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Ein Münchner Amtsrichter zeigt einen Weg, mit Klagen wegen illegalem Filesharing umzugehen: Wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass ausschließlich ein Verwandter das Internet nutzt, können weder dieser noch der Vertragsinhaber verklagt werden.
Quelle: Amtsgericht: Keine Filesharing-Haftung bei geteiltem Anschluss - Golem.de