX!
 
Kühler wechsel bedeuted normalerweise garantie WEG! Alles andere ist ******
 
Ja, die Garantie ist aber eine freiwillige Sache des Herstellers, die Händlergewährleistung in Deutschland allerdings Pflicht.
 
Wenn jemand dennoch interesse an der Karte hat melden.Suche dafür ne HD2600Xt + Zuzahlung.
Danke an alle!!!
 
Freiwillig? bei Neuware? Wenn ich z.B. eine kaffeemaschine im MM kauf hab ich 2 jahre garantie. Wenn ich da irgendwelche Löcher rein-bohr um die an der Wand zu befestigen ist die Garantie weg. Der Rest ist eher kullanz bzw freundliches entgegenkommen...
 
Bei Lüftertausch ist die der Garantie anspruch nichtig!Ist eine modifikation am geräd/gegenstand!Was die Hersteller ausdrücklich sagen!
 
Hab auf meine Gecube X1950pro einen Accelero X2 gepackt.Läuft super.Jetzt will ich die Karte tauschen oder verkaufen.Das heisst keine Garantie mehr?:hmm:

der acc x2 'wertet' die graka doch auf und nicht ab!
an deiner stelle würde ich die graka so verkaufen oder tauschen. einen abnehmer wirst du mit sicherheit finden. :)
wenn ich mir bald eine hd2900pro zulege, werde ich meine betagte x1800gto ebenfalls mit dem acc x2 verkaufen (den originalen kühler lege ich aber auch mit bei). ;)
 
man kann es ja versuchen.......habe schon bei Mediamarkt gesehen, dass direkt im Laden kontrolliert wurde ob der Kühler ab war......
 
Freiwillig? bei Neuware? Wenn ich z.B. eine kaffeemaschine im MM kauf hab ich 2 jahre garantie. Wenn ich da irgendwelche Löcher rein-bohr um die an der Wand zu befestigen ist die Garantie weg. Der Rest ist eher kullanz bzw freundliches entgegenkommen...
Bei Lüftertausch ist die der Garantie anspruch nichtig!Ist eine modifikation am geräd/gegenstand!Was die Hersteller ausdrücklich sagen!

Garantie ist freiwillig und die Hersteller dürfen ihre eigenen Auflagen machen.

Gewährleistung ist etwas anderes und produktunabhängig 2 Jahre gültig und mit Beweislaständerung. Sucht euch ein BGB und schlagts nach -.-

habe schon bei Mediamarkt gesehen, dass direkt im Laden kontrolliert wurde ob der Kühler ab war......
Ja weil es ein Aspekt des Fernabsatzgesetzes ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 434 BGB, Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmaengeln, wenn sie bei Gefahruebergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Das ist es, was im Gesetz steht. Der (vermeidliche und durch den Hersteller nicht vorgesehene) Tausch des Luefters veraendert genau die Beschaffenheit, die beim Haendler einzufordern waere ...

Gruesse vom

JePe
 
Ja da machst du den alten Kühler drauf und fertig. Die Beschaffenheit hat nichts mit dem Zustand zu tun bzw. schmälern leicht eingeknickte Plastikhalter den Zustand des Elektronikartikels nicht.

Und das mit: "Durch den Hersteller vorgesehen" ist schwierig. Denn die Kühler sind vom (Kühler-)Hersteller dafür vorgesehen und die Hersteller dürfen nur Garantieansprüche regeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Beschaffenheit hat nichts mit dem Zustand zu tun

Dann waere da noch die Sache mit dem "bei Gefahruebergang" ...

Ich hab´s in einem anderen Thread schon mal geschrieben: Jura muss man studieren und so mancher scheitert daran. Fuer beides gibt es einen Grund.

Anyway, die Frage des Threadstarters wurde beantwortet. Er kann sich nun die Antwort heraussuchen, die ihm am besten gefaellt.

Gruesse vom

JePe
 
Ja da machst du den alten Kühler drauf und fertig. Die Beschaffenheit hat nichts mit dem Zustand zu tun bzw. schmälern leicht eingeknickte Plastikhalter den Zustand des Elektronikartikels nicht.

so, und dann sagt der Händler das der Schaden durch den Lüftertausch entstanden ist, und schon ist die beweislasst bei dir, und dann viel spass vor Gericht, die Kosten trägst du in jedem fall, weil der Händler dann die Karten zum Hersteller schickt, und sagt, das der Kühler ab war, und was glaubst du wird der Hersteller dem Händler bestätigen, und wem Glaubt der Richter ?
 
