Kindergeld Rückzahlung

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oggear51

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hiho,

habe vor kurzem einen Brief von der Familienkasse bekommen
und die wollen von mir wissen wieviel ich jährlich an brutto verdient habe (seit 2009), ich weiss aber jetzt nicht ob ich überhaupt was zurückzahlen muss,

2009 habe ich 7380,53€ an Brutto verdient + Urlaubsgeld
2010 habe ich 8548,96€ an Brutto verdient ebenfalls mit Urlaubsgeld
2011 momentan bei 7480,08€ Brutto

jetzt die frage das limit liegt ja bei 8004€ (laut dem Brief) ab 2010,
2010 bin ich etwas drüber gekommen,

was erwartet mich jetzt eigentlich?

edit: bin natürlich in der ausbildung und über 18 jahre alt
 
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musst einfach nachbezahlen...
 
das heisst für 2010 muss ich ungefähr 1 monat Kindergeld zurückzahlen?
weil im november 2010 war ich noch unter 8004€ somit muss ich nur den dezember zurückzahlen?
 
Hast du Einkommenüber der Grenze - egal wie hoch - besteht kein Anspruch und es ist i. d. R. alles zurückzuzahlen.
Möglicherweise retten dich mögliche Abzüge, vgl. Wikipedia.
Andererseits hast du offensichtlich auch deine Mitwirkunsgpflichten verletzt.
Ich empfehle Widersprucbh und dann qualifizierte Beratung.

Wie konnte es eigentlich passieren, dass du so knapp über der Grenze liegst? Da achtet doch normalerweise jeder Arbeitgeber drauf ...

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
also den arbeitgeber juckt das die bohne es gibt leute die verdienen in der ausbildung 2000-3000€ mehr als ich, also wenn ich alles zurückzahlen muss wäre das ne absolute frechheit
 
also den arbeitgeber juckt das die bohne es gibt leute die verdienen in der ausbildung 2000-3000€ mehr als ich, also wenn ich alles zurückzahlen muss wäre das ne absolute frechheit
Ist aber soweit ich weiß so. Sobald du nach Abzug aller Abzüge und Werbungskosten auch nur 5 Euro über der Bemessungsgrenze liegst, musst du für das komplette Jahr das Kindergeld zurückzahlen.. :stupid:
 
wenn ichs richtig verstanden habe werden die sozialversicherungen noch abgezogen,
oder nicht?
 
Kindergeld bekommt eine eigene Erklärung wie die Steuer. Müssen deine Eltern bei der Familienkasse einreichen.

Wenn du keine Kosten während der Ausbildung (Fahrtkosten, Material, Unterkunft etc.) geltend machst und entsprechend vom Bruttolohn abziehst, musst du den kompletten Kindergeldbetrag für das entsprechende Jahr zurückzahlen. Es sei denn, deine Ausbildung wurde beendet und du gehst in ein neues Arbeitsverhältnis über. Dann kann man es bis zum jeweiligen Monat beziehen.

Btw. das Kindergeld ist für deine Eltern, nicht für dich. ;)
 
Da das Thema auch unter Rechtsberatung fällt mach ich mal zu.
 
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