Kennt sich jemand mit Gewährleistung aus ?

Schwabe

Neuling
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Mein Cyberhome DVD Player spielt CD`sund DVD`s nicht mehr richtig ab , erkennt sie teilweise gar nicht mehr .
Habe ihn Anfang 2002 bei Media Markt gekauft , da müssten
doch auch schon die 2 Jahre Gewährleistung gelten oder ?

Bringts was , wenn ich ihn an Cyberhome schicke ?
 
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Die neue Gewährleistung nach EU-Recht gilt seit dem 01.01.2002. Seit diesem Zeitpunkt ist diese in den BGB verankert. Also, auf zu MediaMarkt ;-)

Allerdings gibt es kleine Einschränkungen. Gewährleistung bedeutet, dass das gekaufte Gerät bei Übergabe keinen Mangel aufweist. Mängel, die in den ersten sechs Monaten nach Kauf auftreten, werden so interpretiert, als das dieser schon bei Übergabe existent gewesen wäre. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Verkäufer nachweisen, dass der Defekt nicht bei Übergabe existierte. Bei Defekten nach sechs Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe existierte.

Sehr vertrackt. Demgegenüber steht die Garantie, hier wird die Funktionsfähigkeit für einen definierten Zeitaum garantiert. Hier hat man es also als Verbraucher einfach. (Dies ist übrigens ein Grund, warum viele Firmen, gerade Festplattenhersteller, dazu übergehen, ihre Garantie auf ein Jahr zu beschränken, wie IBM/Hitachi. Indirekt bedeutet dies, dass diese Hersteller ihren eigenen Produkten nicht eine Funktionsfähigkeit größer einem Jahr zutrauen.)

Also kann MediaMarkt sich hier auch querstellen, was allerdings meist von großen Ketten nicht zu erwarten ist. Und checke mal, ob nicht eine Herstellergarantie existiert. Das macht es dem Verkäufer selbst wieder einfach. Kann aber auch sein, dass MediaMarkt Dich dann direkt an den Hersteller verweist.

Gruss

Marco

P.S: Gewährleistung wird übrigens zwischen Verkäufer und Käufer geregelt. Garantie gibt der Hersteller. Also, bei Gewährleistungsansprüchen musst Du Dich immer erst an den Verkäufer wenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
das ist definitiv so vollkommen korrekt und gut erklärt!

ich habe auch in diesem zusammenhang eine frage:
ist seit dem 01.01.2002 auch die private gewährleistung so geregelt? oder anders gefragt: sind NACH dem 01.01.2002 noch irgendwelche gesetze bzgl. gewährleistung verabschiedet worden?
 
Bei Gewährleistung muss grundsätzlich zwischen den handelnden Personen unterschieden werden. Nach neuen BGB gilt die Gewährleistung auch für Verkäufe von gebrauchter Ware. Allerdings sind die Gewährleistungszeiträume kürzer (1 Jahr).

Eine Privatperson kann diese Gewährleistung ausschliessen (siehe ebay: Da steht dies ja jetzt fast bei jeder Auktion drunter). Dies muss allerdings für den Käufer bei Durchführung der Transaktion klar ersichtlich sein. Als Vollkaufmann kann man sich dieses Ausschlusses nicht bedienen (was aber leider so mancher windiger Gebrauchtwagenhändler noch versucht). Auch hier gilt wieder: Der Mangel muss bei Übergabe vorhanden gewesen sein und ebenso gilt, dass Mängel in den ersten sechs Monaten als vorhandener Mangel angesehen werden, es sei denn der Verkäufer beweist das Gegenteil.

Apropos eBay: Wer bei ebay mit der Absicht der Gewinnerzielung verkauft, betreibt nach derzeitiger Rechtslage ein Gewerbe und muss daher auch Gewerbesteuer zahlen. Das nur am Rande, aber diese "Schein-Privatleute", die zig Artikel verkaufen und sich als Privatperson mit der Klausel zur privaten Gewährleistung aus der Verantwortung ziehen wollen, nerven mich ziemlich an. Aber leider gibt es genügend Dumme, die darauf reinfallen.

Aber zurück zum Thread: Seit dem 01.01.2002 ist auch das bisherige Fernabgabegesetz in die BGB integriert worden, In diesen Paragraphen wird die 14tägige Widerufsfrist genauestens mit Rechten und Pflichten der Käufer und Verkäufer geregelt. Hierzu existieren auch viele Halbwahrheiten, die meist von Verkäufern skrupellos ausgenutzt werden. Hier das Wichtigste:

1. Prinzipiell gilt bei über Fernabsatzwege (z.B. Online) ein 14tägiges Widerrufsrecht. Diese 14 Tage beginnen bei Erhalt der Ware durch den Kunden, nicht ab dem Tag der Bestellung oder dem Tag des Versandes durch den Verkäufer.

2. Um vom Widerruf Gebrauch zu machen, muss dieser beim Verkäufer angezeigt, sprich gemeldet werden. Eine einfache Rücksendung der Ware reicht nicht aus, es sei denn, der Verkäufer läßt dies in seinen AGB zu.

3. Der Artikel muss unversehrt sein. Eine Beschädigung der Verpackung hingegen ist erlaubt, sofern diese in einem für den Prüfungsumfang des Artikels liegenden Rahmen ist.

4. Sind allerdings durch die Nutzung Gebrauchsspuren am Artikel entstanden und diese liegen über den Rahmen des Prüfungsumfang, kann der Händler die Nutzung des Artikel vom Erstattungsbetrag abziehen.

5. Bis zu einem Betrag von 40 EUR (der Preis des Artikels oder Bestellwert) müssen die Rücksendekosten durch den Käufer getragen werden. Ab einem Betrag von 40 EUR muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen. Er kann allerdings auf eine Vorleistung des Käufers bestehen. (Einfach unfrei zurückzusenden ist nicht erlaubt, es sei denn, der Verkäufer läßt dies nach seinen AGB zu.)

6. Der Verkäufer kann bestimmen, welche Firma mit der Rücksendung zu beauftragen ist (hier gibt es Rechtssprechungen zur Zumutbarkeit, er darf also kein Unternehmen benennen, welches für den Kunden unzumutbar ist, z.B. weil sich die nächste Annahmestelle in über 100 km Entfernung befindet). Es darf nicht einfach vom Verkäufer ein x-beliebiges Unternehmen genommen werden.

7. Dem Käufer wird der Kaufpreis + evtl. Porto - evtl. Nutzungsabschlag erstattet. Der Weg der Erstattung kann vom Verkäufer festgelegt werden (z.B Scheck oder Überweisung).

Insgesamt ist zu sagen, dass der Käufer bei dem Kauf explizit auf dieses Widerufsrecht hingewiesen wird. In einem guten Unternehmen sind diese sauber in die AGB eingearbeitet.

Ich hoffe diese Infos geben ein bißchen Klarheit und helfen Euch künftig weiter.

Gruss

Marco
 
hi marco, danke für info. aber nochmal die frage:
"sind NACH dem 01.01.2002 noch irgendwelche gesetze bzgl. gewährleistung verabschiedet worden?" ... oder ist das so ziemlich das aktuellste was es zur zeit gibt...?
 
Hallo,

meiner Kenntnis nach gibt es sonst keine Änderungen, die in diesem Zusammenhang stehen.

Gruss

Marco
 
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