Kühler tausch=Garantie weg?

:confused:
Solange man sie nicht übertaktet, hat das mit betrügen nix zu tun.

Wenn man z.B nur aus Zwecken der Lautstärke ein leisen, aber besseren Kühler montiert hatte, der den Chip sogar 15°C kühler hielt, hat man der Karte was gutes getan.:hmm:
 
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Das mit dem guten bzw. schlechtem tun ist wieder so eine Sache. Man sollte innerhalb der von ATI vorgegebenen Maximaltemperaturen für die Karte bleiben. Übertaktung wird seit es in den Treibern integriert ist toleriert.
 
Es ist völlig egal ob dadurch die Garantie erlischt oder nicht, pack den alten Kühler wieder drauf und wenn keiner den Unterschied sieht woher soll jemand Wissen das der Kühler mal ab war - ist ja nicht so das sich dann die Rechung in Luft auflöst oder sonst was :d
Mir ist letztens meine GX2 kaputt gegangen, das Ding hatte zwei neue Lüfter drauf und war mehrfach recht hoch übertaktet worden, starb dann aber wohl an einem Kurzschluss - wurde einfach umgetauscht :bigok:
Aber diskutiert nur weiter, ist recht Unterhaltsam :fresse:
 
Einige von uns wollen aber eine klare Gesetzeslage haben in dem Fall. Du hast laut extremist einen Gesetzesverstoß begangen. Er könnte dich jetzt verpfeifen um seinen Standpunkt zu beweisen. Und ich würde das begrüßen weil ich ebenfalls gerne eine Antwort hätte. Also lasst bitte solche kontraproduktiven Einwürfe.
 
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Gut Entschuldigung!

Mastro hat es natürlich übertrieben und die Garantie ist gestorben finde ich.

Ich bin davon ausgegangen nur den Kühler zu tauschen. Mehr nicht. Wenn man dabei nichts falsch macht, liegt die Ursache für den Defekt meist nicht im Zusammenhang mit der Kühlung. Beschädigt man die Karte aber z.B durch OC oder mechanische Einflüsse ist die Garantie weg. Ist auch richtig so.

Ist das rechtlich schon ein ******?
 
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Du brauchst dich nicht zu entschuldigen -HioB- das ging gegen solche: "Wer soll das denn Nachweisen können"-Beiträge.

Aber schön das es einer versteht :)
 
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ich kann mich erinnern, dass mal jemand schrieb, das in dem der grafikkarte beiliegenden handbuch ein hinweis stehen muss, dass die karte nicht verändert werden darf. bspweis war bei meiner msi nix der gleichen in der verpackung oder auf dem karton zu finden.

gruß
 
Genau, es sollte "für den Laien erkennbar" ein deutlicher Warnhinweis auf der Verpackung angebracht sein. Außerdem hilft sich Dummstellen bei Garantiefällen weiter. Einfach sich immer als DAU ausgeben "Das Gerät funktioniert nicht, PUNKT" Je mehr Details, umso mehr Fragen ;) Natürlich gilt das nicht, sofern man wirklich beim Kühlerausbau Bauteile abgerissen hat oä, dann wars eine teure Lektion.
 
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