einem abgemeldeten Fahrzeug! Wie sieht es damit aus?
Mir hat jemand erzählt, man habe auch nach der (vorübergehnden) Abmeldung seines Autos noch 12 Mon Versicherungsschutz ohne Beiträge dafür leisten zu müssen. Die einzige Klausel soll sein, dass man, sobald man diese in Anspruch nimmt, mind. 18 Monate bei der Versicherung bleiben muss mit dem neuangemeldeten Fahrzeug.
Wer kennt sich aus und kann dazu etwas sagen?
Mir hat jemand erzählt, man habe auch nach der (vorübergehnden) Abmeldung seines Autos noch 12 Mon Versicherungsschutz ohne Beiträge dafür leisten zu müssen. Die einzige Klausel soll sein, dass man, sobald man diese in Anspruch nimmt, mind. 18 Monate bei der Versicherung bleiben muss mit dem neuangemeldeten Fahrzeug.
Wer kennt sich aus und kann dazu etwas sagen?