KFZ-Versicherung übertragen: Wie viele Schadensfreiheitsjahre sind möglich?

Cybey

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Moin zusammen,

ich hatte neulich mit einem Kumpel eine Diskussion zu folgendem Thema: Wie viele Schadensfreiheitsjahre können bei Übertragung eines Versicherungsvertrages übernommen werden, wenn die Person, auf die der Vertrag überschrieben werden soll, bereits ab dem 18. Lebensjahr den Führerschein hat / hatte?

Meinung A: Die meines Kumpels
Es kommt auf den zu übertragenden Versicherungsvertrag an. Dürfen nach diesem erst Personen ab dem 23. Lebensjahr fahren, dann kann maximal die Differenz zwischen Alter und 23 übertragen werden. Beispiel: Die Person ist 28 Jahre alt --> 28-23 = 5 Schadensfreiheitsjahre.

Meinung B: Meine
Es kommt darauf an, wie lange die Person bereits den Führerschein hat und nachweisen kann, dass sie auch Fahrpraxis hatte. Kann die Person nachweisen, dass sie bereits mit einem anderen Auto und einem anderem Versicherungsvertrag, z.B. mit dem Auto der Eltern, ab dem 18. Lebensjahr gefahren ist, so kann diese Differenz zwischen Alter und 18 übertragen werden. Beispiel: Die Person ist 28 Jahre alt --> 28-18 = 10 Schadensfreiheitsjahre.


Wieder andere sagen, dass es auf die Versicherung selbst ankommt. Bin mal gespannt was ihr zu dem Thema meint. :-) Ich hoffe das fällt nicht unter "Rechtsberatung". Ansonsten werde ich das doch meinen Berater fragen. :d
 
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Ich habe nach dem Tod meines Vaters seine Versicherung übernommen mit meine ich 28 Schadensfreiheitsjahre, ging dann aber nicht, da ich meinen Führerschein zu dem Zeitpunkt 4 Jahre hatte, hab dann alles auf meine Mutter geschrieben und mich als Hauptfahrer eintragen lassen, tendiere als zu deiner Meinung
 
Es geht mittlerweile nur soviel, wie man auch hätte selber erfahren können. Also mit 20 z. B. SF 20 zu übernehmen ist ned mehr. So kenne ich das. War zu meiner Zeit noch anders, bin 37 und hab eine SF 33 Versicherung, hat mir damals mein Vater übertragen, wo das noch ging.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, man kann nur noch soviel SF-Klassen übernehmen wie man selbst Jahre den Führerschein besitzt.

Mfg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei ich das auch zum ersten mal höre mit dem "Nachweisen der Fahrpraxis"..

Mfg.
 
ich habe mich mit den thema die letzten jahre immerwieder mit auseinander gesetzt und immerwieder neue storys und co gehört. letztenendes haben sich die meisten geschichten als lügen der jetzigen versicherung herausgestellt.

richtig ist:
- es können maximal soviele jahre übertragen werden wie man einen führerschein besitzt
- SF klassen, welche durch einen rabattschutz noch hoch gehalten werden, werden durch ein versicherungswechsel verloren gehen. diese werden aber zuerst! abgezogen und dann werden die jahre aufgezählt
- fahrpraxis: es wird dadurch nachgewiesen, das man als halter oder fahrer auf irgendeiner versicherungspolice eingetragen war (zb bei den eltern). es gelten dann die jahre, die man lückenlos! nachweisen kann. 1jahr pause dazwischen? alle jahre davor weg. praktisch guckt aber bei einen versicherungswechsel keiner nach der fahrpraxis und es gilt führerscheinzeit= max sf jahre

mein beispiel:
ich 37 jahre, führerschein seit 1998 (18jahre) hatte zuletzt anfang 2000 auto auf mich angemeldet. seit 2005 fahre ich die prozente meiner verstorbenen mutter und fuhr über die versicherung meines vaters (er "erbte" die versicherung) mit sf23. ich hatte einen vollkaskoschaden 2012 (oder 2013) gemeldet, besahs aber kaskoschutz. ich war über die police meiner mutter an die versicherung gebunden, welche ziemlich saftige preise besahs. da versicherungsnnehmer mein vater war, halter aber ich, gab es zusätzlich einen satten aufschlag. mein A3 kostete dort 760€/jahr.

ich also jetzt nach jahrelangen blöden ausreden der versicherung nun mal den entschluss gefasst, das ich es mal drauf ankommen lassen. also ab zur huk mit den sf zettel meiner versicherung und mal gucken.
meine haftpflicht 23 wird angerechnet, vollkasko ****** nach rabattabzug 19jahre(er wird also zuerst abgezogen und nicht hinterher! - ansonsten hätte ich sf18jahre vollkasko - xjahre für den schaden). führerschein besitze ich 18jahre.
3wochen später bekam ich die meldung, das ich 18jahre sf hf/vk angerechnet bekomme. ich bin nun versicherungsnehmer und halter und zahle jetzt 400€.

mein tip: beim übertrag einer versicherung die versicherung wechseln und die sf jahre der vorversicherung (aktuellen versicherungsschein) mit zum gespräch mitnehmen und kopieren lassen und beilegen. die neue versicherung fragt natürlich trotzdem an, hat aber trotzdem schonmal die richtigen jahre. sollten nicht alle jahre übernommen werden (also das was vereinbart wurde), kann man vom vertrag zurücktreten.
die huk coburg (das ist nicht der online teil) hat zumindestens bei mir keine prüfung der fahrpraxis durchgeführt sondern hat sofort ohne nachfrage alle jahre akzeptiert.
 
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