Kann ich eine Überweisung zurückziehen?

Supergoofy

Neuling
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HiHo :d

Ich wollte wissen ob ich eine Überweisung zurückziehen kann?

Hab ich schon im GS Forum gefragt aber die Antworten waren gespalten. :d

Will ich nur als Vorsichtsmaßnahme mal wissen, da ich bald in Ebay einsteigen werde :asthanos:
 
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ja, solange wie der gegenüber die kohle nicht auf dem konto hat

nein sobald sie da ist... :fresse:

MfG McRip
 
Aber ich dachte man hat eine Frist von 2 Wochen?!

Mal schnell googeln...
 
@McRip: Du gibts mir die letzte "9" bei deinen Beiträgen und alles ist okay :d
 
also ich hätte auch so getippt wie mcrip spricjh ein oder 2 tage...
 
definitiv nein.

wie sollte das denn gehen? mal angenommen, du überweist 500,- euro von z.b. deinem SPK konto per online-überweisung (oder an so'nem selbstbedienungsautomaten) auf mein SPK konto. die kohle ist sofort da und ich schicke dir die waren zu.

du bekommst dann nach ein-zwei tagen die lieferung, dir gefällt die kackbraune jacke von dem UPS-mann nicht und deswegen ziehst du die überweisung wieder zurück... :fresse:
 
Zuletzt bearbeitet:
nein, die überweisung ist nicht sofort da, die banekn wirtschaften immernoch 2-3 tage damit;)
 
Einen Trick gibt es!

habs zwar ned versucht, aber es könnte theoretisch funktionieren:

einfach nicht richig auf der überweisung (nur per handauftrag (?))
unterschreiben. national werden die unterschriften nicht gecheckt,
und im nachhinein kannst du behaupten, die überweisung hättest
nicht DU in auftrag gegeben. aber wies dann weitergeht, sprich
ob das per Anwalt geregelt wird oder dass die Bank sagt, ok, sry
geld zurück. keine ahnung!

[Ädit] nein, die überweisung ist nicht sofort da, die banekn wirtschaften immernoch 2-3 tage damit
muhahahaha, nett ausgedrückt! :lol: aber stimmt schon. die
überweisung wird erst in der kommenden nacht angefangen,
bearbeitet zu werden (ich nix deutsch!). dann "kontaktiert" die
absenderbank die empfängerbank und sagt, was sache ist, diese
schreibt es auf dem konto gut, was aber auch wiederrum der
kunde erst nach einer Nacht auf seinem Auszug sieht!

ergo: montag auftrag gegeben. Dienstag verhandeln banken :d,
dienstag nacht wird aufs konto geschoben und frühestens am
mittwoch sieht der kunde sein geld! also 2-3Tage!
 
Zuletzt bearbeitet:
und in der zwischenzeit tötest du mit deinem gled irgendwelche kinder in afrika...
 
Soweit ich weiß, kann man eine Überweisung inzwischen wieder zurück holen.. die Frist liegt bei, glaub ich, max 2 Wochen... aber ich frag noch mal genau nach :-)

Aber solche Tricks wie mit der Unterschrift oder dergleichen, würd ich nicht risikieren, das kann auch ins Auge gehen, also hier ist oberste Vorsicht geboten :-)

Man könnte ja natürlich auch mal bei der Bank anrufen und nachfragen, oder?? :haha:
 
ich hätte vielleicht erwähnen sollen, daß ich mein konto bei der SPK meine... :haha: ist vielleicht nicht ganz unwichtig zu betonen, daß die geschilderte szenerie in dem gleichen bankinstitut/ kreditanstalt ablaufen sollte...

sonst habt ihr natürlich recht, das geld braucht seine zeit... wird in meinem fall 2-3 tage bei der westLB zwischengeparkt... unfaßbare sauerei.
 
ok, hab mich grad mal schlau gemacht und hier jetzt das Ergebnis :p

Überweisungsrückrufe
Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.

