KFZ Steuer Mahngebührenfalle!

unterstudienrat

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Habe vor einiger Zeit vom Zollamt ein schreiben bekommen

"Änderung der Bankverbindung für die Entrichtung der KFZ Steuer"
Anfänglich habe ich mir gedacht "oh ein Infoschreiben, betrifft mich aber nicht da ich selber überweise!"
Lastschrifteinzug möchte ich nicht, die Zahlungsaufforderung kommt ja.
Letzt Woche dachte ich noch, mensch die müßte eigendlich fällig werden.
Habe mir das betreffene Schreiben dann noch mal rausgesucht (zum Glück nicht entsorgt, wie ich es sonst mit Infobriefen mache) und was muß ich unter Punkt 2 lesen.

2. Sie möchten fällige KFZ Steuer selber überweisen.
Bitte achten Sie dann darauf, die Steuer rechtzeitig auf das u.g. Konto des für Sie zuständigen Zollamtes unter Angabe des Kassenzeichens sowie des amtlichen KennzeichensIhres Fahrzeuges anzuweisen. ....... Die Höhe des zu überweisenden Steuerbetrages sowie die Zahlungstermine entmehen Sie bitte dem letzten Steuerbescheid des FA. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie die Fälligkeitszeitpunkte selbst überwachen müssen. Sie erhalten künftig keinen gesonderten Hinweis mehr!

So kann man jemanden auch ins Lastschrifteinzugsverfahren zwingen.
Ich bin geneigt diese LEV zukünftig regemäßig zu erteilen und dann zu wiederufen.
Aber selbst in der Presse steht das durch fehlerhafte Datensätze falsche Beträge abgebucht werden.

Presse LINK1; LINK2; LINK3

Wie sieht es bei Euch aus?



Gruß

D.U.
 
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Mir geht es eher um die Aufmachung des Schreibens (siehe Überschrift).
Erst im vorvorletzen Satz steht das keine gesonderten Hinweise mehr geschickt werden.
Auch wäre es nicht all zu schwer gewesen den korrekten Betrag (in Verknüpfung an das angegebene Kennzeichen) mit anzugeben.
Als den Hinweis "bitte entnehmen sie den Betrag aus Ihren letzten Steuerbescheid"


Gruß

D.U.
 
Habe vor einpaar Jahren auch so einen Mist vom Amt bekommen. Dabei haben die im Amt verpennt nachzutragen, dass ich das Konto gewechselt habe (schriftlich 2 Monate vorher mitgeteilt). Gebühren haben sie für den Brief berechnet, dazu den Zinsausfall der KFZ-Steuer für einige Tage. :sick:
 
Ich verstehe nicht, warum du kein Lastschriftverfahren machen möchtest? Lastschriftabbuchungen kann man einige Wochen lang zurückholen, wenn du das aus irgendeinem Grund willst. Überweisungen, welche du in Auftrag gibtst, kannst du nicht zurückholen, da du dazu den Auftrag gegeben hast und somit auch dann schon wissen solltest, ob alles i. O. ist.

Was die Aufmachung des Schreibens anbelangt gebe ich dir allerdings Recht.
 
@Nelendil: Du kannst ja mal versuchen, vom FA Dein Geld zurückholen zu lassen, an dem Ergebnis wäre ich sehr interessiert.

Ich habe es mal verpeilt für zwei Wochen (!!!) die KfZ Steuer zu bezahlen. Sie kamen direkt mit einer Lohnpfändung, das war ein Scheiss. Vor allem es unserer Buchhaltung zu erklären. Ich habe dann bei FA angerufen und die Tussi am Telefon zusammengeschissen, was denen wohl einfallen würde direkt eine Lohnpfändung zu machen, ohne eine Erinnerung zu schicken.

Dieses Jahr habe ich auch so einen Wisch bekommen, FA hat die KfZ-Steuer an den Zollamt Ulm oder so übergeben. Das Geilste war, dass ich die Zahlungsaufforderung erst zwei Monate später bekommen habe. Die Steuer wird normal im April abgebucht bei mir, aber das Schreiben kam erst im Juni. Habe es dann überwiesen und einen Dauerauftrag erstellt, fertig. Muss mir nur überlegen, was ich nächstes Jahr mache, wenn mein jetziges Auto nur eine Saisonzulassung bekommt.
 
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