Ich beziehe noch bis Oktober Kindergeld.
Für das Kindergeld besteht ja eine Einkommensgrenze von 8004€ im Berechtigungsraum.
Da ich aber nur bis Oktober beziehe, verringert sich dieser Betrag um 2/12, also 1333€.
Diese Grenze liegt also dann bei ~6670€
Hinzukommt aber eine Werbungspauschale von 920€.
Dann habe ich gelesen, dass ich noch Studiengebühren und Fahrtkosten abziehen kann (bzw zu der Einkommensgrenze hinzufügen kann).
Nun meine Fragen:
- Wie werden beim Staat die Fahrtkosten berechnet? Pro Kilometer? Wieviel?
- Die Werbungskostenpaushale besteht dann trotzdem oder entfällt diese, wenn ich Sachen wie Studiengebühren und Fahrtkosten nachweisen kann?
Für das Kindergeld besteht ja eine Einkommensgrenze von 8004€ im Berechtigungsraum.
Da ich aber nur bis Oktober beziehe, verringert sich dieser Betrag um 2/12, also 1333€.
Diese Grenze liegt also dann bei ~6670€
Hinzukommt aber eine Werbungspauschale von 920€.
Dann habe ich gelesen, dass ich noch Studiengebühren und Fahrtkosten abziehen kann (bzw zu der Einkommensgrenze hinzufügen kann).
Nun meine Fragen:
- Wie werden beim Staat die Fahrtkosten berechnet? Pro Kilometer? Wieviel?
- Die Werbungskostenpaushale besteht dann trotzdem oder entfällt diese, wenn ich Sachen wie Studiengebühren und Fahrtkosten nachweisen kann?