Cybey
Enthusiast
Moin zusammen,
ich hatte neulich mit einem Kumpel eine Diskussion zu folgendem Thema: Wie viele Schadensfreiheitsjahre können bei Übertragung eines Versicherungsvertrages übernommen werden, wenn die Person, auf die der Vertrag überschrieben werden soll, bereits ab dem 18. Lebensjahr den Führerschein hat / hatte?
Meinung A: Die meines Kumpels
Es kommt auf den zu übertragenden Versicherungsvertrag an. Dürfen nach diesem erst Personen ab dem 23. Lebensjahr fahren, dann kann maximal die Differenz zwischen Alter und 23 übertragen werden. Beispiel: Die Person ist 28 Jahre alt --> 28-23 = 5 Schadensfreiheitsjahre.
Meinung B: Meine
Es kommt darauf an, wie lange die Person bereits den Führerschein hat und nachweisen kann, dass sie auch Fahrpraxis hatte. Kann die Person nachweisen, dass sie bereits mit einem anderen Auto und einem anderem Versicherungsvertrag, z.B. mit dem Auto der Eltern, ab dem 18. Lebensjahr gefahren ist, so kann diese Differenz zwischen Alter und 18 übertragen werden. Beispiel: Die Person ist 28 Jahre alt --> 28-18 = 10 Schadensfreiheitsjahre.
Wieder andere sagen, dass es auf die Versicherung selbst ankommt. Bin mal gespannt was ihr zu dem Thema meint. Ich hoffe das fällt nicht unter "Rechtsberatung". Ansonsten werde ich das doch meinen Berater fragen.
ich hatte neulich mit einem Kumpel eine Diskussion zu folgendem Thema: Wie viele Schadensfreiheitsjahre können bei Übertragung eines Versicherungsvertrages übernommen werden, wenn die Person, auf die der Vertrag überschrieben werden soll, bereits ab dem 18. Lebensjahr den Führerschein hat / hatte?
Meinung A: Die meines Kumpels
Es kommt auf den zu übertragenden Versicherungsvertrag an. Dürfen nach diesem erst Personen ab dem 23. Lebensjahr fahren, dann kann maximal die Differenz zwischen Alter und 23 übertragen werden. Beispiel: Die Person ist 28 Jahre alt --> 28-23 = 5 Schadensfreiheitsjahre.
Meinung B: Meine
Es kommt darauf an, wie lange die Person bereits den Führerschein hat und nachweisen kann, dass sie auch Fahrpraxis hatte. Kann die Person nachweisen, dass sie bereits mit einem anderen Auto und einem anderem Versicherungsvertrag, z.B. mit dem Auto der Eltern, ab dem 18. Lebensjahr gefahren ist, so kann diese Differenz zwischen Alter und 18 übertragen werden. Beispiel: Die Person ist 28 Jahre alt --> 28-18 = 10 Schadensfreiheitsjahre.
Wieder andere sagen, dass es auf die Versicherung selbst ankommt. Bin mal gespannt was ihr zu dem Thema meint. Ich hoffe das fällt nicht unter "Rechtsberatung". Ansonsten werde ich das doch meinen Berater fragen.