Die bisherige Regelung war: Der Empfänger konnte dann über den Gutschriftsbetrag verfügen, wenn dieser dem richtigen Konto vorbehaltslos gutgebracht wurde. Der BGH hat hierfür 1988 den Begriff der "Abrufpräsenz" geprägt. Die Abrufpräsenz liegt vor, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, Kenntnis von dem Geldeingang zu erlangen (z.B. durch Absendung des Kontoauszugs durch die Bank oder die Bereitstellung der Auszugsdaten für den elektronischen Auszugsabruf). Dies bedeutet auch, daß ein Überweisungsrückruf von der Empfängerbank nur so lange beachtet werden konnte, bis das Geld auf dem Empfängerkonto so angekommen war (z.B. nach einer Nachdisposition), daß der Empfänger den Geldeingang sehen konnte und die Bank eine eventuelle Nachdisposition abgeschlossen hatte. Der BGH hatte beispielsweise 1999 in so einer Sache zu entscheiden (extern: Urteil 23.11.1999).

Anhand der Laufzeiten möge sich nun jeder selbst ausrechnen ,wie groß die Chancen sind ,seine Überweisung noch zu stornieren.
 
ich meinte damit, dass du nicht sicher sein kannst, was die konzerne, denen die Bank geld leiht mit"deinem" Geld machen ohne dass du was davon weisst. Gab da ja mal sone story von Nestledass die Mütter in Afrika dazu überredet haben ihre Tütenm,ilch für ihre Säuglinge zu verwenden. leider hatten die Mütter nicht genug geld und ham die milch dann so ddoll verfünnt, dass die kids an nährstoffmangel gestorben sind. hab ich auchn buch zu@home, ist also nicht nur sone"hab ich mal gehört" story.
 
also ich kann nur aus meiner praktischen erfahrung sagen, daß das nicht fruchtet. ich hatte vor ca. 1,5 jahren mal so einen fall, da haben wir die kohle so nicht wiederbekommen.

zum glück konnte ich beweisen, daß ich dem geschäftstellenleiter ein fax habe zukommen lassen, in welchem ich die stornierung des auftrages beantragt habe :d kurze zeit später wurde dann der auftrag ausgeführt und deswegen mußte die bank (oder deren versicherung, mir ja egal) bluten :)
 
Also laut meiner Mum (Sekräterin bei der Kreissparkasse) kann eine Überweisung nur dann zurückgezogen werden, wenn das Geld das Haus noch nicht verlassen hat !

Aber is schon richtig ! Wenn man eine Überweisung zurückziehen könnte, wie würde das aussehen ?

Person a überweißt 100€ zu person b
Person b schickt daraufhin das Packet los (Nachdem er gesehen hat, das das Geld nach 3 Tagen eingegangen ist !)
Person a zieht die Überweisung zurück
Person a bekommt Ware
-> Person a hat Ware und Geld :fresse: wer möchte nich Person a sein ?
 
ICH!!!!!
wir können das ja mal nachspielen, wer verkauft mir ne schöne graka??:fresse:
 
Original geschrieben von Busta
Also laut meiner Mum (Sekräterin bei der Kreissparkasse) kann eine Überweisung nur dann zurückgezogen werden, wenn das Geld das Haus noch nicht verlassen hat !

Aber is schon richtig ! Wenn man eine Überweisung zurückziehen könnte, wie würde das aussehen ?

Person a überweißt 100€ zu person b
Person b schickt daraufhin das Packet los (Nachdem er gesehen hat, das das Geld nach 3 Tagen eingegangen ist !)
Person a zieht die Überweisung zurück
Person a bekommt Ware
-> Person a hat Ware und Geld :fresse: wer möchte nich Person a sein ?

dann wäre ich lieber B...
so ne klage auf ****** kommt immer jut :fresse:
 
Original geschrieben von McRip
ja, solange wie der gegenüber die kohle nicht auf dem konto hat

nein sobald sie da ist... :fresse:

MfG McRip

eigentlich war die frage mit der 1. antwort beantwortet, aber nett euch zuzuschauen :d :haha: :fresse: ;) :wall:

MfG McRip :rolleyes:
 
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