KFZ Versicherungsschutz bei...

Drudge

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einem abgemeldeten Fahrzeug! Wie sieht es damit aus?
Mir hat jemand erzählt, man habe auch nach der (vorübergehnden) Abmeldung seines Autos noch 12 Mon Versicherungsschutz ohne Beiträge dafür leisten zu müssen. Die einzige Klausel soll sein, dass man, sobald man diese in Anspruch nimmt, mind. 18 Monate bei der Versicherung bleiben muss mit dem neuangemeldeten Fahrzeug.

Wer kennt sich aus und kann dazu etwas sagen?
 
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hmmm bei mir is so wenn ich meine Versicherung kündige dann is mein auto auch nich versichert und ich bin jetzt seit 2 jahren dabei. Vielleicht gibts das bei ein paar versicherungen aber ich wüsst nichts drüber......
 
in abgemeldetes Kfz genießt noch ein Jahr den ruhenden Versicherungsschutz sofern es "vorübergehend" stillgelegt wurde

§ 5 Vorübergehende
Stilllegung
(1) Wird das Fahrzeug vorübergehend aus dem Verkehr gezogen
(Stilllegung im Sinne des Straßenverkehrsrechts), so wird dadurch
der Versicherungsvertrag nicht berührt. Der Versicherungsnehmer
kann jedoch Unterbrechung des Versicherungsschutzes verlangen,
wenn er eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsbehörde
vorlegt und die Stilllegung mindestens zwei Wochen beträgt. Der
Versicherungsschutz wird außerdem unterbrochen, wenn die
Zulassungsbehörde dem Versicherer gemäß § 29 a Abs. 3 StVZO
die Stilllegung mitteilt, es sei denn, der Versicherungsnehmer
verlangt die uneingeschränkte Fortführung des
Versicherungsschutzes. In diesen Fällen richten sich die
beiderseitigen Verpflichtungen nach den Absätzen 2 bis 6.
(2) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird
Versicherungsschutz nach den §§ 10 und 11, in der
Fahrzeugversicherung nach § 12 Abs. 1 I, Abs. 2 und 3 gewährt. Das
Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraumes oder des
umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder nicht nur
vorübergehend abgestellt werden.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Wird diese Obliegenheit verletzt, so ist der Versicherer von der
Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass die Verletzung ohne
Wissen und Willen des Versicherungsnehmers erfolgt und von ihm
nicht grob fahrlässig ermöglicht worden ist.
 
sofern du vollkasko versichert warst, hast du auch noch versicherungsschutz nach abmeldung im bereich der teilkasko (also diebstahl, glasbruch, elementarschäden usw.).
 
Leider musste ich erfahren, dass es nicht gilt, sofern man anschließend ein anderes Auto auf den Vertrag zulässt...
 
Hallo !


Ich habe auch eine Frage zu einer KFZ Haftpflichtversichung, wollte aber nicht ein extra Thema öffnen !


Als Beispiel:

Ich fahre den Wagen von dem Freund meiner Mutter !
Der Freund hat den Wagen aber ohne meines Wissens bei seiner KFZ Versicherung abgemeldet, weil er das Fahrzeug nicht benutzt und Geldprobleme hat.

In dieser Zeit wo der Wagen keine Versicherung hat, baue ich nun als Fahrer einen Unfall !


Wer kommt jetzt für den verursachten Schaden auf ?
Und was hat der Fahrer für Strafen zu erwarten ?



Wäre Klasse wenn mir das jemand erzählen könnte der davon Ahnung hat !!!





mfg
 
Für den Schaden kommt der Eigentümer auf mit der Haftpflicht, da er es verschwiegen hat Dir mitzuteilen und du im guten Glauben das Auto fährst!

Strafen für den Fahrer sind die üblichen, Punkte, ggf. Probezeitverlängerung etc.

Geh jetzt dabei mal nicht von Personenschäden aus, dann isses wieder was anderes...
 
Ok, dann kann es natürlich zu einem Streit dieser Personen kommen indem der Halter des Fahrzeuges behauptet, der Fahrer hätte davon gewusst das das Fahrzeug nicht Versichert gewesen ist und das ganze geht vor Gericht !

Dann steht der Fahrer doch natürlich auch sehr dumm da, weil er auch nicht das gegenteil beweisen kann !?


Gibt es denn kein Gesetz, welches dem Fahrer vorschreibt sich vor der Fahrt darüber zu versichern das das Fahrzeug mit dem er fährt Versichert und in einem Verkehrssicherm Zustand ist ?





mfg
 
Du kannst doch nich jedesmal fragen ob der versichert ist, ich denke beim freund der mutter, also Familie sollte das selbstverständlich sein, und verkehrssicher is so ne sache, alle räder und türen dran is leicht zu testen, aber ob der bremsschlauch nach 10 km abfällt.....wieso willste das denn wissen?
 
Wenn Jemand in irgendein Auto einsteigt und fährt MUSS er sich vorher vergewissern ob dieses Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Dazu gehört alles von Verkehrstauglichkeit, über vorhandenen TÜV/AU bis zur Versicherung. Den Schaden muss dann zwar der Halter zahlen aber der Fahrer is dran wegen Fahren ohne Versicherung.
 
Hallo !


Ok, danke für die Antworten !
Dann bin ich ja jetzt auch aufgeklärt für den Fall der Fälle !




mfg
 
Prophet [HWLUXX] schrieb:
Wenn Jemand in irgendein Auto einsteigt und fährt MUSS er sich vorher vergewissern ob dieses Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Dazu gehört alles von Verkehrstauglichkeit, über vorhandenen TÜV/AU bis zur Versicherung. Den Schaden muss dann zwar der Halter zahlen aber der Fahrer is dran wegen Fahren ohne Versicherung.


klar, bei leihwagen/vorführwagen etc is das normal, aber in der Family???
 
Das ist immer so. Überleg mal: dein Vatter schläft auf der Couch, du rennst vorbei und murmelst "ich nehm deine karre". Wenn er die dann nicht mehr versichert hat, dich nicht hört und du nen Unfall baust wäre es ja krass wenn er Ärger wegen der Versicherung bekommen würde. Er ist nur verantwortlich für den Schaden der angerichtet wird. Ohne Versicherung bist ja dann DU gefahren. Damit hat er nix zu tun.
 
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