Deshalb beschäftigt die Staatsanwaltsschaft und im Notfall du unabhängige Gutachter die aufzeigen das weder ein Schaden durch Überhitzung noch ein Kratzer auf irgendeinem Teil ist. Und unabhängigen Gutachtern wird geglaubt. Weder dem Hersteller, noch dem Käufer.

Gefahrübergang = Übergang der Beweislast.
 
blöd nur wenn die verkäufer selbst kratzer rein machen würde...
 
Eigentlich wollte ich mich aus dieser Diskussion zwischen Baeckern, Landschaeftsgaertnern und sonstigen, juristisch hochversierten Berufszweigen ja fortan heraushalten, aber

Deshalb beschäftigt die Staatsanwaltsschaft

was hat die Staatsanwaltschaft mit einer Maengelruge zu schaffen ... ?

Genau. Gar nichts. Ansonsten verweise ich nochmal auf die Sache mit dem Jurastudium. Ich bitte ums Handzeichen aller Diskussionsteilnehmer, die eins hinter sich gebracht haben ...

Kichernde Gruesse vom

JePe

EDIT: Gerade erst entdeckt:

Ja weil es ein Aspekt des Fernabsatzgesetzes ist.

Media Markt & Fernabsatzgesetz? Jetzt waechst zusammen, was nicht zusammengehoert ...
 
Zuletzt bearbeitet:
was hat die Staatsanwaltschaft mit einer Maengelruge zu schaffen ... ?
Rechtsanwalt natürlich.
Media Markt & Fernabsatzgesetz? Jetzt waechst zusammen, was nicht zusammengehoert ...
Deshalb hab ich das ja geschrieben. Die haben da andere Regeln als der Versandhandel.

Ich bitte ums Handzeichen aller Diskussionsteilnehmer, die eins hinter sich gebracht haben ...
Auch wenn meine Ausführungen nicht genau sind, sie sind richtig. Und du könntest einmal nicht wie ein arogantes ... an die Sache herangehen und vielleicht einen Präzedenzfall posten oder deine Ansicht genau ausführen und belegen wenn du dir so sicher bist. Wenn es nämlich keinen Präzedenzfall gibt ist es Auslegungssache des Gerichts bei einer so uneindeutigen Gesetzeslage und ein Hardwareshop wird sich hüten durch so eine Kleinigkeit schlechte Publicity zu machen bzw. überhaupt 3 Arbeitsstunden eines Mitarbeiters zu verlieren.

Ich hab lange genug Wirtschaftsunterricht gehabt um die jeweiligen Gesetze wenigstens im Ansatz verinnerlicht zu haben. Also leg los, vielleicht kann ich ja von dir noch was lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
:fp Hi,

Juristisch ist das geklärt, finde ich. Aber wer will mir denn beweisen, dass der Kühler runter war, wenn ich elektronisch korrekt die Karte in den Ausgangszustand versetzte, die Wärmeleitpaste austausche, und keine Spuren an den Bauteilen hinterlasse?

Wenn man jeden Tag mit Elektronik arebeitet und das Werkzeug hat sollte man das schon hinbekommen, denke ich. :coolblue:

Mal ehrlich, man müßte doch das Drehmoment der Schrauben überprüfen um sowas nachzuweisen. *duck und weg*

Der Typ im Mediamarkt kanns auf jedenfall nicht!
 
Ja - betruegen ist natuerlich eine (hier im Forum recht populaere) Alternative.

Kopfschuettelnde Gruesse vom

JePe
 
ich bekahm vom club 3d mal ne kulanz garantie
 
Und ich bleibe bei meinem Standpunkt das es vollkommen ok ist solange man das Gerät in die vom Hersteller vorgesehene Beschaffenheit zurückversetzt beim Einschicken. Wenn der Schaden nicht durch Hitzeprobleme oder Fehler bei der Montage gekommen ist liegt die Schuld nicht beim Käufer.

ich bekahm vom club 3d mal ne kulanz garantie
Das kommt noch dazu. Die Hersteller kennen die Community und dein Posting hat wahrscheinlich in Sachen Werbung den Wert der Reparatur wieder herausgeholt. Der Aufwand ist einfach nicht groß genug um Anklage zu erheben bzw. den Kundenwunsch auszuschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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